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Zu wenig Geld und trotzdem Rundfunkbeitrag zahlen?

Ihr Einkommen liegt nur ganz knapp über den sozialrechtlichen Regel­­sätzen – doch Sie zahlen noch den Rundfunk­beitrag? Das muss nicht so bleiben, denn Sie können sich im Härte­fall befreien lassen!

Portemonnaie mit Kleingeld

Das Wichtigste in Kürze

  1. Wer keine Sozialleistungen bezieht, aber ein zu geringes Einkommen hat, kann einen Härtefallantrag beim Rundfunkbeitragsservice stellen, wenn die Einkünfte pro Monat nicht um mehr als 18,36 Euro über den sozialrechtlichen Regelsätzen liegen.
  2. Für die Antragstellung ist ein Bescheid der Sozialbehörde notwendig. Falls das nicht möglich ist, kann der Nachweis auch anders erfolgen.
  3. Menschen, die Sozialleistungen wie Grundsicherung oder Bürgergeld beziehen, sollten sich grundsätzlich und nicht als Härtefall von der Beitragspflicht befreien lassen.
Stand: 12.01.2023

Im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist festgelegt, dass Sie vom Rundfunkbeitrag befreit werden können, wenn Ihr über den sozialrechtlichen Regelsätzen liegendes Einkommen geringer ist als der monatliche Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro. Das stellt eine extreme Härte dar. Ihnen soll wegen des Rundfunkbeitrags nicht weniger Geld zur Verfügung stehen als jemandem, der Sozialleistungen bezieht.

Wenn Sie betroffen sind, können Sie sich daher als sogenannter Härtefall vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.

Härtefallbefreiung vom Rundfunkbeitrag ohne Sozialleistungen

  • Stellen Sie einen Härtefallantrag beim ARD ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice:
    Nutzen Sie für Ihren Härtefallantrag das Befreiungsformular Nummer 440. Wählen Sie die Option „auf Grund einer Einkommensüberschreitung“ aus und fügen Sie dem Ausdruck einen Bescheid der Sozialbehörde bei. Dieser muss nachweisen, dass beispielsweise keine Grundsicherung gewährt wird, weil das vorhandene Einkommen den Regelsatz geringfügig, also höchstens in der Höhe des monatlichen Rundfunkbeitrags von 18,36 Euro, übersteigt. Wichtig ist hier, dass die Sozialbehörde die Höhe Ihres Einkommens genauso geprüft hat, wie wenn Sie die Sozialleistung bekommen, und dass der Mehrbetrag auch auf dem Bescheid steht. In manchen Fällen ist es allerdings nicht möglich, einen Bescheid der Sozialbehörde vorzulegen, so zum Beispiel, wenn man kein Bafög bekommt, weil man im Zweitstudium ist. Dann muss der Beitragsservice selbst die Bedürftigkeit anhand der eingesandten Unterlagen zur finanziellen Situation überprüfen (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Oktober 2019, Az. 6 C 10.18). Der Beitragsservice wendet die Regelungen aus dem Urteil bisher ausschließlich auf Bafög-Fälle an.

  • Senden Sie Ihren Befreiungsantrag per Einschreiben mit Rückschein oder Einwurf-Einschreiben ein:
    Um schnell zu Ihrem Recht zu kommen, sollten Sie den unterschriebenen Antrag am besten mit Einschreiben an den ARD ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice verschicken.

Befreiung vom Rundfunkbeitrag mit Sozialleistungen

Wenn Sie hingegen bestimmte Sozialleistungen wie zum Beispiel Grundsicherung, BAföG oder Bürgergeld (nicht Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld) erhalten, können Sie sich grundsätzlich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Wählen Sie im Befreiungsformular die Leistung aus, die Sie erhalten.

Wichtig: Wenn Sie Sozialleistungen beziehen, sollten Sie keinen Härtefallantrag stellen. Dieser Antrag würde abgelehnt. 

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