Rückkaufswerte, Teilzahlungszuschlag, Lebens- und Rentenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Klauseln

Teilzahlungszuschlag: Was tun?

Mein Versicherer blockt ab. Was soll ich jetzt tun?


Sie haben drei Möglichkeiten:

  • Erstens: Sie können aufgeben und die Sache vergessen.
    Das wäre aus unserer Sicht sehr bedauerlich! Denn dann hätten die Versicherer mit ihrer Methode „abblocken und mauern“ wieder einmal ihr Ziel erreicht. Außerdem verzichten Sie womöglich auf Geld, was Ihnen rechtlich zusteht.

  • Zweitens: Sie verklagen den Versicherer.
    Das würden wir begrüßen – allerdings sollte eine Klage gut vorbereitet sein, denn schließlich tragen Sie das Prozessrisiko, und ein negatives Urteil verbreitet sich in Windeseile bei den Versicherern und wird im nächsten Prozess genüsslich präsentiert!
    Eine Klage (sei es auf Erstattung von Zinsen oder Erstattung aller Prämien nach Widerruf) hätte zur Zeit ein hohes Risiko. In den meisten Fällen ist es den Versicherern bislang gelungen, für sie günstige Entscheidungen zu erwirken. Allerdings wissen wir nicht, ob nicht in ebenso vielen Fällen d
    ie Versicherungswirtschaft durch rechtzeitige Zahlung ein für sie nachteiliges Urteil verhindert. Leider liegen in unseren Verbandsklageverfahren nun auch die ersten negativen Entscheidungen des Hanseatischen Oberlandesgerichts (Hamburg) und des OLG Stuttgart vor. Hiergegen wurde Revision eingelegt, aber zu einer rechtskräftigen begründeten Entscheidung des BGH wird es wohl erst in 2013 kommen.
    Wo vorsorglich Schritte zur Hemmung der Verjährung unternommen werden sollten, könnte es sinnvoll sein, die Gütestelle der Öffentlichen Rechtsauskunft und/oder den Ombudsmann Versicherungen einzuschalten. Dadurch gewinnt man einige Monate Zeit.


    Dies wären die richtigen Schritte:


    Schritt Eins
    : Überlegen und entscheiden, ob der Vertrag widerrufen werden soll (geht nach vorläufiger Einschätzung für Verträge, die 2002 oder später abgeschlossen wurden) oder ob „nur“ die Reduzierung des Zinszuschlags angestrebt wird (geht nach vorläufiger Einschätzung für Verträge, die 1991 oder später abgeschlossen wurden).

    Schritt Zwei
    : Abschätzen, um wie viel Geld es überhaupt geht (Hierbei helfen die Tabellen in unserem Info-Blatt "Teilzahlungszuschlag: Tabelle zur Berechnung der Rückerstattung bei zu Unrecht erhobenen Zuschlägen").

    Schritt Drei
    : Anwältin/Anwalt aufsuchen, und mit ihr/ihm noch einmal Chancen und Risiken abschätzen. Bei der Anwaltsauswahl helfen Ihnen die Hinweise in unserem Info-Päckchen. Sie und/oder Ihr Anwalt sollten anhand der „Fragen und Antworten“ auf unserer Webseite prüfen, ob die Argumente des Versicherers eventuell stichhaltig sind oder nicht.

  • Drittens: Abwarten, wie sich die Verbandsklagen und Musterverfahren entwickeln und dann „dranhängen“.
    Die Verbraucherzentrale(n) werden weitere Verbandsklagen führen, sodass es nach und nach für alle Versicherer und alle Sparten Klarheit geben wird, ob der effektive Jahreszins angegeben werden muss oder nicht und einzelne Fälle als Musterverfahren auswählen, um von den Gerichten zu erfahren, was daraus in „Euro und Cent“ für den Kunden folgt. Das letzte Wort wird der Bundesgerichtshof haben. Dort liegen jetzt 4 Verfahren vor.


Die Ergebnisse dieser Verfahren veröffentlichen wir laufend auf unserer Webseite. Dann können Sie besser abschätzen, wann für die Möglichkeit „Zweitens“ der richtige Zeitpunkt ist!

Sie müssen in diesem Fall die Verjährung im Auge behalten. Wann diese Forderungen verjähren, ist noch völllig offen.

Zweifellos ist der Verbraucher hier in einer Zwickmühle. Eine möglichst frühe Klage "rettet" Ansprüche, wenn die Verjährung dereinst auf drei Jahre festgelegt würde. Andererseits birgt eine frühe Klage eine hohes Risiko zu verlieren, so lange die Rechtssprechung der Land- und Oberlandesgerichte unterschiedlich ist.

Stand vom Donnerstag, 19. April 2012

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