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Energiepreise, Preisbremsen und andere Entlastungen - das sollten Sie wissen!

Die Energiepreise sind in den letzten Monaten rasant gestiegen, nun fallen sie wieder. Gleichzeitig sollen Preisbremsen für Gas und Strom die oft noch hohen Kosten drücken. Mit dem Energiepreis-Rechner der Verbraucherzentralen erfahren Sie, wie Ihr neuer Abschlag bemessen sein sollte. Und wir beantworten wichtige Fragen zum Thema. 

Frau prüft Unterlagen
Stand: 03.03.2023

Seit dem 1. März werden die Preise für Strom, Gas und Fernwärme gedeckelt – rückwirkend ab Januar. Mit den sogenannten Preisbremsen für Energie will der Staat Verbraucherinnen und Verbrauchern unter die Arme greifen. Wir haben das Wichtigste rund um Energiepreise und Energiesparen für Sie zusammengefasst.

Fragen zu Gas und Fernwärme

Wie funktioniert die Gaspreisbremse?

Die Preisbremsen sind wesentlicher Bestandteil des sogenannten Abwehrschirms, den die Bundesregierung unter anderem mit 200 Milliarden Euro bis 2024 ausstatten will. Das Ziel: Den Anstieg der Energiepreise sowohl für Verbraucherinnen und Verbraucher als auch für Unternehmen bremsen. So sollen Menschen und Firmen besser durch die Energiekrise kommen.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt die Gaspreisbremse seit März 2023 und umfasst rückwirkend auch die Monate Januar und Februar. Das bedeutet, dass ein Kontingent von 80 Prozent Ihres Erdgasverbrauchs zu 12 Cent je Kilowattstunde gedeckelt wird, Sie dafür also einen Rabatt im Vergleich zum Marktpreis erhalten. Für Fernwärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde. Für den restlichen Verbrauch müssen Sie den normalen Marktpreis zahlen. Deshalb lohnt sich Energiesparen auch weiterhin. Entscheidend für die Höhe des Kontingents ist der im September 2022 für Sie prognostizierte Jahresverbrauch für 2023.

Wie lange gilt die Gaspreisbremse?

Die Preisbremsen wirken vorerst für das gesamte Jahr 2023. Eine Verlängerung bis zum April 2024 ist angedacht.

Wie werde ich über die Entlastungen informiert?

Sie werden von Ihrem Energieversorger schriftlich über die Entlastung durch die Gaspreisbremse informiert. Folgende Angaben muss dieses Schreiben erhalten:

  • Aktueller Arbeitspreis für eine Kilowattstunde Gas (abhängig vom Versorger)
  • Monatlicher Grundpreis (abhängig vom Versorger)
  • Höchstpreis für eine Kilowattstunde Gas mit Gaspreisbremse (12 Cent/kWh)
  • Menge, für die der Höchstpreis gilt (80 Prozent des geschätzten Jahresverbrauchs)
  • Höhe der jährlichen Entlastung durch die Gaspreisbremse
  • bisherige und künftige Höhe der monatlichen Abschläge oder Vorauszahlungen

Wie erreichen mich die Entlastungen der Gaspreisbremse für Januar und Februar?

Die Gaspreisbremse deckelt die Preise seit dem 1. März 2023, gilt aber rückwirkend auch für Januar und Februar. Den monatlichen Entlastungsbetrag, den Sie im Schreiben des Energieversorgers finden, erhalten Sie im März also dreimal. Ihr Märzabschlag sinkt dann um diesen Betrag. Sollte die Entlastung größer sein als der Märzabschlag, zahlen Sie im März gar nichts und der verbleibende Betrag wird Ihnen auf Ihrer nächsten Rechnung gutgeschrieben.

Wie kann ich prüfen, ob mein Abschlag richtig berechnet ist?

Die Preise auf dem Energiemarkt sind in Bewegung. Gleichzeitig greifen die staatlichen Preisbremsen. Mit dem Energiepreis-Rechner der Verbraucherzentralen erfahren Sie, wie Ihr neuer Abschlag bemessen sein sollte. Mit ihm können Sie auch überprüfen, ob ein geforderter neuer Abschlag korrekt ist.

Zunächst können Sie die prognostizierten Verbräuche mit denen der Vorjahre abgleichen. Falls diese erheblich von Ihrem Verbrauch in den Vorjahren abweichen, raten wir dazu, sich mit den Vorjahresrechnungen an Ihren Versorger zu wenden. Gleiches gilt, wenn Sie sich die Informationen zu den Abschlägen nicht erklären können.

Was gilt, wenn ich gerade umgezogen bin?

Für diesen Fall wird der bisherige Energieverbrauch der neuen Wohnung zugrunde gelegt. Wenn in Ihrer neuen Wohnung zuvor noch keine Energie verbraucht wurde, zieht der Netzbetreiber für die Jahresverbrauchsprognose Erfahrungswerte von vergleichbaren Wohnungen heran.

 

Wie kann ich noch Geld einsparen?

Die Gaspreisbremse entlastet Sie durch niedrigere Abschläge während des Jahres. Wenn Sie darüber hinaus am Ende des Jahres weniger Gas oder Fernwärme verbraucht haben als prognostiziert, bekommen Sie auf Ihrer Endabrechnung Geld zurück, nämlich die eingesparte Menge multipliziert mit Ihrem Vertragspreis pro Kilowattstunde – mit Ihrem Vertragspreis vor der Preisbremse. Für jede eingesparte Kilowattstunde Gas oder Fernwärme muss der Energieversorger Ihnen also den hohen neuen Preis erstatten.

Wie werden Mieterinnen und Mieter entlastet?

Für Mieterinnen und Mieter gilt, dass ihre Vermieter oder Vermieterinnen die erhaltenen Entlastungen im Rahmen der Betriebskostenabrechnung weitergeben müssen. In bestimmten Konstellationen bedeutet dies eine Senkung der festgelegten Betriebskostenvorauszahlung. Der Vermieter muss Ihnen mitteilen, in welcher Höhe und für welchen Zeitraum Sie von ihm eine Gutschrift erhalten. Auch muss er Sie darüber informieren, ob er den monatlichen Abschlag oder die monatliche Vorauszahlung ändert.

Wie werden sich die Preise entwickeln?

Die Gaspreise sollen durch die Gaspreisbremse sinken. Die Bundesregierung will die Preise zumindest für einen Teil des Gasverbrauchs auf ein Niveau bringen, welches private Haushalte und Unternehmen schützt. Gleichzeitig sollen Anreize zur Senkung des Verbrauchs erhalten bleiben. Die Bundesregierung dämpft gleichzeitig aber auch die Erwartungen an die Gaspreisbremse. Energiesparen bleibt also auch weiterhin das Gebot der Stunde.

Für wen soll es Härtefall-Regelungen geben?

Zusätzlich war auf Bundesebene ein Hilfsfonds zum Schutz von Mieterinnen und Mietern sowie Eigentümerinnen und Eigentümern mit selbst genutzten Immobilien angedacht. Über diesen wollte man Haushalte unterstützen, die durch die Preisbremsen nicht genug entlastet werden. Doch bisher hat die Bundesregierung diesbezüglich keine Maßnahmen auf den Weg gebracht. Dabei wäre unserer Auffassung nach ein Moratorium für Energiesperren besonders wichtig, denn niemand darf in dieser Energiekrise seine Wohnung verlieren.

Die Stadt Hamburg hingegen hat einen Härtefallfonds zur Abwendung von Energiesperren für private Haushalte eingerichtet. Auf diesem Weg übernimmt die Stadt für Menschen in besonderen Notlagen, die ihre Stromkosten nicht bezahlen können und bei denen soziale Sicherungssysteme nicht greifen, die Schulden bei den Energieversorgern.

Ist die Gasversorgung für meine Wohnung sicher?

Ein Ausfall privater Heizungen ist extrem unwahrscheinlich. Verbraucherinnen und Verbraucher sind nach den Regelungen des Notfallplans Gas geschützt. Gas würde also zuerst an anderen Stellen abgestellt.

 

 

Fragen zu den Strompreisen

Wie funktioniert die Strompreisbremse?

Die Strompreisbremse soll die steigenden Energiekosten für Verbraucherinnen und Verbraucher abfedern. Sie deckelt den Strompreis für Haushalte mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden auf 40 Cent pro Kilowattstunde. Das gilt für ein Kontingent in Höhe von 80 Prozent Ihres zurückliegenden Verbrauchs, also in der Regel Ihres Vorjahresverbrauchs. Oberhalb des rabattierten Kontingents fallen die üblichen Strompreise an. Energiesparen lohnt sich also weiterhin. Im März 2023 erhalten Sie einmalig einen rückwirkenden Entlastungsbetrag für die Monate Januar und Februar.

Ab wann greift die Strompreisbremse?

Für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt die Strompreisbremse seit März 2023 und umfasst rückwirkend auch die Monate Januar und Februar. Die Strompreisbremse wirkt für das gesamte Jahr 2023. Eine Verlängerung bis zum April 2024 ist angedacht.

Wie werde ich über die Entlastungen informiert?

Sie werden von Ihrem Energieversorger schriftlich über die Entlastung durch die Strompreisbremse informiert. Folgende Angaben muss dieses Schreiben erhalten:

  • Menge, für die der Höchstpreis gilt (80 Prozent des geschätzten Jahresverbrauchs)
  • Höhe der jährlichen Entlastung durch die Strompreisbremse

Wie erreichen mich die Entlastungen der Strompreisbremse für Januar und Februar?

Die Strompreisbremse deckelt die Preise seit dem 1. März 2023, gilt aber rückwirkend auch für Januar und Februar. Den monatlichen Entlastungsbetrag, den Sie im Schreiben des Energieversorgers finden, erhalten Sie im März also dreimal. Ihr Märzabschlag sinkt dann um diesen Betrag. Sollte die Entlastung größer sein als der Märzabschlag, zahlen Sie im März gar nichts und der verbleibende Betrag wird Ihnen auf Ihrer nächsten Rechnung gutgeschrieben.

Wie kann ich prüfen, ob mein Abschlag richtig berechnet ist?

Die Preise auf dem Energiemarkt sind in Bewegung. Gleichzeitig greifen die staatlichen Preisbremsen. Mit dem Energiepreis-Rechner der Verbraucherzentralen erfahren Sie, wie Ihr neuer Abschlag bemessen sein sollte. Mit ihm können Sie auch überprüfen, ob ein geforderter neuer Abschlag korrekt ist.

Zunächst können Sie die prognostizierten Verbräuche mit denen der Vorjahre abgleichen. Falls diese erheblich von Ihrem Verbrauch in den Vorjahren abweichen, raten wir dazu, sich mit den Vorjahresrechnungen an Ihren Versorger zu wenden. Gleiches gilt, wenn Sie sich die Informationen zu den Abschlägen nicht erklären können.

Was gilt, wenn ich gerade umgezogen bin?

Für diesen Fall wird der bisherige Energieverbrauch der neuen Wohnung zugrunde gelegt. Wenn in Ihrer neuen Wohnung zuvor noch keine Energie verbraucht wurde, zieht der Netzbetreiber für die Jahresverbrauchsprognose Erfahrungswerte von vergleichbaren Wohnungen heran.

Wie kann ich noch Geld einsparen?

Die Strompreisbremse entlastet Sie durch niedrigere Abschläge während des Jahres. Wenn Sie darüber hinaus am Ende des Jahres weniger Strom verbraucht haben als prognostiziert, bekommen Sie auf Ihrer Endabrechnung Geld zurück, nämlich die eingesparte Menge multipliziert mit Ihrem Vertragspreis pro Kilowattstunde – mit Ihrem Vertragspreis vor der Preisbremse. Für jede eingesparte Kilowattstunde Strom muss der Energieversorger Ihnen also den hohen neuen Preis erstatten.

Welche Entlastungsmaßnahmen gibt es?

Bereits seit Juli 2022 müssen Stromkundinnen und -kunden nicht mehr für die Förderung von Ökostrom zahlen. Der Wegfall der EEG-Umlage hat den Anstieg der Strompreise aber nur gedämpft. Zudem hat die Bundesregierung mit einer Summe von 13 Milliarden Euro den Preisanstieg bei den Netzentgelten für Strom gedämpft – sie sind ein Bestandteil des Strompreises – für Verbraucherinnen und Verbraucher zu dämpfen.

Energiepreis-Rechner

Die Preise auf dem Energiemarkt sind in Bewegung. Gleichzeitig greifen die staatlichen Preisbremsen. Mit dem Energiepreis-Rechner der Verbraucherzentralen erfahren Sie, wie Ihr neuer Abschlag bemessen sein sollte. Mit ihm können Sie auch überprüfen, ob ein geforderter neuer Abschlag korrekt ist.

 

Allgemeine Fragen zur Energiekrise

Wie kann ich Energie einsparen?

Heizung, warmes Wasser und Strom kosten eine Stange Geld und reißen angesichts hoher Preise große Löcher in die Haushaltskasse. Neben den Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung sollten Sie daher auch selbst versuchen, weniger Energie zu verbrauchen. Das nützt Ihrem Geldbeutel und dem Klima. Wir geben Ihnen nützliche Tipps, um zuhause Energie einzusparen.

Welche weiteren Entlastungen gibt es?

Die Bundesregierung hat die Mehrwertsteuer für Gas und Fernwärme zum 1. Oktober 2022 von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Die Senkung soll bis März 2024 gelten. Zudem ist zum 1. Januar 2023  die Zahl der wohngeldberechtigten Haushalte wegen neuer Einkommensgrenzen bundesweit auf insgesamt zwei Millionen gestiegen. Wohngeld können all diejenigen beantragen, die keine Sozialleistungen erhalten, aber nur wenig Geld zur Verfügung haben. Gleichzeitig wurde der Wohngeldbetrag erhöht und es gibt Heizkostenzuschüsse.

Was passiert, wenn ich Energiekosten nicht zahlen kann?

Grundsätzlich kann Ihr Energielieferant die Versorgung unterbrechen, wenn Sie mit zwei Abschlagszahlungen und mindestens 100 Euro in Verzug sind. Dazu muss er Ihnen vier Wochen vorher eine Sperrandrohung und acht Tage vorher eine Sperrankündigung zukommen lassen. Außerdem muss er Ihnen vorher eine Ratenzahlung anbieten.

Für diese Fälle müssen dringend konkrete sowie unbürokratische Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Mehr darüber lesen Sie in unserem Artikel: „Kein Geld für Gas und Strom. Was dann?“

Wie kann ich Jahresrechnungen überprüfen?

Die Inhalte von Strom- oder Gasrechnungen sind immer wieder fehlerhaft und sorgen für Ärger. Prüfen Sie daher, ob Ihre Rechnung stimmt. Wir haben sechs häufige Fehler ausgemacht:

  • Falscher Adressat

  • Falsche Preise oder Zeiträume

  • Falsche Berechnung

  • Falsche Zählerstände

  • Abschläge falsch erfasst

  • Boni nicht berücksichtigt

Prüfen Sie, ob Ihr Anbieter alles richtig berücksichtigt hat. Ist Ihre Rechnung falsch, können Sie diese beanstanden.

Unsere Experten prüfen Ihre Energiekosten- sowie Nebenkostenabrechnungen für Strom, Gas oder Fernwärme unabhängig. Das Angebot ist für Hamburgerinnen und Hamburger kostenfrei. Hier können Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch buchen.

Was kann ich tun, wenn ich Nachzahlungen nicht auf einmal leisten kann?

Handeln Sie mit Ihrem Energieversorger eine Ratenzahlung aus, wenn Sie Ihre Jahresrechnung nicht auf einen Schlag begleichen können. Wichtig ist, dass Sie die Raten und die laufenden Abschläge aus dem Ihnen verfügbaren Einkommen bezahlen können. Wählen Sie lieber eine längere Laufzeit mit niedrigen Raten.

Achtung: Vermerken Sie bei den Zahlungen an Ihren Energieversorger eindeutig, welcher Betrag auf die laufende Abschlagszahlung entfällt und welcher auf die Nachzahlung. So vermeiden Sie weitere Zahlungsrückstände.

Wenden Sie sich an das örtliche Jobcenter oder das Sozialamt, wenn der Anbieter die Ratenzahlung ablehnt. Dort können Sie einen Antrag auf Übernahme der Energieschulden stellen. In der Regel handelt es sich dabei um ein Darlehen.

Auch als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer mit geringem Einkommen können Sie beim Sozialamt oder bei Aufstockungsleistungen beim Jobcenter einen Antrag auf Übernahme der Energieschulden stellen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie die Forderung nicht aus eigenen Mitteln zahlen können und alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft haben. Sie müssen diesen Antrag in dem Monat stellen, in dem die Nachzahlung fällig ist.

Was kann ich tun, wenn ich Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt beziehe?

Wenden Sie sich an das zuständige Amt. Bekommen Sie Leistungen zur Grundsicherung, dann übernehmen Jobcenter oder Sozialamt bei einem angemessenen Verbrauch die Nachzahlung von Gaskosten.

Stromkosten müssen dagegen aus dem Regelbedarf gedeckt werden. Sollte eine Nachforderung Ihres Stromanbieters kommen, sollten Sie einen Antrag auf Übernahme der Stromschulden stellen. Wird der Antrag bewilligt, erfolgt dies im Regelfall auf Darlehensbasis. Sie müssen das Geld also später ans Jobcenter / Sozialamt zurückzahlen.

Hilft der Wechsel zu einem anderen Anbieter?

Der Gaspreis erreicht in der Energiekrise zuletzt einen neuen Tiefstwert. Als Gründe für die positive Entwicklung werden das milde Wetter und die daraus resultierende schwache Nachfrage genannt. Zudem sind die Gasspeicher weiter stabil gefüllt. Gleich mehrere Anbieter haben daher ihre Preise gesenkt. Ein Wechsel kann sich also wieder lohnen.

Auch am Strommarkt zeigen sich erste Anzeichen von Entspannung. Es gibt wieder Tarife, die günstiger sind als die Grundversorgung. Darauf sollten Sie bei einem Wechsel des Stromanbieters achten.

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