Die GEZ schreibt zurzeit viele Rundfunkteilnehmer an und bittet um deren Einwilligung in das sogenannte SEPA-Lastschriftverfahren (= Single Euro Payments Area Direct Debit, kurz auch SDD). Dieses neue Verfahren wird in der Zukunft das nationale Lastschriftverfahren ersetzen (Kombimandatserklärung hier).
In der Sache ändert sich für die Verbraucher nichts, wenn die Rundfunkgebühren bisher per Einzugsermächtigung bezahlt wurden. Auch über das neuen Verfahren wird lediglich die bisher übliche Rundfunkgebühr eingezogen. Trotzdem sind viele Verbraucher unsicher, ob sie unterschreiben müssen.
Fragen und Antworten zu SEPA
Ich bekomme oft Anrufe und Post von unseriösen Firmen, die meine Kontodaten haben wollen – ist der Brief wirklich von der GEZ?
→ Ja, diese Anfragen werden von der GEZ geschickt, und sollen auch an die GEZ zurückgeschickt werden.
Die GEZ zieht schon seit dreißig Jahren von meinem Konto ein – warum muss ich jetzt meine Kontonummer bestätigen, obwohl sie die schon lange haben?
→ Die GEZ möchte Ihre Einwilligung schriftlich haben – möglicherweise haben Sie seinerzeit eine telefonische Einwilligung in das nationale Lastschriftverfahren gegeben, oder die fraglichen Unterlagen sind nicht mehr aufzufinden. Für das SEPA-Lastschriftverfahren muss eine neue, schriftliche Einwilligung mit den dafür tauglichen Nummern und Codes vorliegen.
Muss ich überhaupt antworten?
→ Sie müssen keine Einwilligung in das Lastschriftverfahren geben. Sie müssen die Gebühren überhaupt nicht einziehen lassen, Sie können sie auch überweisen. Dann müssen Sie allerdings selbst pünktlich an die Überweisung denken, und im Falle einer Erhöhung der Gebühren immer rechtzeitig informiert sein.
Was ist eigentlich die IBAN-Nummer?
→ Die IBAN (International Bank Account Number) ist die internationale Kontonummer. Die IBAN besteht aus 22 Zeichen. Der BIC (Business Identifier Code) ist die internationale Bankleitzahl und besteht aus 8 oder 11 Zeichen. IBAN und BIC finden Sie z. B. auf Ihrem Kontoauszug, auf den neuen Bankkarten oder im Online-Banking-Portal. Hier finden Sie eine Information der deutschen Bundesbank zum SEPA-Verfahren.
Woher weiß ich später im SEPA-Lastschriftverfahren, dass es die GEZ war, die den Betrag von meinem Konto eingezogen hat?
→ Jeder Gläubiger, der eine Forderung einzieht, hat eine bestimmte europaweit zuzuordnende Nummer, die Gläubiger-Identifikationsnummer (CID = Creditor Identification). Diese finden Sie auf Ihrem Kontoauszug und können anhand dieser Nummer denjenigen identifizieren, der von Ihrem Konto eingezogen hat. Zur weiteren Kontrolle bekommt jeder Teilnehmer noch eine sogenannte Mandatsreferenznummer, die vor dem ersten Einzug mitgeteilt werden und bei jedem Einzug auf dem Kontoauszug auftauchen soll.
Wir helfen weiter
Falls Sie weitere Fragen zu Rundfunkgebühren haben, können Sie uns
Diese Beratungsangebote der Verbraucherzentrale sind kostenfrei; bei Anrufen müssen Sie lediglich die normalen Verbindungsentgelte bezahlen.
Stand vom Dienstag, 8. November 2011
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