Allergisch und allein gelassen
Sie sind allergisch gegen Nüsse oder reagieren auf Milch? Immer mehr Menschen kämpfen mit Allergien oder Unverträglichkeiten. Dennoch sucht man in vielen Gaststätten vergebens nach Allergenkennzeichnungen, wie unser aktueller Restaurantcheck zeigt.

Das Wichtigste in Kürze
- Zu wenige Gastronomen in Hamburg halten sich an die Vorschriften für die Allergenkennzeichnung ihrer Speisen.
- Die Auskunft des angestellten Personals in den Restaurants und Gaststätten ist nicht immer korrekt.
- Die Verbraucherzentrale fordert mehr Kontrollen seitens der Lebensmittelübewachung und Bußgelder bei Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben.
Wir haben 38 Gaststätten in der Hamburger Innenstadt und in der Hafencity hinsichtlich der Allergenkennzeichnung auf ihren Speisekarten überprüft. Das Ergebnis: Noch zu wenige Gastronomen halten sich an die Kennzeichnungspflicht für allergene Inhaltsstoffe. In 21 Restaurants (55 %) wurde ungenügend informiert. 15 Gastronomen (39 %) zeigten erfreulicherweise, dass es auch besser geht und schnitten gut oder sehr gut ab.
Die wichtigsten Ergebnisse des Restaurantchecks
Keine Einheitlichkeit: Jeder Gastronom nutzte eine andere Form der Kennzeichnung. Neben vollständigen Hinweisen fanden wir unvollständige Allergenkarten, Vermischungen mit Zusatzstoffen oder anderen Lebensmittelbestandteilen. So wurde in einem der überprüften Restaurants beispielsweise einfach eine Karte aller Allergene ohne Bezug zu den angebotenen Gerichten aufgehängt.
Falschinformation: Auskünfte des angestellten Personals zu Allergenen in den Speisen waren nicht immer fachlich fundiert – insbesondere dann, wenn Koch oder Geschäftsführer nicht anwesend waren. Zudem weist der Hamburger Hotel- und Gaststättenverband seine Mitglieder nur auf eine mündliche Auskunftspflicht hin. Dabei ist auch eine schriftliche Information in der Speisekarte oder als Karte vorgeschrieben.
Mangelhaftes Kommunikationsverhalten: Gastwirte nehmen Anfragen zuweilen nicht ernst. So antworteten 14 Gaststätten nicht auf unser Anschreiben mit Hinweisen zur gesetzlichen Verpflichtung für eine bessere Allergenkennzeichnung.
Mehr Kontrollen und Bußgelder notwendig
Bereits seit 2014 schreibt ein europaweit gültiges Gesetz Gastwirten vor, Speisen so zu deklarieren, dass möglicherweise allergene Bestandteile für Verbraucher erkenntlich sind.
Die Kennzeichnung der 14 wichtigsten Allergene ist eine Information, die nirgendwo fehlen sollte, finden wir. Dennoch müssen Gäste in vielen Restaurants noch immer mühevoll danach suchen – oder werden gar nicht erst fündig. Die klaren und rechtlich verbindlichen Vorgaben müssen endlich besser eingehalten und notfalls mit Bußgeldern durchgesetzt werden. Die Lebensmittelüberwachung sollte Verstöße verstärkt ahnden.
Auch der Deutsche Allergie- und Asthmabund e.V. sieht das so: „Eine verlässliche Allergenkennzeichnung ist für die Allergiker lebenswichtig. Aber leider müssen wir feststellen, dass diese wichtige Kennzeichnungspflicht nicht verantwortungsvoll umgesetzt wird. Das ist vor dem Hintergrund einer ständig steigenden Anzahl von Allergikern und Menschen mit Unverträglichkeiten nicht mehr hinnehmbar.“