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Vorsicht vor OnlinePayment GmbH

Seit geraumer Zeit kursieren E-Mails der OnlinePayment GmbH mit gefälschten Zahlungsaufforderungen im Netz. Im Anhang befindet sich ein Trojaner. Das Perfide: Der Absender kennt offenbar die Personalien der Empfänger.

Mann sitzt am Computer und stützt seinen Kopf

Das Wichtigste in Kürze

  1. Die OnlinePayment GmbH verschickt falsche Mahnungen per E-Mail und mit den genauen Daten der Empfängerinnen und Empfänger.
  2. Mit den Mails wird Schadsoftware übermittelt, die beim Öffnen den Computer infiziert.
  3. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten die elektronisch übermittelten Mahnungen sofort löschen und die Dateianhänge keinesfalls öffnen.
Stand: 31.08.2016

Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel den Stand der Dinge zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wiedergibt.

Viele Verbraucherinnen und Verbraucher, die eine E-Mail der OnlinePayment GmbH erhalten, erschrecken. Sie werden namentlich angesprochen und der Absender kennt ihre vollen Personalien – mit Vorname, Name und Adresse.

In den Mails selber werden sie aufgefordert, einen Rechnungsbetrag, der durch eine angeblich stornierte Lastschrift oder diverse andere Umstände noch immer offen ist, zu begleichen. Hierzu wird dem Empfänger eine kurze Frist zur Zahlung gesetzt und anderenfalls mit gerichtlichen Schritten sowie weiteren Kosten gedroht – häufig auch mit einer Meldung bei der Schufa.

Anhang keinesfalls öffnen

Im Anhang befindet sich eine Datei, die die Empfänger der E-Mails auf keinen Fall öffnen sollten, da diese eine Schadsoftware enthält, die den Computer infizieren kann. Die E-Mail sollte daher sofort gelöscht werden.

Woher die Absender die Anschriften der Betroffenen Empfänger haben, ist nicht bekannt, allerdings ist es heutzutage ein leichtes, im Internet Adressen zu kaufen. Zusammen mit der gekauften E-Mail-Adresse lässt sich so eine schöne bedrohlich klingende E-Mail erstellen, die die Empfänger zum Öffnen des Anhangs verleitet und so die Schadsoftware aktiviert. Die angebliche offene Forderung ist natürlich frei erfunden.

Mahnung per E-Mail

Grundsätzlich ist es möglich und vorstellbar, dass man Rechnungen wie auch Mahnungen per E-Mail erhält. Seriöse Unternehmen verschicken allerdings spätestens die zweite Mahnung immer noch vorwiegend per Post. Dies hat einen einfachen Grund: Vor Gericht muss der Mahnende den Zugang der Mahnung beweisen. Dies ist bei einem Versand per E-Mail nur sehr schwer möglich.

Zudem kursiert mittlerweile leider eine Vielzahl von gefälschten Rechnungen und Mahnungen als Spam-Mails im Netz, sodass viele Menschen nicht einfach erkennen können, welche Forderung berechtigt ist und welche nicht.

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