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Haspa: Panne am Geldautomaten

Jugendliche, die ihr Girokonto bei der Haspa als Guthabenkonto führen, konnten offenbar aufgrund der Computerprobleme über Tage ihr Konto drastisch überziehen. Berichtet wurde über Einzelfälle, in denen die Jugendlichen beträchtliche Summen „auf den Kopf gehauen“ haben. Wie das pädagogisch zu lösen ist, muss innerhalb der Familien geklärt werden.

Aber: Wie ist die Rechtslage?

  • Den Grundsatz "Eltern haften für die Kinder" gibt es nicht. Daher müssen Eltern keineswegs automatisch für das Minus aufkommen.
  • Sind die Jugendlichen selbst Kontoinhaber, sind die von Ihnen abgeschlossenen Kredite, also auch die Kontoüberziehungen, "schwebend unwirksam". Sie müssen nichts zurückzahlen, so lange der Kredit nicht vom Vormundschaftsgericht genehmigt wird. Die "Grandenfrist" gilt aber nur bis zum 18. Lebensjahr. Dann wird der bis dahin "schwebend unwirksame" Vertrag von ihnen entweder genehmigt  - dann müssen sie das Geld zurückzahlen. Oder sie genehmigen ihn nicht, dann ist der Vertrag nichtig und das abgehobene Geld muss ebenfalls sofort erstattet werden. In beiden Fällen sind aber keine Zinsen zu zahlen!
  • Wenn sie das Geld für Dinge ausgegeben haben, die sie sich sonst niemals geleistet hätten (Wochenendtrip nach London), können sie einwenden, "entreichert" zu sein und müssen auch den eigentlichen Kredit nicht zurück zahlen. Aber Achtung: Waren die Jungendlichen "bösgläubig", wussten sie also in Wahrheit, dass ihnen das Geld nicht gehörte, gilt der Einwand nicht! Auch dann muss das abgehobene Geld erstattet werden.
  • Sofern die Eltern Kontoinhaber sind, müssten sie zwar im Prinzip den Saldo ausgleichen. Da aber die Sparkasse ihre vereinbarten Pflichten (Kontoführung nur auf Guthabenbasis möglich) verletzt hat, können die Eltern unter Umständen mit ihren Schadensersatzansprüchen gegenüber der Sparkasse aufrechnen. Ob wiederum die Sparkasse auf ein "Mitverschulden" der Eltern pochen kann, muss im Einzelfall geklärt werden.

Fazit: Eltern und die Jugendlichen müssen nicht auf die Forderung der Sparkasse zum sofortigen Ausgleich eingehen. Jeder Einzelfall sollte aber geprüft werden.

Stand vom Dienstag, 2. August 2011

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