Geldinstitute halten sich nicht an ihr Versprechen
Die Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses der Banken und Sparkassen im Rahmen der "freiwilligen Selbstverpflichtung" zum "Girokonto für Jedermann", wird seit 1995 bis zum heutigen Tag von den Kreditinstituten nur unzureichend umgesetzt. Immer wieder und immer öfter erfährt die Verbraucherzentrale Hamburg von zahlungsunfähigen VerbraucherInnen, dass ihnen ihr Konto gekündigt wurde.
1995 hatten die Geldinstitute eine sog. Selbstverpflichtungserklärung abgegeben. Damit sollte eine drohende gesetzliche Regelung mit einer rechtlichen Verpflichtung zur Einrichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis verhindert werden. Nach ihren Geschäftsbedingungen können die Kreditinstitute ohne weitere Begründung ein Girokonto kündigen.
Das geschieht vor allem bei überschuldeten Kontoinhabern, deren Probleme dadurch noch weiter wachsen. Denn Schuldner erhalten aufgrund von Schufa-Eintragungen auch bei anderen Banken bzw. Sparkassen kein Girokonto mehr und nur mit Glück und Ausdauer ein Konto auf Guthabenbasis. Das zeigen die folgenden Fälle (ähnliche Beispiele gibt es zu Dutzenden):
Eduard S. hat seit Jahren bei einer Zweigstelle der Postbank AG ein Girokonto. Die noris Bank GmbH hat für ihre Forderungen einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirkt, mit dem das Girokonto des Verbrauchers bei der Postbank AG gepfändet werden konnte. Dem entsprechenden Kontoschutzantrag des Eduard S. wurde stattgegeben. Damit war die Pfändung des Einkommens aus Arbeitslosenhilfe, Wohngeld und der ergänzenden Sozialhilfe abgewendet und das Existenzminimum gesichert. Fatal für Eduard S. war jedoch die Reaktion der Postbank AG: Sein Girokonto wurde mit sechswöchiger Frist ab Datum des Schreibens gekündigt, obwohl er noch ein Guthaben von 9,60 DM hatte. Der Verbraucher versuchte dann das gekündigte, aber noch bestehende Girokonto in ein Konto auf Guthabenbasis abzuändern. Der freundliche Schalterangestellte schlug optimistisch vor, die Sachbearbeiterin in der Hamburger Zentrale anzurufen, die für die Kontokündigung verantwortlich zeichnet. Nachdem die telefonische Verbindung zustande kam, trug der Schalterangestellte kurz das Anliegen vor. Am Telefon teilte die Sachbearbeiterin aus der Hauptverwaltung der Postbank AG kurz mit: "Eduard S. soll seine Ratenzahlung von monatlich 400 DM an die noris leisten, dann würde auch die Kündigung zurückgezogen". Weitere Argumente und der Hinweis auf die Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses blieben bei der Sachbearbeiterin am anderem Ende der Leitung wirkungslos. Auf ein Schreiben, in dem die Postbank AG aufgefordert wurde, schriftlich zu der Frage Stellung zu nehmen, warum die Einrichtung eines Guthabenkontos für Eduard S. nicht in Frage komme, hat die Postbank AG nicht geantwortet.
Auch Frau M. hat schlechte Erfahrungen machen müssen. Sie hat sich nach jahrelanger Arbeitslosigkeit, mit Zusage des Arbeitsamtes auf Unterstützung, selbstständig gemacht. Ein eigenes Konto besaß sie zu der Zeit nicht, da die Haspa ihr ihres aufgrund eines Schufa-Eintrags vor einiger Zeit gekündigt hatte. Dieses erschien Frau M. nicht als Problem, da sie Kontovollmacht von einem Bekannten hatte und ihren Kunden nun diese Kontonummer nannte. Es stellte sich schnell heraus, dass die Verbraucherin bezüglich des Kontos zwar bevollmächtigt ist, aber kein eigenes Geld auf dem Konto haben darf. Die Bank wies das Geld also zu den Kunden zurück. Frau M. dachte sich immer noch nichts Böses, denn sie ging davon aus, dass es ja kein Problem mehr sein dürfte, nun nachdem sich die Lage bei ihr gebessert hat, wieder ein eigenes Konto zu eröffnen. Aber weit gefehlt! Die Haspa weigert sich, ihr ein Konto auf Guthabenbasis zu eröffnen. Das Problem ist, dass ohne ein Konto auch das Arbeitsamt die Unterstützung nicht mehr leistet und somit Frau M. ihre Selbstständigkeit wieder aufgeben muss. Eine Arbeitsstelle ist bei der derzeitigen Lage nicht zu finden und Frau M. bleibt weiterhin mittellos! Und alles nur, weil niemand ihr ein Konto einrichten will!
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat bereits Anfang der neunziger Jahre in ihrer Broschüre "Hilfe für verschuldete Arbeitnehmer" dargestellt: Jedem ist klar, dass ein Girokonto heutzutage unerlässlich ist, um am wirtschaftlichen Leben teilhaben zu können. Auch die Kreditinstitute wissen, dass es "ohne Konto keinen Arbeitsplatz, ohne Einkommen keine Entschuldung" gibt. Entgegen ihren offiziellen Zusagen helfen sie den Verbrauchern aber nicht aus dem Teufelskreis – im Gegenteil. Sie verschlimmern deren Lage, indem sie sie aus dem Finanzsystem hinausdrängen.
Wer kein Konto bekommt, kann sich auch an den Bankenombudsmann wenden!
Auch gerichtlich wurde der Anspruch auf ein Konto schon zugesprochen!
Stand vom Mittwoch, 9. November 2011
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