Gewinnspiele, Nebenverdienst, Abschleppnepp, Partneragenturen

Nebenverdienst mit Risiken und Nebenwirkungen

Herbalife vertreibt in einem mehrstufigen ("Multi Level Marketing") Vertriebssystem sog. "Nahrungsergänzungsprodukte".

Zu den Produkten

Aus ernährungsphysiologischer Sicht sind Nahrungsergänzungsprodukte bei einer ausgewogenen Ernährungsweise überflüssig. Nur bei Personen in bestimmten Lebenssituation, z. B. Schwangeren, chronisch Kranken oder Magersüchtigen, kann die Einnahme von einzelnen Nährstoffen sinnvoll sein. Die Einnahme sollte allerdings unter fachlicher Aufsicht erfolgen.

Zu der Vertriebsform

Wir stehen der Vertriebsform skeptisch gegenüber. Die Käufer der Produkte können/sollen zugleich auch Verkäufer sein, also ihrerseits in dem jeweiligen Bekannten- und Verwandtenkreis oder über Anzeigen nach Abnehmern bzw. Weiterverkäufern suchen. Zum einen werden persönliche Beziehungen für geschäftliche Zwecke ausgenutzt. Zum anderen wird von den Verkäufern der finanzielle und zeitliche Aufwand für die Werbung oft unterschätzt.

Herbalife weist darauf hin, dass das sog. "Network Marketing" nicht in Widerspruch zum deutschen Recht steht. Damit ist jedoch über die Qualität des Vertriebsweges und den Nutzen für Verkäufer und Kunde nicht viel gesagt.

Nicht immer verlaufen die Vertragsbeziehungen zwischen Herbalife und den Beratern glatt. Uns liegt ein Urteil vor, dem ein Streit zwischen Herbalife und einer (ehemaligen) Beraterin zu Grunde lag. Diese hatte einen Beratervertrag abgeschlossen und für über 8.000 DM Waren bestellt. Gut sechs Monate später kündigte sie den Vertrag; es kam nach der Rückgabe der Produkte zum Streit über die Erstattung des gezahlten Betrages. Kurz nach Einreichung einer Klage zahlte Herbalife schließlich knapp 7.000 DM an die ehemalige Beraterin, das Gericht verurteilte Herbalife zur Zahlung weiterer rund 400 DM und zur Übernahme der vollen Verfahrenskosten (Amtsgericht Darmstadt, 304 C 1474/99, rechtskr.).

Zu der Werbung

Herbalife hat gegenüber der Verbraucherzentrale Hamburg e.V. eine Erklärung abgegeben, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu zahlenden Vertragsstrafe in Höhe von DM 1000,- zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Angaben zu machen, die sich auf die gewichtsreduzierende Wirkung des Produktes Herbalife Formula 1 beziehen, wenn neben der Einnahme des Produktes Herbalife Formula 1 gleichzeitig die Einnahme einer oder mehrerer Tagesmahlzeiten empfohlen wird.

Gegen diese Erklärung wird nach den Erkenntnissen der Verbraucherzentrale Hamburg e.V. massiv verstoßen. Wir haben daher Vertragsstrafeklagen gegen die Firma Herbalife eingeleitet. Das erste Verfahren (10 Verstöße) wurde in zwei Instanzen zu Gunsten der Verbraucherzentrale entschieden. Im zweiten Verfahren (20 Verstöße) gewann die Verbraucherzentrale hinsichtlich 16 vorgetragener Fälle, hinsichtlich vier weiterer Fälle nicht, und zwar aus Beweisgründen (nicht aus Rechtsgründen). Diese Entscheidung wurde am 13. Mai 2004 rechtskräftig! Weitere Verfahren sind in Vorbereitung.

Ein Erfahrungsbericht

Wie es auf den Werbeveranstaltungen zugeht, schildert uns einer, der es erlebt hat. Hier ist sein Erfahrungsbericht

Stand vom Freitag, 15. Oktober 2010

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