
Sollten Sie diese Seite über eine Suchmaschine aufgerufen haben, dann klicken Sie bitte hier um auf die Startseite der Verbraucherzentrale Hamburg e.V. zu gelangen.
UGV Inkasso: Mahnungen
häufig zweifelhaft
Falls
Sie eine Rechnung oder Mahnung von FKH
GbR oder UGV Inkasso erhalten
haben, sollten Sie diese mit besonderer Sorgfalt prüfen. Wir erhalten
regelmäßig Beschwerden darüber, dass die Firma dubiose Forderungen geltend macht,
deren Stichhaltigkeit nicht immer eindeutig belegt ist. Das Vorgehen ist in der
Regel wie folgt:
1. Gewinnversprechen
Per
Post kommt eine Mitteilung eines meist ausländischen Anbieters ins Haus und verspricht
dem namentlich genannten Empfänger den garantierten Gewinn eines hohen
Geldbetrages. Der Gewinn muss nur noch mittels eines beigefügten Formulars, das
gleichzeitig eine Warenbestellung vorsieht, angefordert werden. Doch statt des
garantierten Gewinns erhalten die Betroffenen lediglich eine Rechnung für die
Warenbestellung.
Zwar
besteht seit Juli 2000 ein Rechtsanspruch nach § 661 a BGB auf Herausgabe des
Gewinns und nach neuerer Rechtssprechung können Verbraucher auch vor deutschen
Gerichten nach deutschem Recht klagen. Doch lassen sich die Ansprüche auf
Herausgabe des Gewinns im Ausland schwerer durchsetzen. Die tatsächlich
verantwortlichen Drahtzieher der Gewinnspiele lassen sich meist kaum ausmachen.
Außerdem ist nicht sicher, ob die betreffenden Firmen (noch) existieren.
Die
Gewinnspielanbieter zeigen sich unterdessen im übrigen
völlig unbeeindruckt von den gesetzlichen Neuerungen. Wer mit Hinweis auf den §
661 a BGB den ausbleibenden Gewinn anmahnt und die Aufrechnung des Warenwertes
gegen den Gewinn verlangt (siehe dazu Gewinnversprechen)
oder den Vertrag wegen einer arglistig vorgetäuschten Gewinnzusage anficht,
erhält trotzdem kommentarlos weitere Mahnungen.
2. Forderungsverkauf
Der Ursprungsgläubiger (also der, bei dem die Ware bestellt
wurde), verkauft dann die Forderung an das Unternehmen „Werner Jentzer und Heinz Volandt FKH
Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ in Heuchelheim. Die Gesellschafter Jentzer und Volandt sind nach
Informationen der Neuen Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern seit
Jahren als Aufkäufer von Geldforderungen von Gewinnspielfirmen bekannt. In der Regel
taucht nur die Bezeichnung „FKH GbR“
auf.
3. Inkassobüro
Lassen
sich die geprellten Gewinner auch von einer Reihe von Mahnungen nicht
einschüchtern, beauftragt die FKH GbR für die Durchsetzung der
Forderung schließlich die Firma UGV Inkasso
GmbH (Geschäftsführer ist ebenfalls Werner Jentzer).
Nun steigt die Forderung erst einmal kräftig an, weil erhebliche Mahn- und Inkassokosten berechnet
werden. Aus einer ursprünglichen Forderung von € 24,-- werden so
schnell mal € 140,--. Für den Fall, dass die Angeschriebenen der Forderung
nicht nachkommen, wird vorsorglich die Einleitung eines gerichtlichen
Mahnverfahrens angedroht.
4. Gerichtliche
Geltendmachung
Die
Androhung des gerichtlichen Mahnverfahrens ist ernst zu nehmen. Tatsächlich
wurden Verbrauchern immer wieder Mahnbescheide zugestellt. Hier ist ein Handeln
der Betroffenen dringend notwendig, um letztlich einen vollstreckbaren Titel zu
vermeiden. Daher sollte dem Mahnbescheid innerhalb von zwei Wochen auf jeden
Fall schriftlich gegenüber dem Gericht widersprochen werden. Eine Überleitung
des Verfahrens in einen Zivilprozess hat die UGV nach den vorliegenden
Informationen bislang immer wohlweislich vermieden.
Immer dann, wenn ein Inkasso-Unternehmen aufgrund
gesetzlicher Einschränkungen nicht tätig werden darf, kommt die
Rechtsanwalts-Kanzlei Jürgen Wehnert &
Kollegen ins Spiel. Diese beantragen z.B. die Mahnbescheide und (falls es
zu einem Titel gekommen ist) Kontopfändungen. Die Kontopfändung selbst wird von
einem Gerichtsvollzieher erledigt. Es fallen auch hier Gebühren an und dann
geht der Fall wieder zurück an die UGV Inkasso, usw.
Unser Rat:
Falls Sie sich sicher sind, dass die Forderung unberechtigt
ist, bewahren Sie Ruhe und lassen Sie sich nicht verunsichern. Wehren Sie sich
gegen die Forderung, indem Sie einem gerichtlichen Mahnbescheid, spätestens
jedoch dem Vollstreckungsbescheid widersprechen.
Telefonische Rechtsberatung der
Verbraucherzentrale: Mo - Do 10 - 18 Uhr unter 0900 1-77 54 41 (1,50 €/Min. aus
dem dt. Festnetz; mobil evtl. mehr).