umweltfreundliche / -schädliche Produkte, Schädlingsbekämpfung, Farben, Rund um Abfall, Textilien

Nimm! Die! Dose!

Seit dem 1. Mai 2006 können Verbraucher Pfanddosen und -flaschen überall abgeben, wo Pfandgetränke verkauft verkauft werden. Seitdem ist Schluss mit der Insellösung, die beispielsweise Aldi, Lidl und Penny praktizierten. Die Discounter verkauften eigene Handelsmarken in speziell geformten Flaschen, um nur ihre eigenen Getränkeverpackungen zurücknehmen zu müssen. Jetzt ist für die Frage, ob das Leergut abgegeben werden kann, nur noch das Material entscheidend. Wo Pfanddosen verkauft werden, müssen auch Pfanddosen anderer Händler angenommen werden. Verkauft der Laden nur Flaschen, muss er nur Flaschen zurücknehmen. Eine bei Lidl erworbene Flasche kann dann bei Aldi abgegeben werden.

Um der Dosenflut Herr zu werden, gibt es Rücknahmeautomaten. Und hier beginnen oft die Probleme. Kundenberichten zu Folge kommt es vor, dass Automaten Flaschen einziehen, ohne dafür das Pfandgeld auszuweisen. Deformierte Flaschen oder Dosen können die Automaten teilweise nicht erkennen und nehmen diese dann nicht an. Ein Verbraucher erlebte, dass die Reklamation beim Verkaufspersonal nur widerwillig angenommen wurde. Die Nachfrage eines Kunden bei der Geschäftsleitung ergab überdies, dass es offenbar Probleme mit der Software der Automaten gibt.

Die Verbraucherzentrale Hamburg rät Verbrauchern daher, vor der Benutzung der Rücknahmeautomaten das Leergut zu zählen und Differenzen umgehend dem Verkaufspersonal zu melden. Verbraucher haben auch für zerdrückte Dosen und Flaschen ein Anrecht auf Erstattung des Pfandgeldes.

Die Umweltberatung der Verbraucherzentrale sammelt Erfahrungsberichte von Verbrauchern bei der Rückgabe von Pfand-Leergut.

Telefon: (040) 24 832 - 260 (Di - Do: 10-13 Uhr)
E-Mail: umwelt@vzhh.de
Fax: (040) 24 832 - 290
Post: Verbraucherzentrale Hamburg, Kirchenallee 22, 20099 Hamburg.

Häufige Fragen und Antworten:

Auf welche Getränke wird Pfand erhoben?
Viele Getränke in Einwegverpackungen sind mit einem Pfand belegt. Betroffen sind Getränke in Dosen, PET- und Glasflaschen. Unter die Pfandpflicht fallen Bier, Mineralwasser sowie Erfrischungsgetränke mit und ohne Kohlensäure sowie Alkopops, also Mischgetränke mit weniger als 15 Prozent Alkohol.

Woran erkenne ich Pfandflaschen und -dosen?
An dem bundesweit einheitlichen Pfandlogo der DPG (Flasche und Dose mit Pfeil nach links). Dieses wird von Rücknahmeautomaten erkannt.

Welche Getränke bleiben pfandfrei?
Ausgenommen bleiben Weine, Spirituosen, Milch, Säfte, fast alle Diätgetränke und Milchmixgetränke, sofern sie mindestens zur Hälfte aus Milch bestehen. Auch Getränke in "ökologisch vorteilhaften" Verpackungen bleiben pfandfrei: Dazu zählen Getränkekartons, Schlauchbeutel aus Polyethylen (oft für Milch verwendet) und Folienstandbodenbeutel ("Capri-Sonne").

Wie hoch ist das Pfand?
Die Getränke in Einwegflaschen und Dosen werden einheitlich - bis zu einer Packungsgröße von drei Litern - mit einem Pfand von 25 Cent belegt. Größere Verpackungen wie Partyfäßchen werden ohne Pfand verkauft.

Woran erkennt man eine Einwegverpackung?
Pfandpflichtige Einwegverpackungen werden mit einem Logo der Deutschen Pfandsystem GmbH (DPG) ausgezeichnet. Dieses Kennzeichen wird mit einer speziellen Farbe auf die Verpackungen aufgetragen. Zusammen mit einem Barcode wird es bei der Rückgabe von Rücknahmeautomaten erkannt und das Pfand ausgezahlt.

Wo kann das Pfand eingelöst werden?
Die Verbraucher können ihren Getränkeabfall künftig in jedem größeren Supermarkt, Discounter oder Getränkefachmarkt abgeben. Und zwar unabhängig davon, wo die Getränke gekauft wurden. Allerdings müssen die Läden nur jene Verpackungsarten annehmen, die sie auch selbst in ihrem Sortiment führen. Konkret heißt dies: Wenn ein Händler PET-Flaschen und Dosen verkauft, muß er diese auch wieder zurücknehmen und Pfand auszahlen, auch wenn diese bei der Konkurrenz oder im Automaten gekauft wurden. Der Verbraucher muß also nicht mehr darauf achten, wo er das Getränk gekauft hat. Führt der Laden dagegen keine Dosen - wie beispielsweise Lidl und Aldi - muß er auch keine leeren Dosen der Konkurrenz annehmen. Die Insellösungen der Discounter fallen weg: Wer sein Bier bei Aldi kauft, kann die leere Flasche auch bei Lidl zurückgeben und umgekehrt.

Was passiert mit alten Einwegflaschen?
Wer noch alte Einwegverpackungen von vor Mai 2006 hat und nicht mehr weiß, wo sie herstammen, kann sich freuen: Auch für sie gilt die Rücknahmepflicht.

Gibt es auch Ausnahmen für die Rücknahmepflicht?
Für kleine Händler gibt es eine Ausnahme: Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von weniger als 200 Quadratmetern - wie Kioske oder Tankstellenshops - müssen nur leere Gebinde von solchen Marken zurücknehmen, die sie selbst im Sortiment führen.

Dürfen PET-Flaschen und Dosen gepresst werden?
Der Handel will das Leergut vor allem über Automaten zurücknehmen. Dafür ist es nötig, daß die Verpackungen weitgehend unbeschädigt und mit intaktem Etikett abgegeben werden, heißt es beim Deutschen Pfandsystem. So dürften Dosen und PET-Flaschen nicht mehr gepreßt und die Etiketten mit den Pfandzeichen nicht entfernt werden. Sonst bestehe die Gefahr, daß der Automat die Einwegflasche nicht erkenne. Doch die Verbraucherzentrale Hamburg widerspricht: Verbraucher haben auch für zerdrückte Dosen und Flaschen ein Recht auf Erstattung des Pfands. Die Verpackungsverordnung schreibt nur vor, dass die Gebinde leer abgegeben werden müssen.

Was sollte man machen, wenn es Probleme gibt?
Die Verbraucherzentrale Hamburg rät allen Bürgern, vor der Nutzung von Rücknahmeautomaten ihr Leergut zu zählen. Werden Flaschen und Dosen nicht richtig registriert, sollte dies beim Verkaufspersonal reklamiert und das fehlende Pfand eingefordert werden. Werden zerdrückte Flaschen und Dosen oder solche von Konkurrenten nicht angenommen, sollte dies dem Bezirksamt gemeldet oder die Verbraucherzentrale (040/24 832 260) informiert werden. 

Was ist die DPG?
Die Deutsche Pfandsystem GmbH (DPG) wurde vom Handel und der Ernährungsindustrie gegründet. Die DPG soll die bundesweite Verrechnung der Pfandbeträge - die für 2006 auf bis zu 2,5 Milliarden Euro geschätzt werden - unter den Geschäften regeln. Nach Schätzung der Verbraucherzentralen haben die Bürger seit Einführung des Einwegpfands 2003 bis 2006 rund 1,4 Milliarden Euro Pfand nicht eingelöst und das Geld damit dem Handel geschenkt.

Ist das Einweg-Pfandsystem gut für die Umwelt?
Das Mehrweg-System ist besser. Wann immer Sie können, wählen Sie daher Mehrwegflaschen!

Stand vom Freitag, 29. Oktober 2010

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