Flirten und Partner suchen im Internet – das ist inzwischen so normal wie das Kennenlernen am Arbeitsplatz oder in der Disco. Doch Flirtportale und Singlebörsen sind manchmal trickreich aufgebaut. Nutzer werden später zur Kasse gebeten – dabei wollten sie doch bloß kostenlos flirten.
Bei uns häufen sich die Beschwerden. Verbraucher wollen kostenlose Testabos für Internetflirtportale nutzen oder Flirt-Gutscheine einlösen. Prompt stolpern sie dann in langfristige Abonnements. Widerrufsrechte sind angeblich erloschen, Kündigungen werden nicht akzeptiert.
Falle Nr. 1: kostenlose Anmeldung
Bei vielen Seiten ist die Anmeldung kostenlos. Mit der bloßen Anmeldung gibt es aber noch keinen echten Nutzen – man lernt noch niemanden kennen. Für die Nutzung des vollen Angebots, vor allem die aktive Kontaktaufnahme zu anderen Teilnehmern oder das Lesen empfangener Nachrichten muss dann aber ein Abonnement abgeschlossen werden.
Bei einigen Flirtportalen erhält man unmittelbar nach der ersten kostenlosen Anmeldung Mitteilungen, dass sich im eigenen Postfach Kontaktmails von anderen Teilnehmern befinden. Da mit der nur kostenlosen Registrierung eine Nutzung des Postfaches jedoch nicht möglich ist und damit die Kontaktmails auch nicht gelesen werden können, ist die Verlockung oder Gefahr, sich doch kostenpflichtig zu registrieren, sehr groß.
Falle Nr. 2: kostenlose Testphase
Oft wird ein kostenloser oder sehr billiger Test für zum Beispiel 1,99 Euro angeboten. Doch dann folgt in der Regel eine automatische Vertragsverlängerung, die kostenpflichtig und teuer ist. Zwar kann nach der Testphase gekündigt werden. Doch manche Anbieter bestreiten schlicht, eine Kündigungserklärung erhalten zu haben. Manchmal wird im Kleingedruckten verlangt, dass nur eine schriftliche Kündigung akzeptiert wird. Das ist erlaubt – und bedeutet eine Hürde für alle, die das übersehen oder verpassen.
Falle Nr. 3: Persönlichkeitsanalyse
Bei einigen Partnervermittlern erhält man im Rahmen der kostenpflichtigen Mitgliedschaft zwangsweise eine ausführliche Persönlichkeitsanalyse. Der Haken: Wird der Vertrag widerrufen, soll der Verbraucher die Persönlichkeitsanalyse trotzdem bezahlen. Und der Preis ist happig: 99 Euro.
Mehr zum Thema lesen Sie in unserem Beitrag über ElitePartner: Elitärer Preis
Falle Nr. 4: Kündigung nur per Brief
Obwohl die Anmeldung problemlos via Internet möglich ist, wird für die Kündigung die Schriftform (Brief) vorgeschrieben. Das AG Hamburg (Az. 7c C 69/10) hält eine entsprechende Klausel allerdings für überraschend und somit nicht wirksam.
Trotzdem gilt: Vorsichtshalber und aus Beweiszwecken: immer per Einschreiben kündigen.
Falle Nr. 5: Mahnungsdruck
Ob wirksamer Vertrag oder nicht: Wer einmal Kontakt mit einer Flirt- oder Partner-Suchseite hatte, muss damit rechnen, mit Mahn- und Inkassobriefen überschüttet zu werden – unabhängig von der individuellen Rechtslage. Mancher hält dem Druck nicht stand und zahlt, obwohl man das gar nicht müsste.
Falle Nr. 6: vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Widerruft der Kunde fristgerecht, so erhält er oftmals die Mitteilung, dass das Widerrufsrecht vorzeitig erloschen sei, da er bereits Nachrichten versandt und/oder empfangen habe. Nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut erlischt das Widerrufsrecht bei Dienstleistungen nur dann vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erfüllt wurde. Dies ist bei Partnervermittlungsverträgen, bei denen der Unternehmer sich ja über Monate zur Leistungserbringung verpflichtet, nicht möglich. Wir haben die Unternehmen, die versuchten, den Verbrauchern mit Hinweis auf die Kontaktaufnahme das Widerrufsrecht abzusprechen, abgemahnt.
Lesen Sie hierzu auch unseren Beitrag: Login- und das Recht erlischt?
Falle Nr. 7: verweigerte Kündigung
Ob Verträge mit Partnerbörsen oder Vermittlungen im Internet als Vertrag im Sinne des § 656 BGB (Heiratsvermittlung) zu bewerten sind, hängt von der konkreten Vertragsgestaltung ab. Sind die Vorschriften anwendbar, so ist die Forderung seitens des Portalbetreibers nicht einklagbar. Bereits gezahlte Beträge können allerdings nicht zurückgefordert werden.
Finden die Vorschriften über Heiratsvermittlung keine Anwendung, handelt es sich bei der Partnervermittlung via Internet nach unserer Auffassung jedenfalls um „Dienste höherer Art" (§ 627 BGB), verbunden mit dem Recht zur jederzeitigen Kündigung. Dann wäre man nicht an die vereinbarte Laufzeit gebunden. Bezahlen muss man dann lediglich die Leistungen, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbracht wurden. Dieser Auffassung ist – mit guter Begründung – das Amtsgericht Schöneberg in seinem Urteil vom 27. Januar 2010 (Az. 104a C 413 /09) ebenso wie das Amtsgericht Hamburg in seinem Urteil vom 17.06.2011 ( 7 c C 69/10). Dagegen verneint das Amtsgericht München (Az. 172 C 28687/10) mit Urteil vom 5. Mai 2011 ein Recht zur fristlosen Kündigung. Grundsätzlich davon zu unterscheiden sind reine Kontaktbörsen. Im Unterschied zur Partnervermittlung wird lediglich die Nutzung einer Plattform angeboten, auf der Profile eingestellt und die Profile anderen Nutzer eingesehen werden können. Weitere Dienste, wie z.B. Partnervorschläge, Persönlichkeitstests, werden von dem Anbieter nicht erbracht.
Das sollten Sie tun
- Lassen Sie sich nicht von kostenlosen oder sehr günstigen Angeboten blenden. Im Kleingedruckten gibt es oft Haken. Kündigen und widerrufen Sie immer per Brief mit Einschreiben/Rückschein.
- Sofern Sie wirksam widerrufen, gekündigt oder angefochten haben und die Dienste des Anbieters nicht mehr nutzen, sollten Sie auch keine Beiträge mehr zahlen. Widerrufen Sie auch die Lastschriftermächtigung und holen Sie gegebenenfalls abgebuchte Beträge über Ihr Geldinstitut zurück.
- Lassen Sie sich nicht von Mahn- und Inkassobriefen einschüchtern.
Einige Beispiele sowie Beschwerden von Verbrauchern
www.flirtcafe.de
Thomas R. per E-Mail:
„…es geht um das Flirtportal flirtcafé.de. Dort kann man ein 14-tägiges Testabonnement zum Preis von 1,99 € abschließen, das innerhalb dieser Laufzeit schriftlich gekündigt werden kann. Tatsache ist, dass ich gekündigt habe. Mir wurden aber nie 1,99 € abgebucht, sondern etwas später 57,99 €, da ich angeblich durch das Abrufen einer Mail auf mein Widerrufsrecht verzichtet habe und dadurch auch dem 6-monatigen Abonnement zugestimmt hätte. Wozu dann ein Testabonnement für 1,99 €?“
Stephan M. per E-Mail:
„…ich habe leider den Fehler gemacht und mich bei flirtcafe.de für ein 14-tägiges Testabo für 1,99 € angemeldet, was von der Firma Medusa Media United GmbH in Köln betrieben wird. Die Anmeldung war am 29.12.2008 erfolgt. Schriftliche (auch E-Mail), Angaben zur Anmeldebestätigung gab es jedoch nicht. Am Abend des 09.01.2009 (freitags) habe ich die Kündigung in die Post gegeben, leider nicht als Einschreiben mit Rückschein. Eine Kündigungsbestätigung kam nicht, also habe ich per E-Mail um Bestätigung gebeten. In ihrer Antwort behauptet die Firma nun, eine Kündigung läge nicht vor und ich hätte nun aufgrund eines Automatismus ein 6-Monatsabo erworben und müsse nun die Mitgliedbeiträge entrichten. Daraufhin habe ich eine weitere E-Mail geschrieben, dass ich dieses 6-Monatsabo nicht eingegangen bin und mich daher nur zur Entrichtung der 1,99 € aus dem Testabo verpflichtet sehe.“
Stephan K. aus Nordrhein-Westfalen:
„Nachdem ich mich bei Flirtcafé angemeldet hatte, wurden mir mehrere E-Mails zugesandt, ich hätte eine Flirtnachricht erhalten. Deshalb meldete ich mich bei dem kostenpflichtigen Testabonnement an (1,99 € für 14 Tage und danach Verlängerung um 6 Monate zu 19 €/Monat). Doch alle angeblichen Flirtnachrichten waren lediglich leere Mails, weshalb ich direkt im Anschluss eine Widerrufsmail an stop@flirtcafe.de gesendet habe (wie in den AGB’s beschrieben). Trotzdem wurde mit Geld von meinem Konto abgebucht, da ich eine Einzugsermächtigung erteilt hatte…“
Bernd R. per E-Mail:
„…ich habe vor einiger Zeit eine Dummheit begangen, indem ich mich auf der Partnerschaftsseite www.flirtcafe.de registriert habe. Kurz darauf kam vom Betreiber Medusa United Media GmbH eine erste Abbuchung von 57 €, weil ich angeblich schon vom Angebot Gebrauch gemacht hätte. Dabei war ein Erstzugang für 0,99 € angekündigt.“
Mario K. per E-Mail:
„…vor einer Zeit habe ich mich bei flirtcafe.de angemeldet und bin ein 14-tägiges Testabonnement für 1,99 € eingegangen, welches ich sofort sowohl per Post als auch per E-Mail wieder gekündigt habe. Dies ist laut AGB’s von flirtcafe.de notwendig, um kein sechsmonatiges Abonnement einzugehen. Trotzdem erhielt ich zwei E-Mails mit Rechnungen und ein Schreiben bei dem mir vorgeworfen wird, nicht geantwortet zu haben. Des weiteren wird mir mit einem Inkassounternehmen gedroht, obwohl ich nach den AGB’s gehandelt habe. Ich möchte mich hiermit über die Internetseite flirtcafe.de beschweren, da diese ihre Nutzer trotz einhalten der AGB’s mit Mahnbriefen bombardiert und mit Inkassofirmen regelrecht bedroht.“
Benjamin V. per E-Mail:
„…ich benötige dringend Ihre Hilfe. Ich habe mich vor ca. einem Monat bei Flirtcafe.de angemeldet um ein zwei-Wochen-Angebot für 0.99 € zu nutzen. Jetzt haben die mir aber 57,48 € abgebucht und ich weiß nicht warum. Wahrscheinlich habe ich jetzt so ein Abo am Hals. Auf jeden Fall erhielt ich heute eine Mail vom Inkasso-Team von Flirtcafe, dass ich den Betrag zahlen soll, obwohl sie ihn schon abgebucht haben. Ich weiß überhaupt nicht was ich tun soll und wie ich gegen solche Abzocke-Firmen angehen muss (Anwalt???). Bitte helfen Sie mir diesbezüglich. Wäre Ihnen sehr dankbar.“
Carola B. aus T.:
„Ich bin auf eine Abofalle-Abzocke im Internet reingefallen! Ich habe mich unter flirtcafe.de (Medusa United Media GmbH Köln) … mein Profil eintragen. Nach der Anmeldung bekomm ich natürlich den Hinweis, dass es schon Nachrichten gibt, ich diese aber nur lesen kann wenn ich 0,99 € bezahle! Damit habe ich dann eine 6-monatige Premium-Mitgliedschaft ausgelöst zu je 19 € im Monat. Da ich mit entsetzen gemerkt habe worauf ich mich da eingelassen habe, war es schon zu spät! Für diese 0,99 € musste ich meine Bankverbindung angeben – es wurde aber noch keine Abbuchung vorgenommen.“
Über Flirtcafé
Flirtcafe ist eine Flirtplattform, die Partnervorschläge aufgrund eines zu erstellenden Profils macht und auf der man Partner suchen und in Kontakt mit anderen Mitgliedern treten kann. Kostenfrei ist das Anlegen eines Benutzerprofils, die Bereitstellung einer Gästebuch-Funktion, das Abfragen von anderen Single-Profilen, der Erhalt von Vorschlägen sowie die Nutzung von Speicherplatz für das eigene Profil. Mit der kostenfreien Nutzung kann man allerdings keinen Kontakt zu anderen Teilnehmern aufnehmen! Kostenpflichtig ist die Benutzung des eigenen Postfaches. Hierfür muss man entweder ein Probeabonnement für 1,99 Euro für 2 Wochen oder eine 6-monatige Mitgliedschaft für 57,00 Euro pro Quartal abschließen.
Die Preise sind erkennbar, doch Vorsicht ist trotzdem geboten. Wird innerhalb des Testzeitraumes nicht gekündigt, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um sechs Monate für den oben bezeichneten Preis. Wer nicht beweisbar kündigt (Einschreiben/Rückschein!) muss damit rechnen, dass behauptet wird, die Kündigung sei nicht eingegangen.
Darauf sollten Sie achten
Das 6-monatige Abonnement verlängert sich jeweils um sechs Monate, wenn nicht innerhalb dieser sechs Monate gekündigt wird.
Darüber hinaus erhält man unmittelbar nach der (kostenlosen) Registrierung Mitteilungen, dass Teilnehmer einen kennenlernen möchten. Das Lesen dieser Kontaktmails ist allerdings nur mit Abschluss des Testabonnements möglich, so dass die Versuchung, dieses abzuschließen, groß ist.
Die Kündigung ist nur per Brief, deren Zugang bewiesen werden muss, möglich.
www.parship.de
Annette D. aus Hamburg:
„…seit Ende Jan 2008 bin ich Abonnentin bei Parship. Fristgerecht habe ich per Mail mein Abo zum 31.10.08 gekündigt. Da ich von Parship keine Kündigungsbestätigung erhalten habe, sah ich mich veranlasst, vor dem 31.10.08 nachzufragen. Ich erhielt die Auskunft, meine Kündigung sei nicht eingegangen. Man bat mich, meine Kündigungsmail noch einmal an Parship weiterzuleiten, was ich sofort getan habe. Ohne, dass jemals auf meine Reklamation eingegangen worden ist, wurde mein Abo einfach um 3 Monate verlängert und der dafür fällige Betrag von meinem Konto abgebucht.“
T. K. aus Berlin:
„Unbestritten verweisen Sie in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen darauf, dass sich die von mir in meinem Fall gewählte Mitgliedschaft von 6 Monaten automatisch verlängert, sofern diese nicht explizit vor Ablauf der Mitgliedschaft fristgerecht gekündigt wird. Von diesem Hinweis abgesehen, findet sich lediglich während des Anmeldevorgangs am unteren Rand Ihrer Seite im Kleingedruckten ein Hinweis darauf, dass es sich bei den bei Ihnen bestellten Leistungen um ein Abonnement handelt, das sich automatisch verlängert… Es handelt sich hier um ein klassisches Versteckspiel…“
Über Parship
Parship bietet ebenfalls sowohl kostenlose als auch kostenpflichtige Dienste an. Kostenlos sind folgende Dienste:
Erstellung eines Persönlichkeitstests und eines Profils (nicht die Persönlichkeitsanalyse), Partnervorschläge, Partnersuche und der Erhalt von Kontaktanfragen. Voraussetzung für eine Kontaktaufnahme zu anderen Teilnehmern, ist eine kostenpflichtige Mitgliedschaft ab 29,90 Euro pro Monat. Die Laufzeit ist zwischen drei, sechs und zwölf Monaten wählbar und verlängert sich automatisch um die Laufzeit des ersten Vertragsverhältnisses, wenn nicht sieben Tage vor Ende des Abonnements gekündigt wird.
Darauf sollten Sie achten
Wir haben von mehreren Verbrauchern erfahren, dass der Zugang einer abgesendeten Kündigung bestritten wird. Deshalb: Kündigungen immer per Brief mit Einschreiben/Rückschein senden.
www.elitepartner.de
Doris D. aus Berlin:
„Elite Partner ködert mit einer 14-tägigen kostenlosen Premium Partnerschaft. Der Haken an der Geschichte: Sie müssen, obwohl ja kostenlos, Ihre Bankdaten angeben. Hier die Begründung: Die 14-tägige Probe-Mitgliedschaft, die wir Ihnen angeboten haben, ist für Sie natürlich absolut kostenlos. Um jedoch die Seriosität Ihres Interesses und den Schutz unserer Mitglieder zu gewährleisten, möchten wir Sie bitten, Ihre Kontodaten und eine Zahlungsart anzugeben. Nur so können wir garantieren, dass sich über unseren Service ausschließlich seriöse Singles mit ernstem und langfristigem Interesse an der Partnersuche kennenlernen. Im Anschluss können Sie unseren Service kostenlos und mit allen Leistungen nutzen. Wir wünschen Ihnen viel Freude dabei! Und nun das "Kleingedruckte", so wird schell klar, warum die Bankdaten zwingend erforderlich sind. Weil: vergessen Sie die Kündigung (3 Tage vor Ablauf der Gratismitgliedschaft) kann so gleich der ganze Jahresbeitrag abgebucht werden. Egal ob sie Partnervorschläge erhalten oder nicht. Hier wird ganz offensichtlich mit der Vergesslichkeit des Kunden gerechnet!!“
Über Elitepartner
Auch Elitepartner bietet kostenlose und kostenpflichtige Dienste an. Vor der Anmeldung erhält der Kunden allerdings lediglich ganz unten auf der Startseite unter der Rubrik: „Leistungen“ die Information „Preis ab 24,90 Euro bei einer Laufzeit von 24 Monaten und einmaliger Zahlung“. Den höheren Preis für eine kürzere Laufzeit erfährt der Kunde erst nach der ca. 20 Minuten dauernder Anmeldung im kostenlosen Bereich. Kostenlos sind die Erstellung eines Persönlichkeitsprofils (nicht die Persönlichkeitsanalyse), Partnervorschläge, Partnersuche und Erhalt von Kontaktanfragen. Auch bei Elitepartner kann nur dann eine aktive Kontaktaufnahme zu anderen Mitgliedern erfolgen, wenn ein kostenpflichtiges Abonnement je nach Laufzeit ab 24,90 Euro pro Monat abgeschlossen wird. Der Vertrag verlängert sich jeweils um die ursprünglich gewählte Laufzeit, wenn nicht unter Beachtung einer Kündigungsfrist vor Ablauf des Abonnements gekündigt wird.
Darauf sollten Sie achten
Widerruft der Kunde die Premium-Mitgliedschaft werden ihm 99 Euro für die Persönlichkeitsanalyse in Rechnung gestellt. Diese Regelung halten wir für unwirksam und haben im Februar 2011 Klage beim Landgericht Hamburg eingereicht und im Januar 2012 ein positives Urteil erwirkt. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie in unserem Beitrag: Elitärer Preis. Die Kündigung ist nur schriftlich per Brief möglich. Eine Kündigung per E-Mail ist nicht wirksam!
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Wir beraten Sie telefonisch von Montag bis Donnerstag zwischen 10 und 18 Uhr unter der Telefonnummer 0900 1 77 54 41 (1,50 €/Min. aus dem dt. Festnetz; mobil mehr) oder persönlich ohne Voranmeldung Dienstag, 10-18 Uhr, Mittwoch, 10-14 Uhr und Donnerstag, 10-16 Uhr. Kosten: 22 € (ALG: 11 €).
Wenn Sie mehr über das Thema lesen möchten, empfehlen wir das neue Einmaleins der Partnersuche, unseren Ratgeber Gesucht: Neue Liebe.
Stand vom Montag, 19. März 2012
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