Rückkaufswerte, Teilzahlungszuschlag, Lebens- und Rentenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Klauseln

Skandia muss Rürup-Klausel streichen

Die Skandia Lebensversicherung, Berlin, hat gegenüber der Verbraucherzentrale Hamburg am 23. November 2009 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wegen einer die Kunden benachteiligenden Klausel in ihren Rürup-Verträgen abgegeben.

Rürup-Verträge können nicht gekündigt werden. Kann oder will der Verbraucher keine Beiträge mehr aufbringen, so wandelt sich die Versicherung in eine „beitragsfreie Versicherung“ um. Ist dann aber nicht genug im Spartopf vorhanden, erlischt die Versicherung – das ganze bisher eingezahlte Geld ist weg.

Die Skandia schrieb ins Kleingedruckte, dass der Vertrag sogar dann erlöschen sollte, wenn der „ermittelte Rückkaufswert den Mindestbeitrag von 2.500 EUR … unterschreitet“.

Diese Klausel führt leicht zu Verlusten von mehreren Tausend Euro für die Kunden. Die Beiträge von zwei oder drei Jahren sind ohnehin futsch, weil sie mit den Abschlusskosten verrechnet werden. Dann werden noch eventuell gestundete Beiträge abgezogen (Selbstständige mit schwankendem Einkommen können in der Regel nicht über mehrere Jahrzehnte die Beiträge störungsfrei aufbringen) und dann soll noch der Mindestbetrag gelten! Jedenfalls mit diesem Zusatznachteil ist jetzt für alle Skandia-Kunden Schluss.

Wir warnen nachdrücklich vor dem Abschluss von sog. Rürup-Verträgen (Basis-Verträge). Die Gefahr, damit Geld zu verlieren, anstatt eine vernünftige Altersvorsorge aufzubauen, ist überaus groß!

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Stand vom Mittwoch, 13. Oktober 2010

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