O2 kann Unrechtsgewinne behalten
Die Klage der Verbraucherzentrale Hamburg e.V. gegen den Telekommunikationsanbieter O2 ist vor dem OLG München gescheitert (6 U 4400/08). Der Zusatzgewinn, den O2 (vormals VIAG) durch eine falsche Euro-Umrechnung von seinen Kunden eingeheimst hat, verbleibt daher beim Unternehmen. Das Gericht meinte, O2 habe nicht "vorsätzlich wettbewerbswidrig" gehandelt.
Das Urteil
Zur Vorgeschichte
Die Entscheidung des OLG München belegt: Firmen, die sich durch rechtswidrige Praktiken einen Zusatzgewinn verdienen, haben nach wie vor gute Chancen, den Gewinn behalten zu können. Der Paragraf 10 UWG (Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb) sollte Verbraucherverbänden ermöglichen, Unrechtsgewinne aufgrund von wettbewerbswidrigen Handlungen abschöpfen zu können. Sie würden der Staatskasse zu Gute kommen. Doch die Vorschrift hat derartig enge Voraussetzungen, dass ein Anbieter sie kaum fürchten muss.
Stand vom Donnerstag, 7. Oktober 2010
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