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Was steht bei der Schufa über mich?

Wissen Sie, was über Ihre Bonität bei Schufa & Co. gespeichert ist? Nutzen Sie Ihr Auskunftsrecht! Mit Musterbrief und einer Übersicht der Auskunfteien von Bürgel bis Schufa.

Hand hält Girocard

Das Wichtigste in Kürze

  1. Verbraucherinnen und Verbraucher haben das Recht, einmal jährlich eine kostenlose Bonitätsabfrage bei einer Auskunftei zu stellen.
  2. Sind Angaben falsch, müssen diese vom jeweiligen Anbieter umgehend korrigiert werden.
  3. Da viele Firmen auch kostenpflichtige Auskünfte anbieten, sollten Verbraucher bei der Abfrage der Informationen genau hinschauen.
Stand: 07.12.2023

Einmal jährlich können Sie bei Firmen und Auskunfteien kostenlos abfragen, welche Bonitätsdaten über Sie gespeichert sind. Wir raten Ihnen, von Ihrem Recht regen Gebrauch zu machen. Doch achten Sie darauf, tatsächlich die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO anzufordern. Viele Unternehmen – auch die Schufa – haben nämlich auch andere kostenpflichtige Angebote im Programm.

Ist die Bonitätsauskunft korrekt?

Banken, Online-Händler oder auch Touristikunternehmen nutzen die sogenannten Scorewerte, um die Kreditwürdig­keit ihrer Kunden im Zahlungsverkehr besser einschätzen zu können. Da sich die Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen aus einer Vielzahl von Daten wie Wohnort, Einkommen, abgeschlossenen und laufenden Ratenverträgen, Grundbesitz und Alter zusammensetzt, können durchaus Fehler in den Datensätzen auftauchen.

Sollten Sie falsche Einträge entdecken, setzen Sie sich direkt mit der jeweiligen Auskunftei in Verbindung und vermeiden Sie den Umweg über Dienstleister-Firmen, die diesen Service für Sie übernehmen wollen. Falsche Angaben müssen korrigiert werden. 

Wo bekommt man eine Bonitätsauskunft?

Neben der Schufa gibt es noch andere Auskunfteien, bei denen Sie Ihren aktuellen Score-Wert abfragen und dessen Herleitung anfordern können.

Privatinsolvenz: Kürzere Datenspeicherung

Der Europäische Gerichtshof hat geurteilt, dass Daten über alte Schulden nach einer erfolgreich durchlaufenen Privatinsolvenz bei der Schufa und anderen Wirtschaftsauskunfteien nur noch für sechs Monate gespeichert werden dürfen und nicht mehr wie bisher für drei Jahre. 

Durch eine Verbraucherinsolvenz können sich Privatleute von ihren Schulden befreien, auch wenn sie nicht alles zurückzahlen können. Am Ende steht die sogenannte Restschuldbefreiung. Die Informationen darüber werden in amtlichen Registern sechs Monate lang gespeichert. Daran muss sich jetzt auch die Schufa orientieren. 

Unser Tipp

Für Ihr Auskunftsersuchen bei Schufa & Co. können Sie unseren Musterbrief verwenden. Damit gehen Sie auf Nummer sicher. Sie können natürlich auch direkt über die Internetseiten der Anbieter gehen, doch meist braucht es mehrere Klicks, um die Auskunft zu beantragen. Oft ist das kostenlose Angebot auch gut hinter den kostenpflichtigen versteckt.

Halten Sie die Übersicht in Ihren Händen, sollten Sie die Angaben der Auskunftei genau prüfen. Sind Werte falsch, lassen Sie diese umgehend korrigieren.

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