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Per Post kommt die Mitteilung ins Haus und verspricht dem namentlich genannten Empfänger den garantierten Gewinn eines hohen Geldbetrages, einer Reise oder auch mal eines Autos

UGV Inkasso: Mahnungen häufig zweifelhaft

 

Falls Sie eine Rechnung oder Mahnung von FKH GbR oder UGV Inkasso erhalten haben, sollten Sie diese mit besonderer Sorgfalt prüfen. Wir erhalten regelmäßig Beschwerden darüber, dass die Firma dubiose Forderungen geltend macht, deren Stichhaltigkeit nicht immer eindeutig belegt ist. Das Vorgehen ist in der Regel wie folgt:

 

1. Gewinnversprechen

Per Post kommt eine Mitteilung eines meist ausländischen Anbieters ins Haus und verspricht dem namentlich genannten Empfänger den garantierten Gewinn eines hohen Geldbetrages. Der Gewinn muss nur noch mittels eines beigefügten Formulars, das gleichzeitig eine Warenbestellung vorsieht, angefordert werden. Doch statt des garantierten Gewinns erhalten die Betroffenen lediglich eine Rechnung für die Warenbestellung.

Zwar besteht seit Juli 2000 ein Rechtsanspruch nach § 661 a BGB auf Herausgabe des Gewinns und nach neuerer Rechtssprechung können Verbraucher auch vor deutschen Gerichten nach deutschem Recht klagen. Doch lassen sich die Ansprüche auf Herausgabe des Gewinns im Ausland schwerer durchsetzen. Die tatsächlich verantwortlichen Drahtzieher der Gewinnspiele lassen sich meist kaum ausmachen. Außerdem ist nicht sicher, ob die betreffenden Firmen (noch) existieren.

Die Gewinnspielanbieter zeigen sich unterdessen im übrigen völlig unbeeindruckt von den gesetzlichen Neuerungen. Wer mit Hinweis auf den § 661 a BGB den ausbleibenden Gewinn anmahnt und die Aufrechnung des Warenwertes gegen den Gewinn verlangt (siehe dazu Gewinnversprechen) oder den Vertrag wegen einer arglistig vorgetäuschten Gewinnzusage anficht, erhält trotzdem kommentarlos weitere Mahnungen.


2. Forderungsverkauf

Der Ursprungsgläubiger (also der, bei dem die Ware bestellt wurde), verkauft dann die Forderung an das Unternehmen „Werner Jentzer und Heinz Volandt FKH Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ in Heuchelheim. Die Gesellschafter Jentzer und Volandt sind nach Informationen der Neuen Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern seit Jahren als Aufkäufer von Geldforderungen von Gewinnspielfirmen bekannt. In der Regel taucht nur die Bezeichnung „FKH GbR“ auf.

3. Inkassobüro

Lassen sich die geprellten Gewinner auch von einer Reihe von Mahnungen nicht einschüchtern, beauftragt die FKH GbR für die Durchsetzung der Forderung schließlich die Firma UGV Inkasso GmbH (Geschäftsführer ist ebenfalls Werner Jentzer). Nun steigt die Forderung erst einmal kräftig an, weil erhebliche Mahn- und Inkassokosten berechnet werden. Aus einer ursprünglichen Forderung von € 24,-- werden so schnell mal € 140,--. Für den Fall, dass die Angeschriebenen der Forderung nicht nachkommen, wird vorsorglich die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens angedroht.

4. Gerichtliche Geltendmachung

Die Androhung des gerichtlichen Mahnverfahrens ist ernst zu nehmen. Tatsächlich wurden Verbrauchern immer wieder Mahnbescheide zugestellt. Hier ist ein Handeln der Betroffenen dringend notwendig, um letztlich einen vollstreckbaren Titel zu vermeiden. Daher sollte dem Mahnbescheid innerhalb von zwei Wochen auf jeden Fall schriftlich gegenüber dem Gericht widersprochen werden. Eine Überleitung des Verfahrens in einen Zivilprozess hat die UGV nach den vorliegenden Informationen bislang immer wohlweislich vermieden.

Immer dann, wenn ein Inkasso-Unternehmen aufgrund gesetzlicher Einschränkungen nicht tätig werden darf, kommt die Rechtsanwalts-Kanzlei Jürgen Wehnert & Kollegen ins Spiel. Diese beantragen z.B. die Mahnbescheide und (falls es zu einem Titel gekommen ist) Kontopfändungen. Die Kontopfändung selbst wird von einem Gerichtsvollzieher erledigt. Es fallen auch hier Gebühren an und dann geht der Fall wieder zurück an die UGV Inkasso, usw.

 

Unser Rat:

Falls Sie sich sicher sind, dass die Forderung unberechtigt ist, bewahren Sie Ruhe und lassen Sie sich nicht verunsichern. Wehren Sie sich gegen die Forderung, indem Sie einem gerichtlichen Mahnbescheid, spätestens jedoch dem Vollstreckungsbescheid widersprechen.

 

Telefonische Rechtsberatung der Verbraucherzentrale: Mo - Do 10 - 18 Uhr unter 0900 1-77 54 41 (1,50 €/Min. aus dem dt. Festnetz; mobil evtl. mehr).