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Sperrmüll raus, Abzocke rein

Wer alten Hausrat und überflüssige Möbel entsorgen will, sollte keinen x-beliebigen Entrümpelungsspezialisten beauftragen. Das kann am Ende ziemlich teuer werden, denn es tummeln sich unseriöse Anbieter am Markt. Darauf sollten Sie achten!

Sperrmüll auf der Straße

Das Wichtigste in Kürze

  1. Firmennamen und Internetseiten unseriöser Sperrmüll-Anbieter ähneln denen von Stadtreinigungsunternehmen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten daher immer einen Blick ins Impressum der Website werfen.
  2. Berechnen die Abholer deutlich höhere Preise als zuvor vereinbart wurden oder wollen sie Möbel als „Sondermüll“ deklarieren, sollte man nicht vorschnell zahlen.
  3. Öffentliche Müllentsorgungsunternehmen wie die Stadtreinigung Hamburg verlangen grundsätzlich keine Bargeldzahlung vor Ort.
Stand: 25.04.2023

Wer im Internet mit den Stichworten „Sperrmüll“ und „Entsorgung“ nach einer Firma sucht, die unnötigen Hausrat oder alte Möbel abholt, dem wird nicht immer die örtliche Müllabfuhr zuerst angezeigt. Weit oben stehen oft unseriöse Anbieter, die den Eindruck erwecken, ein städtischer Versorger wie etwa die Stadtreinigung Hamburg zu sein. Achtung, wenn Sie eine solche Firma rufen, kann es teuer werden!

Die Trittbrettfahrer versprechen am Telefon einen annehmbaren Preis von 25 bis 35 Euro pro Kubikmeter Sperrmüll, treiben die Kosten bei der Abholung aber in die Höhe. Sind die Müllfirmen erst einmal vor Ort, wird plötzlich die Müllmenge ganz anders berechnet oder bestimmte Gegenstände zu „Sondermüll“ erklärt.

Unser Rat: So sehr Sie Ihr Gerümpel auch loswerden wollen und vielleicht schon auf die Straße gestellt haben, lassen Sie sich nicht einschüchtern und bestehen Sie darauf, nur den vereinbarten Preis zu zahlen.

Trickserei in Orange

Betroffene berichten, dass die Internetseiten der Entrümpelungsfirmen sehr nach Stadtreinigung ausgesehen hätten. Es dominiere die Farbe Orange. Fotos mit professionellen Müllfahrzeugen machten die Täuschung perfekt.

Werfen Sie daher unbedingt einen Blick ins Impressum der Website, bevor Sie einen bestimmten Entsorger beauftragen. Fehlt dieses ganz oder weist es nicht die Stadtreinigung Hamburg (Bullerdeich 19, 20537 Hamburg) aus, so befinden Sie sich nicht auf der Seite der Stadtreinigung Hamburg, sondern auf der eines privaten Anbieters. Die Mülltransporter der Stadtreinigung sind weiß und die Arbeitskleidung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist orange mit deutlich erkennbarem Unternehmenslogo.

Trickserei mit „Sondermüll“

Deklariert das Entsorgungsunternehmen bei der Abholung Gegenstände als Sondermüll, obwohl diese eigentlich Sperrmüll sind, so will man Sie täuschen. Zusätzliche Kosten, die Ihnen dadurch entstehen, müssen Sie nicht bezahlen!

  • Sperrmüll sind haushaltsübliche Gegenstände, die aufgrund ihrer Größe und ihres Gewichts nicht in Restmülltonnen passen („Sperriges“) und für die es keine andere Entsorgungsmöglichkeit gibt. Dazu gehören zum Beispiel Möbelstücke, sperrige Abfälle, leere Kisten oder anderer Hausrat, der sich nicht einfach zerkleinern lässt.
  • Kein Sperrmüll sind beispielsweise Gewerbe- und Industrieabfälle, Bauschutt sowie Problemstoffe wie gefüllte Farbeimer oder Lackdosen.

Trickserei mit Ausfallgebühren

Da Verträge mit den privaten Entsorgungsunternehmen oftmals nur telefonisch oder per Mail geschlossen werden, steht Ihnen grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Hat man Sie nicht entsprechend der gesetzlichen Vorgaben darüber informiert (was meist der Fall ist) und vor allem nicht auf eine mögliche Wertersatzpflicht ausdrücklich hingewiesen, so müssen Sie im Fall eines Widerrufs keine Zahlungen leisten.

Unser Rat: Bleiben Sie bei einem Widerruf beharrlich! Die Firmen verlangen gerne Stornierungskosten oder Verdienstausfallgebühren, die eigentlich unrechtmäßig sind.

Gut zu wissen

Wenn Sie lieber die „echte“ Stadtreinigung Hamburg beauftragen wollen, so können Sie dies über die Telefonnummer (040) 25762576 tun. Bargeld nehmen deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übrigens nicht entgegen, hier können Sie mit Ihrer Geldkarte bezahlen, den Betrag überweisen, per SEPA-Lastschrift einziehen lassen oder nach Erhalt eines Gebührenbescheids ausgleichen.

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