Kuck mal, wer da klingelt!
Unabhängig voneinander berichtete uns das Ehepaar K. sowie Frau D., dass es in den frühen Abendstunden an ihrer Haustür klingelte, und sie auf die Frage, wer da sei, die Antwort erhielten: „Telekom - wir müssen die Leitungen messen.” Da die Verbraucher tatsächlich Kunden der Telekom waren, gewährten sie den jungen Vertriebsmitarbeitern Einlass. Nachdem die angeblichen Telekom-Mitarbeiter einige Zeit an der Telefondose hantiert hatten, versuchten sie, die Verbraucher zu einem Vertragsabschluss mit Vodafone zu überreden Besonders dreist: Nachdem sowohl das Ehepaar K. als auch Frau D. angaben, dass sie nicht wechseln, sondern bei ihrem derzeitigen Anbieter, der Telekom, bleiben wollten, erzählten die Vertriebsmitarbeiter, dass es sich um ein Angebot in Zusammenarbeit mit der Telekom handele, der Kunde also letztlich Telekomkunde bleibe.
Nach Bekanntwerden der Fälle haben wir Vodafone außergerichtlich aufgefordert, es zu unterlassen, zur Anbahnung von Telefonverträgen mit Verbrauchern an der Wohnungstür zu behaupten, im Auftrag der Deutschen Telekom den in der Wohnung befindlichen Telefonanschluss überprüfen zu müssen. Vodafone widersprach den Vorwürfen und war dementsprechend nicht zur Abgabe der Unterlassungserklärung bereit. Wir hatten daher Klage beim Landgericht Düsseldorf (Az. 12 O 191/11) eingereicht. Nachdem die betroffenen Verbraucher vor Gericht ihre Erlebnisse geschildert hatten, erkannte Vodafone den Unterlassungsanspruch dann am 7. März 2012 an.
Hält sich Vodafone nicht an das Verbot, dann informieren Sie uns (verbraucherrecht@vzhh.de)
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Stand vom Dienstag, 20. März 2012
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