In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden von HanseNet (Alice)-Kunden, die – ohne zuvor eine entsprechende Rechnung gesehen zu haben – eine Mahnung bekommen.
Angemahnt wird meist die Bezahlung von Mehrwertdiensten, die über Nummern aus den Gassen 0900xx, 0180xx, 118x, 0137xx in Anspruch genommen wurden. Diese Hauptforderung beträgt manchmal nur wenige Euro. Daneben sollen nun Mahngebühren, Inkassokosten u. ä. gezahlt werden – insgesamt häufig ein Vielfaches des geschuldeten Betrags.
Auf Nachfrage bei HanseNet stellt sich heraus: Die angemahnte Rechnung ist für einen anderen Netzbetreiber erstellt worden, hätte zuvor in der „Alice-Lounge“ eingesehen werden können und danach bezahlt werden müssen. Wer solche Rechnungen in Zukunft in Papierform zugeschickt bekommen möchte, soll dafür extra bezahlen.
Wir meinen: Das kann so nicht richtig sein!
Richtig ist natürlich, dass das Entgelt für einwandfreie Leistungen gezahlt werden muss – dies allerdings erst bei Fälligkeit der Forderung. Vor Fälligkeit kann dementsprechend auch kein Ersatz von Mahn-/Inkassokosten etc. verlangt werden.
Fällig ist eine Forderung normalerweise sofort. Wenn die Verbraucher jedoch – wie hier – nicht ohne weiteres wissen können, wie viel und an welche Adresse zu zahlen ist – tritt die Fälligkeit erst nach Zugang einer Rechnung ein. Die entscheidende Frage ist also: Ist die Rechnung schon durch Hinterlegung in der "Alice-Lounge" zugegangen?
Wir meinen: Nein.
Der Netzbetreiber wird nicht erwarten können, dass die Verbraucher an dieser Stelle regelmäßig prüfen, ob eine Rechnung eingegangen ist. Anders ist dies hinsichtlich der von Alice/HanseNet im eigenen Namen erstellten Abrechnungen zu beurteilen – wenn von vornherein im Vertrag vereinbart worden ist, dass die Abrechnung regelmäßig durch eine solche Hinterlegung zur Kenntnis gegeben wird. Bei einem Vertrag mit anderen – „by call“ genutzten - Anbietern, der schlicht durch Angebot und Inanspruchnahme der Leistung zustande kommt, wird es an einer solchen Vereinbarung aber fehlen.
Um es auf den Punkt zu bringen: Die Abrechnung übernimmt HanseNet allein im Interesse des anderen Netzbetreibers und ist nicht etwa eine Leistung, die dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden könnte. Wer (nur) den Rechungsbetrag innerhalb der in der Mahnung bestimmten Frist bezahlt, ist zu weiteren Zahlungen nicht verpflichtet.
Keine Angst vor Inkassobriefen.
Sollten Sie die Sache noch einmal mit einem/r unserer Jurist/innen persönlich erörtern wollen, so kommen Sie in unsere Telekommunikationsberatung. Persönlich beraten wir Sie gern nach Terminvereinbarung in der Kirchenallee 22, 20099 Hamburg (22 € pro Beratung, bitte vereinbaren Sie unter Tel. (040) 248 32-107 einen Termin).
Stand vom Freitag, 30. April 2010
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