Fax-Werbung immer noch ein Ärgernis
11. Juli 2005
Das Verwaltungsgericht Köln hat das Einschreiten der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (inzwischen: Bundesnetzagentur) gegen die Versendung unerwünschter Werbefaxe für rechtmäßig erklärt (Az.: 11 L 765/05).
Sachverhalt
Der Antragsteller ist Geschäftsführer eines in Großbritannien gegründeten Unternehmens, das durch Faxe mit Titeln wie "Zigaretten und Medikamente billiger!" oder "Aufgedeckt: Billigprodukte sind häufig Qualitätsware" für den Faxabruf von entsprechenden Informationen unter 0900er-Mehrwertdiensterufnummern wirbt. Der Abruf derartiger Informationen kostet 1,99 € pro Minute und kann über 30 Minuten in Anspruch nehmen. Aufgrund zahlreicher Verbraucherbeschwerden über die unverlangt zugesandten Werbefaxe forderte die Regulierungsbehörde sowohl den Antragsteller persönlich als auch das von ihm geführte Unternehmen auf, die Versendung derartiger Werbung zu unterlassen, wenn hierfür keine Einverständniserklärung der Empfänger vorliegt. Für den Fall der Zuwiderhandlung drohte die Regulierungsbehörde ihm die Festsetzung eines Zwangsgeldes an.
Einverständniserklärung erforderlich
Den hiergegen gerichteten Antrag des Antragstellers hat das VG Köln nun abgewiesen. Das Gericht geht dabei – ebenso wie die Regulierungsbehörde – davon aus, dass die Versendung der Werbefaxe ohne nachgewiesenes Einverständnis des Empfängers nach dem Gesetz über den unlauteren Wettbewerb unzulässig ist und dass der Antragsteller das Vorliegen der erforderlichen Einverständniserklärungen nicht nachgewiesen hat. Die Regulierungsbehörde dürfe im Rahmen der Nummernverwaltung auch bei Verstößen gegen Vorschriften des UWG einschreiten. Der Antragsteller könne schließlich als Geschäftsführer des Unternehmens auch persönlich auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
Unser Tipp: Senden Sie ungewollte Fax-Werbung an die Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de).
Stand vom Dienstag, 13. April 2010
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