Telefonwerbung Axel Springer
Axel Springer Verlag – Telefonwerbung für DIE WELT gerichtlich untersagt
Das Landgericht Berlin hat mit Beschluss vom 20. Februar 2004 (15 O 101/04) dem Axel-Springer-Verlag untersagt, Verbraucher anzurufen oder anrufen zu lassen, um für ein Abonnement der Zeitung DIE WELT zu werben (wenn diese nicht zuvor einer telefonischen Kontaktaufnahme zugestimmt haben oder das Einverständnis vermutet werden kann).
Telefonwerbung ist nicht nur lästig, sondern auch illegal. Das kümmert aber manchen Verlag wenig, der seine Abonnentenzahl erhöhen möchte. Da wird dann auch gern einmal ein Call Center beauftragt, das es mit dem Telefonwerbeverbot nicht so ernst nimmt. Viele Verbraucher beschweren sich bei uns über diese Belästigung und empfinden die "cold calls" als Eingriff in ihre Privatsphäre.
Wir konnten in diesem Fall dem Verlag den "cold call" nachweisen und haben ihn abgemahnt. "Bitte gehen Sie davon aus, dass wir uns an die bestehenden rechtlichen Vorgaben halten", meinte der Verlag. Das sahen wir anders und beantragten einen Gerichtsbeschluss, den das Landgericht Berlin in unserem Sinne erließ. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Helfen Sie uns Tefefonwerbung zu unterbinden!
Stand vom Montag, 30. August 2010
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