Rückkaufswerte, Teilzahlungszuschlag, Lebens- und Rentenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Klauseln

Allianz: Nachschlag für Millionen

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat auf unsere Klage in seiner Entscheidung vom 18. August 2011 (2 U 138/10) die Klauseln zum Rückkaufwert, zur Beitrags­freistellung und zum Stornoabzug in den Lebens- und Renten­versicherungs­verträgen der Allianz Lebens­versicherungs-AG, die vom 1. Juli 2001 bis Ende 2007 verwendet wurden, für intransparent und unwirksam erklärt. Aufgrund des Urteils ergeben sich für Millionen von Ex-Kunden der Allianz Ansprüche auf „Nachschlag“ wegen zu geringer Rückkaufwerte und zu Unrecht einbehaltener Stornokosten. Beitragsfrei gestellte Policen müssen neu berechnet werden; die beitragfreie Versicherungs­summe muss sich erhöhen.

In Deutschland gibt es gut 90 Millionen Lebens- und Renten­ver­sicherungen. Die Allianz hat einen Marktanteil von 17 Prozent. Bei einer Stornoquote von zuletzt 3,8 Prozent werden rund 600.000 Verträge pro Jahr gekündigt. Für den Zeitraum Juli 2001 bis Ende 2007 sind das knapp 4 Millionen Verträge. Pro Vertrag gehen wir von einem Nachzahlungsbetrag von durchschnittlich 500 Euro aus - summa summarum rund zwei Milliarden Euro.

Wer zwischen Juli 2001 und Ende 2007 eine Lebens- oder Renten­ver­sicherung bei der Allianz abgeschlossen und seither gekündigt oder beitragsfrei gestellt hat, sollte seine Ansprüche sofort mit unserem Musterbrief anmelden.

Und was sagt die Allianz dazu?

Allianz sagt, unsere Schätzungen zur möglichen Höhe der Kunden­ansprüche seien viel zu hoch. Die Vertragsklauseln seien wirksam. Das wolle man jetzt vom Bundesgerichtshof prüfen lassen. Der Konzern hat angekündigt, „vor Rechtskraft“ werde keine Zahlung an Kunden erfolgen.

Wann gibt's denn endlich Geld?

Wann das Urteil rechtskräftig wird, ist noch nicht klar. Das OLG Stuttgart hat die Revision nicht zugelassen. Hiergegen hat die Allianz „Nicht­zulassungs­beschwerde“ eingelegt, die der BGH mit Beschluss vom 14. Dezember 2011 (IV ZR 175/11) für zulässig erachtet hat. Es wird also erst in 2012 über die Rechtskraft entschieden werden! Am 17.2.2012 hat der BGH mitgeteilt, dass über die Nicht­zulasungs­beschwerde "nicht vor dem 30.3.2012" beraten werden wird.


Schauen Sie dann auf unsere Internetseite. Wir rechnen damit, dass die Allianz nach Rechtskraft ohne weiteres Murren Nachzahlungen leisten bzw. die beitragsfreie Versicherungssumme neu berechnen wird. Die Allianz hat hierfür 117 Millionen Euro zurückgestellt. Mindestens dieses Geld steht also den Ex-Allianz-Kunden zu!

ACHTUNG - VERJÄHRUNG! Ende des Jahres 2011 sind Ansprüche gegen die Allianz aus Verträgen, die in 2008 gekündigt wurden, verjährt. Wir meinen zwar, dass eine Berufung auf Verjährung durch die Allianz rechtmissbräuchlich wäre. Das muss aber im Einzelfall geprüft werden. Beachten Sie unsere Hinweise zur Hemmung der Verjährung!

Mit wie viel Geld können Sie rechnen?
Wenn eine Klausel unwirksam ist, tritt an die Stelle der Lücke im Vertrag die gesetzliche Regelung. Danach steht den Kunden als Rückkaufswert das „ungezillmerte“ Deckungskapital zu – das wären knapp die eingezahlten Prämien – abzüglich eventueller Risikokosten für Zusatzversicherungen (Berufsunfähigkeit). Für eine frühere Periode hat allerdings der Bundesgerichtshof einem Kunden nur „die Hälfte des ungezillmerten Deckungskapitals“ zugesprochen. Wir gehen davon aus, dass das letztlich auch für die Verträge zwischen Juli 2001 und Ende 2007 gelten wird – obgleich es hierzu noch keine Urteile gibt. Auf jeden Fall muss zusätzlich der Stornoabzug erstattet werden. Das „vergessen“ die Versicherer gern.

Wie Sie uns und dem Verbraucherschutz helfen können

Mit unseren Klagen gegen die Allianz und andere Versicherungskonzerne setzen wir uns für faire Vertragsbedingungen und gegen Wett­bewerbs­verstöße ein. Das nützt allen Kunden der betroffenen Unternehmen, ja der Verbraucherschaft insgesamt. Die Firmen werden dadurch gezwungen, ihre Verträge und Werbepraktiken zu ändern. Und wir bahnen den Weg, damit nicht jeder Verbraucher einzeln vor Gericht ziehen muss.
Unsere Klagetätigkeit ist mit Kosten verbunden. Die Verfahren müssen von unseren Fachleuten vorbereitet und begleitet werden. Und es fallen Gerichts- und Anwaltskosten an. Die werden und zwar zumeist erstattet, da wir aber die meisten Prozesse gewinnen. Doch auch in diesen Fällen müssen wir als Kläger in Vorleistung gehen. Und das manchmal über Jahre und mehrere Instanzen. Die Gegenseite hat das Kapital für einen langen Atem. Uns dagegen stehen nur geringe staatliche Zuschüsse zur Verfügung, die für solche Grundsatzverfahren bei weitem nicht ausreichen. Sie können uns mit Ihrer Spende helfen, den nötigen langen Atem zu behalten. Damit wir Ihre Interessen als Verbraucherinnen und Verbraucher durchsetzen können.

Stand vom Dienstag, 6. März 2012

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