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Konto wird immer teurer

Obwohl die Zeit der Niedrigzinsen eigentlich vorbei ist, erhöhen viele Banken ihre Kontoführungsgebühren und verlangen Entgelte für bestimmte Dienstleistungen. Doch nicht jede dieser Forderungen ist rechtens. Verlangen Sie Ihr Geld zurück! Mit Musterbrief.

Hand hält Girocard
Stand: 27.06.2023

Viele Banken und Sparkassen erhöhen weiterhin die monatlichen Preise für die Kontoführung und verlangen für bestimmte Dienstleistungen zusätzlich Geld. Doch nicht jede Kröte müssen Sie schlucken!

Die Preiserhöhungen der Kreditinstitute sind nicht immer berechtigt. Viele haben es mit der Erhöhung von Entgelten manchmal so eilig, dass sie die gesetzlichen Fristen nicht beachten und ihre Kundinnen und Kunden fehlerhaft oder unzureichend informieren. Bei einer Preiserhöhung sollten Sie die Mitteilung Ihrer Bank oder Sparkasse daher besonders genau anschauen. Möglicherweise ist sie unwirksam. Dann können Sie zu viel gezahlte Beträge zurückfordern.

Diese drei Punkte sollten Sie prüfen, wenn Ihr Kreditinstitut per Brief oder Kontoauszug eine Preiserhöhung angekündigt hat:

  1. Hat die Bank Sie mindestens zwei Monate vorab darüber informiert, dass sie die Entgelte für ihre Leistungen erhöht?

  2. Sind Sie in der Mitteilung darauf hingewiesen worden, dass Sie Ihr Konto kostenfrei kündigen können?

  3. Hat die Bank Sie darüber informiert, dass Sie ihr Konto fristlos kündigen können?

Ist mindestens eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, ist die Erhöhung unzulässig. Zuviel gezahlte Entgelte können Sie von Ihrer Bank zurückverlangen.

Entgelte für bestimmte Bankdienstleistungen zurückverlangen

Die Schutz­gemeinschaft für Bank­kunden e.V. hat in einem Gerichtsverfahren gegen die Sparkasse Freiburg Nördlicher Breisgau die Klauseln von acht verschiedenen Sparkassen-Gebühren mit Erfolg angefochten. Der Bundesgerichtshof war der Meinung, es handele sich bei den entgeltpflichtigen Dienstleistungen um Tätigkeiten, zu denen die Sparkasse ohnehin gesetzlich verpflichtet sei. Außerdem orientierten sich die Entgelte nicht an den tatsächlichen Kosten und wären damit zu hoch (Urteil vom 12. September 2017, Az. XI ZR 590/15).

Wenn Sie von Ihrer Bank oder Sparkasse zu kräftig zur Kasse gebeten wurden, können Sie Geld für die folgenden Entgelte zurückfordern:

  1. Unter­richtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Last­schrift bei Post­versand

  2. Unter­richtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung (bei Post­versand) einer Einzugs­ermächtigungs-/Abbuchungs­auftrags­last­schrift mangels Deckung

  3. Unter­richtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung (bei Post­versand) … eines Über­weisungs­auftrages mangels Deckung

  4. Aussetzung/Löschung eines Dauerauftrags

  5. Zu hoher Grund­preis für Pfändungsschutzkonto (Pfändungs­schutz­konten dürfen nicht teurer als normale Giro­konten sein)

  6. Streichung einer Order

Rutschte Ihr Konto durch die Entgelte ins Minus, müssen Ihnen Sparkassen und Banken zudem die Zinsen zurückzahlen, die auf die unbe­rechtigten Entgeltforderungen entfielen.

Unser Rat

Prüfen Sie Ihre Kontoauszüge und erstellen Sie eine Übersicht zu den Buchungen, die nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs verboten sind. Setzen Sie ein Schreiben an Ihre Sparkasse oder Bank auf und fordern Sie das zu viel gezahlte Geld zurück. Dafür können Sie unseren Musterbrief nutzen.

Achtung, Ihre Ansprüche verjähren drei Jahre nach Ende des Jahres, in dem Ihr Kreditinstitut das Entgelt erhoben hat. Das bedeutet: Bis Ende 2023 können Sie noch alle ab 1. Januar 2020 gezahlten Gebühren zurückfordern.

Bankwechsel spart Geld

Wenn Sie sich über bestimmte Entgelte oder die Erhöhung von Gebühren gar zu sehr ärgern, steht es Ihnen natürlich jederzeit frei, die Bank zu wechseln. Die Stiftung Warentest nimmt fortwährend den Markt der Giro­konten unter die Lupe und veröffentlicht die Ergebnisse. Dieser Service ist aktuell sogar kostenlos.

Bücher und Broschüren