Pfändungsgrenzen endlich geändert
Änderung der Pfändungsfreigrenzen
Durch das zum 1. Januar 2002 in Kraft getretene Siebte Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen wurden erstmals seit dem 01.07.1992 die Pfändungsfreigrenzen in der ZPO angehoben und auf Euro umgestellt. Die nächste Überprüfung fand zum 01.07.2005 statt und führte zu einer Erhöhung der Grenzen. Seitdem waren die Pfändungsgrenzen nicht mehr angepasst worden. Jetzt sind die Freigrenzen per 01.07.2011 erhöht worden und bleiben dann für mindestens zwei Jahre unverändert.
Maßstab für Erhöhungen ist vor allem die Entwicklung der Lebenshaltungskosten. Durch eine Dynamisierungsregelung sollen die Pfändungsfreigrenzen alle zwei Jahre, jeweils zum 01.07., entsprechend der Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrages überprüft und gegebenenfalls angehoben werden. Die Anhebung der Pfändungsfreigrenzen soll insbesondere dafür sorgen, dass Schuldnern das Existenzminimum erhalten bleibt und für sie ein Anreiz besteht, Einkommen zu erzielen und nicht von der Sozialhilfe leben zu müssen.
Hier finden Sie die aktuelle, vollständige ab 01.07.2011 gültige Tabelle für Pfändungsfreigrenzen.
Stand vom Dienstag, 8. November 2011
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