Gewinnspiele, Nebenverdienst, Abschleppnepp, Partneragenturen

Straßenwerbung verboten

Video Club Klenk hat Unterlassungserklärung abgegeben

Der Video Club Klenk, der immer wieder Verbraucher auf der Straße anspricht und sie zum "Club-Beitritt" überredet, riskiert hohe Vertragsstrafen. Denn gegenüber der Verbraucherzentrale Hamburg e.V. hat er eine "strafbewehrte Unterlassungserklärung" abgegeben und versprochen, künftig keine Mitglieder mehr auf der Straße anzusprechen. Das ist nämlich ein klarer Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.

Klenk behauptet, es werde jeweils ein Werbestand aufgebaut und nur von diesem Stand aus würden Passanten angesprochen. Doch die Berichte von Kunden, die uns vorliegen, sagen etwas Anderes aus.

Ist Ihnen das auch passiert oder kennen Sie jemanden, der so angeworben wurde? Schicken Sie uns einen Bericht über den Vertragsabschluss und die Werbung auf der Straße. Wir verlangen von Klenk eine Vertragsstrafe. Die wird so empfindlich sein, dass sich die Firma an ihren Gewinnen aus den rechtswidrig zustande gekommenen Verträgen nicht mehr freuen kann und (hoffentlich bald) die Straßenwerbung ganz einstellt.

So kommen Sie aus ungewollten Verträgen mit Klenk heraus

Die Verträge können binnen zwei Wochen ohne Begründung widerrufen werden! Wurde dem Kunden keine Vertragsdurchschrift ausgehändigt, kann der Widerruf auch noch später erfolgen.

Meist werden die Kunden bei der Werbung von den Werbern, den "Drückern", beschwindelt. Zum Beispiel erzählen sie, dass man mit der Unterschrift nur einen Katalog bestellt. Oder es werden falsche Angaben über das Angebot gemacht. Dann kann die Vereinbarung auch nach Ablauf der Widerrufsfrist angefochten werden.

Achtung! Bei Widerruf oder Anfechtung sollte die Einzugsermächtigung gegenüber Klenk widerrufen werden. Sollten doch noch Beträge vom Konto abgebucht werden, können die über das Geldinstitut zurück gebucht werden.

Immer wieder wird über enorme Brutalität berichtet: unter den Drückern, den Hintermännern und den Konkurrenten. Doch als Kunde, der seine Rechte wahrnimmt, haben Sie nichts zu befürchten.

Stand vom Donnerstag, 14. Oktober 2010

zurück