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Telefonwerbung Pallhuber

Klage wegen unerwünschter Werbeanrufe erfolgreich

Ärgern Sie sich auch über Werbeanrufe von Firmen, mit denen Sie noch nie etwas zu tun hatten? Solche "cold calls" sind verboten! Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sagt ausdrücklich, dass unerbetene Werbe-Telefonate wettbewerbswidrig sind. Die Privatsphäre soll geschützt bleiben.

Darum hat sich "Heinrich Maximilian Pallhuber GmbH & Co., Weingut und Weinkellerei" (Langenlonsheim) offenbar nicht geschert. Schon 2003 wurde ein Fall bekannt, bei dem der Angerufene durch ein unerwünschtes Werbetelefonat belästigt wurde. Wir haben die Firma Pallhuber aufgefordert, eine "Unterlassungserklärung" abzugeben und künftig grundsätzlich nicht mehr bei Verbrauchern anzurufen, wenn diese sich nicht ausdrücklich vorher damit einverstanden erklärt haben.

Die Firma zeigt sich im Prinzip einsichtig, behauptete aber, es habe sich um eine Namensverwechslung gehandelt und man betreibe auf keinen Fall unzulässige Telefonwerbung. In einem anderen Fall hatte eine Kunden an einem Preisausschreiben der Firma teilgenommen und sich wohl - ohne es zu wissen - mit einem Werbeanruf einverstanden erklärt.

Wir hatten die Sache daher zunächst nicht weiterverfolgt. Doch im Frühjahr 2005 meldeten sich wiederum zwei Kunden, die sich über unerbetene Telefonanrufe der Firma Pallhuber geärgert haben. Wieder wurde eingewendet, dass "aus Versehen" ein Name aus der Kartei nicht gelöscht worden war. Doch diesmal glauben wir die Ausrede nicht und haben im Mai 2005 Klage auf Unterlassung erhoben.

Mit Urteil vom 2. Februar 2006 verurteilte das Landgericht Bad Kreuznach die Firma Pallhuber, Telefonwerbung („cold calls“) zu unterlassen.

Wurden Sie auch von der Firma Pallhuber angerufen? Berichten Sie uns darüber.

Stand vom Dienstag, 24. Januar 2012

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