Wie bekomme ich einen Zuschuss fürs Heizen mit Pellets, Heizöl und Flüssiggas?
Für Gas und Fernwärme gibt es die Energiepreisbremse. Nun entlastet der Staat auch Haushalte, die mit Pellets, Heizöl oder Flüssiggas heizen. Seit dem 2. Mai können Berechtigte einen Antrag für die sogenannte Brennstoffhilfe stellen. Die Antragsstellung soll bis 20. Oktober 2023 möglich sein.

Das Wichtigste in Kürze
- Verbraucherinnen und Verbraucher, die mit nicht leitungsgebundenen Brennstoffen wie Heizöl, Pellets oder Flüssiggas heizen, können als sogenannte Härtefallregelung einen Zuschuss zu ihren Heizkosten beantragen.
- Seit dem 2. Mai können Berechtigte online einen Antrag für die Brennstoffhilfe stellen.
- Die maximale Förderung beträgt 2.000 Euro pro Privathaushalt. Wer einen Zuschuss erhalten will, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
- Mit dem Online-Rechner der Verbraucherzentrale lässt sich der persönliche Zuschuss berechnen.
In den letzten Monaten waren nicht nur die Preise für Gas und Fernwärme kräftig gestiegen, auch für Brennstoffe wie Pellets, Heizöl oder Flüssiggas mussten Verbraucherinnen und Verbraucher oft tiefer in die Tasche greifen. Doch die von der Politik eingeführten Preisbremsen gelten für Letztere nicht. Nun sollen auch die Menschen finanziell entlastet werden, die in ihrem Haus oder ihrer Wohnung mit sogenannten nicht leitungsgebundenen Brennstoffen heizen. Der Bund stellt hierfür bis zu 2.000 Euro pro Haushalt im Rahmen einer Härtefallregelung zur Verfügung.
Wo kann ich einen Antrag stellen?
Anders als die Preisbremsen für Strom und Gas ist der Zuschuss für Heizöl, Pellets und andere nicht leitungsgebundene Brennstoffe antragspflichtig. Wer sich nicht kümmert, bekommt also kein Geld!
Antrag über Online-Portal
Die finanziellen Zuschüsse werden über die Bundesländer beantragt und genehmigt werden. Berechtigte aus Hamburg können seit dem 2. Mai über ein Online-Portal einen Antrag auf die sogenannte Brennstoffhilfe stellen. Das soll etwa 10 bis 15 Minuten dauern. Sie können alle Informationen direkt eingeben und mittels einer Fotofunktion erforderliche Dokumente automatisch hinterlegen. Die Antragstellung wird bis zum 20. Oktober 2023 möglich sein.
Beachten Sie: Im ersten Schritt müssen Sie über den bereitgestellten Online-Rechner ermitteln, ob Sie antragsberechtigt sind. Nur, wenn das Ergebnis positiv ausfällt, können Sie im zweiten Schritt den Antrag stellen.
Bitten Sie Familie, Freunde oder Bekannte, Ihnen beim Ausfüllen des Online-Antrags zu helfen, wenn Sie Unterstützung benötigen.
Schriftlicher Antrag
Für Einzelfälle gibt es die Möglichkeit, den Antrag schriftlich zu stellen. Dennoch müssen Sie vorab über das Online-Portal prüfen, ob Sie förderberechtigt sind. Ist das Ergebnis positiv, können Sie den Papierantrag herunterladen. Sie finden den Download-Link dann ganz unten auf der Seite des Portals.
Beachten Sie: Nur korrekt ausgefüllte Anträge werden angenommen. Die Behörden empfehlen ausdrücklich, einen Online-Antrag zu stellen, da die Plattform beim korrekten Ausfüllen des Antrags unterstützt.
Gut zu wissen
Die wichtigsten Fragen zur Härtefallregelung beantwortet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) auf seiner Website. Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Landes Niedersachsen niedersachsen.de und der Freien und Hansestadt Hamburg hamburg.de.
Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
- Den Zuschuss können Verbraucherinnen und Verbraucher beantragen, wenn sie zwischen dem 1. Januar und dem 1. Dezember 2022 Brennstoff für ihre Heizung gekauft haben. Es ist eine entsprechende Rechnung für das Jahr 2022 vorzulegen.
- Der Preis für den Brennstoff muss sich im Vergleich zum Vorjahr 2021 mindestens verdoppelt haben.
- Zuschussberechtigt sind nicht leitungsgebundene Brennstoffe und zwar die folgenden: Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks.
- Das Heizkostenplus muss über einer Bagatellgrenze von 100 Euro liegen.
Wie viel Geld bekomme ich als Zuschuss?
Ist der Preis für den Energieträger im Vergleich zum Vorjahr mehr als doppelt so hoch, übernimmt der Staat 80 Prozent des Betrags, der über den doppelten Kosten liegt. Die maximale Förderung beträgt 2.000 Euro pro Privathaushalt. Zur Berechnung dieser Härtefallhilfe haben Bund und Länder für jeden Energieträger entsprechende Referenzpreise festgelegt.
Energieträger | Referenzpreis |
Heizöl | 71 Cent pro Liter (inkl. USt.) |
Flüssiggas | 57 Cent pro Liter (inkl. USt.) |
Holzpellets | 24 Cent pro Kilogramm (inkl. USt.) |
Holzhackschnitzel | 11 Cent pro Kilogramm (inkl. USt.) |
Holzbriketts | 28 Cent pro Kilogramm (inkl. USt.) |
Scheitholz | 85 Euro pro Raummeter (inkl. USt.) |
Kohle / Koks | 36 Cent pro Kilogramm (inkl. USt.) |
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