SCHUFA jetzt umsonst
Nutzen Sie Ihre neuen Auskunftsrechte!
Ab dem 1. April 2010 (kein Scherz!) können Verbraucher einmal jährlich kostenlos eine Auskunft darüber verlangen, welche persönlichen Bonitätsdaten über sie gespeichert sind. Die Neuregelung des Datenschutzgesetzes sieht vor, dass Verbraucher jetzt Auskunft über ihren aktuellen Scorewert und dessen Herleitung anfordern können. Falls Ihnen der Ausdruck "Scorewert" nichts sagt, wir erklären es Ihnen hier.
Das neue Auskunftsrecht zu Bonitätsbewertungen eröffnet Betroffenen die Möglichkeit, sich zu informieren sowie Berechnungsfehler zu finden und korrigieren zu lassen. Banken, Online-Händler oder Touristikunternehmen nutzen so genannte Scorewerte, um die Bonität ihrer Kunden einzuschätzen. Dabei kommt es allerdings auch zu Fehlern, weswegen dieses Informationsrecht genutzt werden sollte, um Irrtümer korrigieren zu können.
Die neue Regelung geht auf eine Initiative der Verbraucherzentralen zurück, die 2008 in einer Studie ihres Bundesverbandes Willkür beim Einsatz von Scoring-Verfahren festgestellt hatten.
Sie als Verbraucher sollten von Ihrem Recht regen Gebrauch machen. Für Ihr Auskunftsersuchen können Sie einen Musterbrief downloaden. Und hier die Liste der Auskunfteien mit Adressen und weiteren Infos.
Stand vom Dienstag, 30. August 2011
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