Wer versucht, der GEZ mitzuteilen, dass er keine Rundfunkgeräte oder keinen Fernseher mehr hat, kann Kurioses erleben: Telefonate mit der Hotline werden geführt und der Verbraucher denkt, nun sei alles erledigt. E-Mails gehen hin und her, und noch immer weiß der Verbraucher nicht, was er denn mitteilen muss, damit die Geräte endlich abgemeldet werden. Schließlich schreibt er an die GEZ, nur um Monate später zu erfahren, dass kein Brief von ihm bei der GEZ angekommen ist. Manche Verbraucher machen dann Schreiben der GEZ vor lauter Verzweiflung gar nicht mehr auf. Doch halt! Das ist sicher nicht die richtige Vorgehensweise.
Wie eine Abmeldung bei der GEZ idealerweise aussehen sollte
Schreiben Sie einen Brief (eine Abmeldung muss schriftlich erfolgen, wir empfehlen per Einschreiben/Rückschein, da Briefe häufiger mal nicht ankommen), worin Ihr Name, Ihre Adresse und Ihre Teilnehmernummer steht. Dann schildern Sie der GEZ, dass Sie keine Geräte mehr haben, und was mit den Geräten passiert ist („habe ich verschenkt/verkauft/verschrottet/ins Ausland verschickt“). Denn das ist es, was die GEZ von Ihnen wissen möchte, nicht mehr - aber auch nicht weniger.
Sollten Sie aus einem anderen Grund Ihre Geräte abmelden wollen, beispielsweise, weil Sie sie nicht mehr gewerblich, sondern nur noch privat nutzen, dann schildern Sie der GEZ den Sachverhalt genau ("...ich nutze daher das Auto, in dem das gewerblich angemeldete Autoradio ist, nur noch privat, und bitte Sie daher, das Radio gewerblich abzumelden und wieder unter meine private Anmeldung zu fassen...").
Kein Abmeldegrund ist es übrigens, wenn man umzieht (man nimmt die Geräte ja in aller Regel mit!), wenn man nur private Sender guckt (auf die Nutzung kommt es nicht an) oder wenn man einfach nur die Nase voll hat vom Rundfunkgebührenzahlen… - und abmelden kann man immer nur für die Zukunft, leider nicht für die Vergangenheit.
Bleiben Sie am Ball, wenn Sie keine Antwort von der GEZ bekommen. Ihre Geräte sind erst dann wirklich abgemeldet, wenn dies von der GEZ bestätigt wurde. Bis es soweit ist, werden jeden Monat wieder Rundfunkgebühren fällig!
Falls Sie weitere Fragen zu Rundfunkgebühren haben, können Sie uns von
Diese Beratungsangebote der Verbraucherzentrale sind für Sie kostenfrei (Telefon: Sie müssen lediglich die normalen Verbindungsentgelte bezahlen).
Stand vom Freitag, 8. Juli 2011
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