Talkline muss über Widerrufsrecht belehren
Verbraucherzentrale klagt erfolgreich gegen Talkline - Mobilfunkanbieter muss deutlich über Widerrufsrecht belehren
Das Landgericht Itzehoe (7 O 304/05 v. 12. Januar 2006) hat den Mobilfunkanbieter Talkline verurteilt, künftig angehende Kunden deutlich auf ihr Widerrufsrecht hinzuweisen.
Der Mobilfunkdienstanbieter war in die Kritik geraten, weil er bei sog. „Fernabsatzverträgen“ seine Kunden nicht deutlich auf das ihnen zustehende Widerrufsrecht hinwies. Über die Firma tema GmbH & Co. KG hatte Talkline GmbH & Co. KG Handyverträge vertrieben. Dazu war „online“ ein Antragsformular auszufüllen, das keinen Hinweis auf ein Widerrufsrecht enthielt. Talkline kam so der gesetzlich vorgeschriebenen Belehrungspflicht nicht nach. Einen Hinweis auf das Widerrufsrecht in Minischrift, versteckt in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, hielten die Richter nicht für ausreichend, und gaben damit der Verbraucherzentrale Hamburg Recht.
Stand vom Donnerstag, 13. April 2006
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