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Postbank lenkt ein

Mit Aktionsangeboten warb die Postbank um neue Kundinnen und Kunden. „Kein Entgelt – dauerhaft und bedingungslos“, versprach die Bank und formulierte das sogar so in den Vertragsunterlagen. Dennoch wollte sie für bestimmte Leistungen abkassieren. So geht's nicht! Wir haben die Postbank erfolgreich abgemahnt.

Postbank Filiale Colourbox
Stand: 10.10.2021

Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel den Stand der Dinge zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wiedergibt. Aktuelle Informationen erhalten Sie in unserem Übersichtsartikel zum Thema.

Seit dem 1. November 2016 müssen Kunden der Postbank, auf deren Konto weniger als 3.000 Euro pro Monat eingehen, für die Kontoführung zahlen. Mitte August informierte das Kreditinstitut mit einem Rundschreiben über die Preiserhöhung. Weil auch diejenigen Kunden ein Entgelt zahlen sollten, denen im Rahmen eines Aktionsangebots von der Postbank vertraglich zugesichert wurde, dass ihr Konto dauerhaft unentgeltlich bleibt, haben wir die Postbank abgemahnt. Mit Erfolg.

Das Kreditinstitut hat sich jetzt verpflichtet, für Konten mit einer entsprechenden Regelung in der Rubrik „Besondere Merkmale“ zukünftig kein Kontoführungsentgelt zu verlangen.

Auch Banken müssen Wort halten und können nicht einfach das Blaue vom Himmel versprechen. Es ist erfreulich, dass das nun sogar die Postbank eingesehen hat – zumal das Versprechen schwarz auf weiß in deren Vertragsunterlagen abgedruckt ist.

Aktionsangebot abgeschlossen

Es geht um Fälle wie den von Frau Müller: Sie hatte am  31. Dezember 2015 im Rahmen eines Aktionsangebots ein Konto Giro plus bei der Postbank eröffnet. Im Vertrag vereinbarte die Bank ausdrücklich mit ihr, dass sie für die beleglose Kontoführung des Girokontos „dauerhaft und bedingungslos kein Entgelt“ zahlen muss.

Am 19. August 2016 erhielt Frau Müller ein Schreiben von der Postbank, in dem ihr das Kreditinstitut mitteilte, dass ab 1. November 2016 ein Entgelt für die Kontoführung von 3,90 Euro pro Monat anfalle und die Zustimmung zu diesen Änderungen als erteilt gelte, wenn sie die Ablehnung der Änderung nicht bis zum 1. November 2016 anzeige.

Kontoführung muss unentgeltlich bleiben

So geht's nicht, fanden wir. Die Einführung eines Kontoführungsentgelts ist nach unserer Auffassung auf diese Art und Weise gar nicht möglich. Denn: Die spezielle Regelung als Individualvereinbarung hat Vorrang vor gegebenenfalls abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), sodass über die AGB gerechtfertigte Preiserhöhungen im Fall von Frau Müller nicht zum Tragen kommen. Wenn Frau Müller ein Entgelt für ihr Konto zahlen soll, so muss die Postbank mit ihr einen neuen Vertrag abschließen.

Wir nehmen an, dass einige tausend Kundinnen und Kunden über gezielte Werbeaktionen ein Konto mit entsprechenden Textbausteinen in ihren Vertragsunterlagen bei der Postbank eröffnet haben.

Verbraucherzentrale informieren

Wenn auch in Ihren Vertragsunterlagen schriftlich festgehalten wurde, dass Sie „für die beleglose Kontoführung des Girokontos dauerhaft und bedingungslos kein Entgelt zahlen müssen“, darf die Postbank kein Kontoführungsentgelt einziehen.

Verlangt die Postbank trotz ihrer abgegebenen Verpflichtungserklärung eine Gebühr, informieren Sie uns bitte. Schicken Sie uns am besten eine E-Mail an info@vzhh.de mit einer Kopie bzw. einem Scan Ihres Kontoeröffnungsvertrags  sowie eines Kontoauszugs, aus dem die Abbuchung des Kontoführungsentgeltes ersichtlich wird. Dann können wir Ihren konkreten Fall prüfen.

Sollte die Postbank tatsächlich unrechtmäßig eine Kontoführungsgebühr verlangen, muss das Kreditinstitut eine hohe Vertragsstrafe zahlen.

Sonderfall Tchibo-Konten

In einem anderen Fall hat die Postbank ebenfalls – schon etwas früher – eingelenkt: Im Rahmen einer Werbeaktion mit dem Kaffeeröster Tchibo warb das Kreditinstitut mit dem Versprechen: „Dauerhaft ohne Kontoführungs- oder Jahresgebühren. Für alle Zeiten – versprochen!“. Die damit gewonnenen Kunden müssen auch kein Entgelt zahlen, wenn sie der Preisänderung widersprechen.

Sie haben über eine Tchibo-Aktion ein kostenloses Konto bei der Postbank eröffnet? Dann sollten Sie Widerspruch erheben. Mehr darüber lesen Sie in unserem Beitrag „Postbank: Kein Entgelt für Tchibo-Kunden“.

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