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Schulden durch Selbstständigkeit? Wir helfen beim Insolvenzverfahren.

Ob Handwerker, Fahrradkurierin oder Grafiker – unabhängig vom Gewerk oder der Branche können Selbstständige und Einzelunternehmer in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Wenn eine Insolvenz dann der einzige Ausweg ist, bekommen Sie bei uns professionelle Unterstützung – meistens sogar kostenlos.

Grafiker mit Klemmmappe unterm Arm

Das Wichtigste in Kürze

  1. Nicht nur Privatpersonen, sondern auch Freiberufler, Selbstständige oder Unternehmer können in die Schuldenfalle geraten.
  2. Der Weg zurück in ein schuldenfreies Leben läuft für diesen Personenkreis normalerweise über die sogenannte Regelinsolvenz.
  3. Die Schuldnerberatung der Verbraucherzentrale unterstützt beim Antrag fürs Insolvenzverfahren.
Stand: 18.03.2024

Sie waren oder sind selbstständig? Die Geschäfte laufen aber nicht mehr so, dass Sie davon leben können? Auch wenn die notwendigen kaufmännischen Kenntnisse fehlen, um als Unternehmer oder Unternehmerin erfolgreich zu sein, rutscht man in die roten Zahlen. In vielen Fällen ist eine Insolvenz dann der einzige Weg aus der Schuldenmisere. Dann müssen Sie einen Antrag auf Regelinsolvenz stellen. Anders als beim Verbraucherinsolvenzverfahren ist es in diesem Fall nicht notwendig, dass Sie versuchen, sich mit Ihren Gläubigern zu einigen. 

Wenn Sie Klein- oder Kleinstselbstständiger sind oder waren, helfen wir Ihnen dabei, Ihre Finanzen wieder in Ordnung und die Regelinsolvenz auf den Weg zu bringen.

Hilfe beim Insolvenzverfahren

Unsere Schuldnerberater und -beraterinnen prüfen Ihre Finanzsituation und helfen beim Planen der nächsten Schritte. Wir erläutern Ihnen den Weg durchs Insolvenzverfahren, die Möglichkeiten eines außergerichtlichen Vergleichs, besprechen Vor- und Nachteile, wägen die Entscheidung über eine Insolvenz gemeinsam mit Ihnen ab und helfen schließlich gegebenenfalls auch beim Ausfüllen der Antragsformulare. Neben dem Antrag fürs Regelinsolvenzverfahren ist ein mehrseitiger Anhörungsfragebogen beim Insolvenzgericht einzureichen. Darin werden beispielsweise Fragen zur betriebswirtschaftlichen Auswertung und zum Status der möglichen Abwicklung Ihrer Firma gestellt. Das ist etwas kompliziert, doch wir unterstützen Sie dabei.

Ist das Insolvenzverfahren erst einmal angestoßen, sind Sie Ihre Schulden nach rund drei Jahren wieder los. Doch während dieser Zeit müssen Sie arbeiten, wenn es Ihre Gesundheit und mögliche Erziehungspflichten zulassen. Sie sind verpflichtet, sich um eine entsprechende Stelle zu bemühen und müssen das gegebenenfalls nachweisen. Unter Umständen ist auch eine selbstständige Tätigkeit möglich.

Service oft kostenlos

Unsere Hilfe zur Regelinsolvenz ist für aktive oder ehemalige Klein- und Kleinstselbstständige unentgeltlich, wenn ihr Einkommen die von der Freien und Hansestadt Hamburg festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Ein Single ohne Kinder muss bis zu einem Einkommen von 1.580 netto nichts für unseren Service zahlen.

Die Hamburger Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration übernimmt nicht nur die Kosten der professionellen Schuldnerberatung für normale Verbraucher, sondern bezuschusst auch die für Kleinunternehmer.

Unser Angebot

Wenn Sie Klein- oder Kleinstunternehmer sind und Schuldenprobleme haben, können Sie unter Tel. (040) 24832-209 einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren oder unter (040) 24832-109 eine telefonische Kurzberatung erhalten. Dies gilt natürlich auch für alle anderen ver- und überschuldeten Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Wartezeit beträgt zurzeit etwa einen Monat. Die Verbraucherzentrale Hamburg ist eine der Schuldnerberatungen, die von den Behörden offiziell anerkannt sind.

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