Telefonwerbung Deutsche Reise Touristik
OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.06.2006, I- 20 U 13/06
bestätigt das Urteil des LG Düsseldorf v. 23.12.2005, 38 O 140/05
… wird untersagt:
- Verbraucher anzurufen oder anrufen zu lassen, um für ein Servicepaket zu werben, in dessen Rahmen eine monatliche Ansparleistung erbracht wird zur Buchung einer Reise, wenn die Verbraucher nicht zuvor einer solchen telefonischen Kontaktaufnahme zugestimmt haben;
- im Anschluss an ein telefonisches Werbegespräch der Verbraucher anzuschreiben und den Abschluss eines tatsächlich nicht vereinbarten Servicevertrages zu bestätigen, insbesondere durch den Hinweis „Wir haben wunschgemäß ab dem ,… den Betrag von … für Sie eingerichtet, den Sie jederzeit ändern können“
- die Teilnahme von Verbrauchern an einem Gewinnspiel mit der Bestellung eines Service-Paketes sowie der Angabe einer Einzugsermächtigung zu verknüpfen, indem auf der Teilnahmekarte die Angabe des Namens und der Bankverbindung gefordert wird… (wird ausgeführt).
Stand vom Montag, 30. August 2010
zurück