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ElitePartner: Wertersatz zurückfordern

Völlig überzogen sind die Beträge, die Elitepartner als Wertersatz von Kunden fordert, die ihren Vertrag fristgerecht widerrufen. Nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs sollte damit jetzt Schluss sein. Betroffene können ihr Geld zurückholen – mit unserem Musterbrief!

Statue der Justitia

Das Wichtigste in Kürze

  1. Die Partnervermittlung ElitePartner verlangt hohe Summen als sogenannten Wertersatz, wenn Kunden ihren Vertrag binnen der möglichen Frist von 14 Tagen widerrufen.
  2. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist der Wertersatz zeitanteilig, also anhand der Tage bis zur Erklärung des Widerrufs zu berechnen.
  3. Betroffene können mit einem kostenlosen Musterbrief der Verbraucherzentrale Geld zurückfordern. Ansprüche gegenüber Elitepartner verjähren nach drei Jahren.
Stand: 09.10.2020

Verbraucher, die sich bei der Partnervermittlung ElitePartner angemeldet haben, sollen auch dann kräftig für eine sogenannte Premium-Mitgliedschaft zahlen, wenn sie ihren Vertrag fristgerecht binnen 14 Tagen widerrufen. Die Höhe der geforderten Zahlungen, die ElitePartner als Wertersatz verlangt, entbehrt nach unserer Auffassung einer rechtlichen Grundlage. Das Widerrufsrecht hat für die Betroffenen so praktisch keinen Nutzen mehr.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sieht das ähnlich und hat der Berechnungsmethode, die wir schon seit Jahren kritisieren, mit seinem Urteil vom 8. Oktober 2020 den Garaus gemacht.

So berechnet ElitePartner den Wertersatz

Laut ElitePartner kann die Höhe des zu leistenden Wertersatzes bis zu 75 Prozent des Produktpreises für den vom Kunden abgeschlossenen Vertrag betragen. Berechnet wird die Höhe des Wertersatzes nach der Anzahl der bereits genutzten Kontakte auf der Online-Plattform und so schrieb ElitePartner an Herrn E., der seinen Vertrag nach 10 Tagen widerrufen hatte:

„Im Rahmen Ihrer Premium- Mitgliedschaft garantieren wir Ihnen eine feste Anzahl an Kontakten. Für diese Kontakte ist gemäß der akzeptierten Widerrufsbelehrung und der darin enthaltenen Regelung zum Wertersatz ein Wertersatz in folgender Höhe zu leisten:

Ihr Produktpreis: 473,53 Euro
Laufzeit Ihres Produkts (Monate): 12
Laufzeitbezogene garantierte Kontakte: 7
Davon zustande gekommene Kontakte: 7
Bereits von Ihnen gezahlt: 47,46 Euro

Wertesatz: 355,17 Euro
Verbleibende Forderung: 307,71 Euro

Den Einzug der verbleibenden Forderung haben wir veranlasst.“

So fordern Sie Ihr Geld zurück

Laut EuGH ist  für den Wertersatz, den Verbraucher zu zahlen haben, wenn sie ihren Vertrag widerrufen, grundsätzlich die Gesamtheit der vertragsgegenständlichen Leistungen zu betrachten und der geschuldete Betrag zeitanteilig zu berechnen.

Für den Fall von Herrn E. würde dies bedeuten: Auf Basis der vertraglich vereinbarten Laufzeit ist zunächst der Tagespreis zu ermitteln. Das wären 1,29 Euro (473,53 Euro / 365 Tage). Für die gesamte Nutzungsdauer von zehn Tagen müsste  Herr E. laut EuGH lediglich 12,97 Euro zahlen. ElitePartner forderte hingegen satte 355,17 Euro.

Wenn Sie genauso zur Kasse gebeten wurden wie Herr E., sollten Sie jetzt Ihr Geld von der Partnervermittlung zurückholen. Ermitteln Sie die berechtigte Höhe des Wertersatzes, indem Sie den für Ihren persönlichen Fall gültigen Tagespreis zugrunde legen. Schreiben Sie Elitepartner an und fordern Sie das Unternehmen auf, den unberechtigterweise einbehaltenen Teil des Wertersatzes zurückzuzahlen. 

Wichtig: Schicken Sie den Brief per Einschreiben an das Unternehmen, damit Sie nachweisen können, dass Ihr Schreiben tatsächlich eingegangen ist.

Musterbrief

Sie wissen nicht, wie Sie das Schreiben an EliteParner formulieren sollen? Dann nutzen Sie einfach unseren kostenlosen Musterbrief. Viel Erfolg!

So verklagen Sie ElitePartner

Sollte Ihnen ElitePartner das Geld nicht innerhalb der Frist erstatten, können Sie vor Gericht ziehen, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Das Amtsgericht Hamburg hat bereits mehrfach zu Gunsten ehemaliger Kunden entschieden.

Unser Rat

Sollten Sie Klage gegen ElitePartner einreichen, stehen Ihre Chancen vor Gericht gut und Sie gehen ein geringes finanzielles Risiko ein. Es gibt bereits Rechtsanwälte, die sich auf die Wertersatzforderungen von Partnervermittlungen spezialisiert haben. Beachten Sie aber: Ihre Ansprüche gegenüber ElitePartner verjähren nach drei Jahren.