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Strompreis zu hoch – Anbieterwechsel leicht gemacht!

Am Strommarkt zeigen sich erste Anzeichen von Entspannung. Es gibt wieder Tarife, die günstiger sind als die Grundversorgung. Ein Wechsel kann sich also lohnen. Doch der komplexe Markt, das Geschäftsgebaren der Billiganbieter in der Krise und die Tücken der Vergleichsportale schrecken viele Menschen zu Recht ab. Darauf sollten Sie bei einem Anbieterwechsel achten. 

Person mit Staubsauger auf einem Teppich

Das Wichtigste in Kürze

  1. Energieanbieter erhöhen regelmäßig die Preise für Strom. Zuletzt haben Versorger vor der Einführung der Strompreisbremse die Tarife noch einmal angehoben.
  2. Aktuell gibt es aber wieder Tarife, die günstiger sind als die Grundversorgung. Ein Wechsel kann sich also lohnen. Das war zuletzt oft nicht der Fall.
  3. Die Verbraucherzentrale unterstützt bei der Auswahl eines neuen Anbieters.
Stand: 02.02.2023

Mit schöner Regelmäßigkeit werden von Energieanbietern die Preise angehoben. Zuletzt noch vor Einführung der Strompreisbremse, die seit dem 1. Januar rückwirkend gilt. Dennoch gibt es Anzeichen für eine Entspannung am Strommarkt. Erste Versorger bieten wieder günstigere Tarife an als die Grundversorgung. Ein Wechsel kann sich also lohnen. Wir erklären Ihnen, worauf Sie beim Wechsel Ihres Stromanbieters achten sollten.

Wechsel des Energieanbieters

Der Wechsel des Stromanbieters stärkt den Wettbewerb. Und wenn Sie sich überdies für einen Ökostrom-Tarif entscheiden, können Sie zugleich etwas für die Energiewende tun.

Wechseln ist ganz einfach: Sie suchen sich einen neuen Anbieter, kontaktieren diesen per Telefon, Internet oder Brief. Er wird sich sodann um sämtliche Formalitäten mit Ihrem alten Anbieter für Sie kümmern. Wichtig: Achten Sie auf die speziellen Kündigungsfristen Ihres Vertrags!

  1. Sind Sie Kunde oder Kundin in der Grundversorgung, können Sie Ihren Vertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
  2. Haben Sie einen anderen Vertrag, sind Sie an die vereinbarte Vertragslaufzeit gebunden. Die Laufzeit verlängert sich in der Regel automatisch um ein Jahr, wenn Sie nicht fristgerecht kündigen. Für Neuverträge gilt: Haben Sie ab März 2022 einen Vertrag abgeschlossenen, so können Sie diesen nach der vereinbarten Vertragslaufzeit von maximal 24 Monaten monatlich kündigen.
  3. Ändert Ihr Stromanbieter jedoch seine Preise oder die Vertragsbedingungen, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Das bedeutet: Sie können Ihren Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen kündigen.
  4. Beziehen Sie Strom für eine Nachtspeicherheizung oder eine Wärmepumpe, können Sie Ihren Anbieter auch frei wählen.

Erst suchen, dann kündigen: Nicht erst kündigen und dann suchen, sondern umgekehrt. Suchen Sie sich erst einen neuen Anbieter und lassen Sie diesen dann den Vertrag beim alten Anbieter kündigen. Bei angekündigter Preiserhöhung oder drohender Vertragsverlängerung sollten Sie allerdings sicherheitshalber selbst kündigen. Die Kündigung sollte in Textform erfolgen (Brief oder E-Mail).  Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie  das Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein an den Energieversorger schicken.

Energiepreis-Rechner

Die Energieversorger passen ihre Preise an. Gleichzeitig greifen die staatlichen Preisbremsen. Mit dem Energiepreis-Rechner der Verbraucherzentralen erfahren Sie, wie Ihr neuer Abschlag bemessen sein sollte. Mit ihm können Sie auch überprüfen, ob ein geforderter neuer Abschlag korrekt ist.

Einen neuen Stromversorger finden

Ermitteln Sie aufgrund der letzten Jahresabrechnung Ihren jährlichen Stromverbrauch, der auch für die Berechnung der künftigen Abschlagszahlungen maßgeblich ist. Beziehen Sie für Ihre Kalkulation den Arbeitspreis (xx Cent/kWh) und den Grundpreis (xx Euro/Jahr) ein. Dann vergleichen Sie die Preise und Vertragsangebote verschiedener Stromversorger, dabei ist jedoch auf einige Fallstricke zu achten:

Was an Vergleichsportalen problematisch ist

  • Vergleichsportale finanzieren sich meist über Werbung und Provisionen, was dazu führt, dass einige Angebote prominenter gelistet werden, andere hingegen gar nicht auftauchen.
  • Die Erklärungen zu den einzelnen Tarifen sind oft unverständlich und teils verwirrend.
  • Die meist teurere Grundversorgung ist als Vergleichsmodell voreingestellt, sodass eine hohe Geldsumme als Sparpotenzial angezeigt wird.
  • Werbeangebote werden oft am Anfang der Übersichtstabelle platziert.
  • Bonuszahlungen und Rabatte verschleiern den richtigen Preisvergleich.

Nicht alle Vergleichsportale weisen darauf hin, dass ein geplanter Wechsel zwar ein Tarif- aber kein Anbieterwechsel ist. Ein eingerechneter Neukundenbonus würde in diesem Fall nicht gewährt.

Wie Sie Vergleichsportale nutzen sollten

  • Beziehen Sie generell keinen Bonus beim Preisvergleich ein, sondern nur die Arbeits- und Grundpreise. Der Bonus-Button muss bei den Internet-Portalen immer manuell deaktiviert werden.
  • Meiden Sie Tarife mit Vorkasse.
  • Schauen Sie bei unbekannten Anbietern auf deren Internetseiten und speziell im Impressum nach, welches Unternehmen dahinter steckt.
  • Vor einem Vertragsabschluss sollten Sie mit dem Anbieter klären, ob Bonus oder Rabatt in Ihrem Fall gewährt werden und sich dies möglichst schriftlich bestätigen lassen. Achten Sie unbedingt auf das Kleingedruckte, wenn Sie einen Tarif mit Bonus und/oder Rabatt auswählen!
  • Preisgarantien sollten mindestens für die Erstlaufzeit des Vertrages gelten.
  • Die Laufzeit eines Vertrages sollte nicht länger als 12 Monate sein

Gut zu wissen: Ökostrom

Wir empfehlen Ökostrom statt konventionellen Strom. Dadurch tragen Sie persönlich dazu bei, dass der Anteil an Strom aus fossilen Energieträgern und Atomenergie im Strommix sinkt und der Anteil aus erneuerbaren Energien steigt. Das ist gut für den Klimaschutz und nützt Ihnen und Ihren Kindern und Enkeln.

Wenn der Wechsel nicht klappt

Anders als in den Anfangsjahren nach der Liberalisierung des Strommarkts gibt es heute kaum noch massive Behinderungen des Wechsels, etwa durch Wechselgebühren des alten Versorgers. Gleichwohl kann es durchaus zu Verzögerungen kommen. Dann sollten Sie sich umgehend an Ihren neuen Versorger wenden und notfalls auch die Bundesnetzagentur informieren. 

Die Angst, im Dunkeln zu sitzen, wenn Ihr neuer Versorger aus welchem Grunde auch immer ausfällt, ist unbegründet. Der Grundversorger ist gesetzlich verpflichtet, in diesem Falle Strom zu liefern. Grundversorger ist das jeweils größte Energieunternehmen vor Ort – in Hamburg ist das Vattenfall. Sollte der – sehr seltene – Insolvenzfall des neuen Anbieters eintreten, zahlen Sie dann beim Grundversorger den Grundversorgungstarif, also den in der Regel teuersten Tarif. Da Sie aber innerhalb eines Monats wieder aus dem Grundversorgungsvertrag wechseln können, ist der Kosteneffekt für Sie nicht hoch.

Unser Rat

Wenn Sie Ihren Stromanbieter wechseln möchten, nutzen Sie am besten mehrere Vergleichsportale und überprüfen Sie die Kosten mit den Angeboten auf der Website des jeweiligen Anbieters. Wenn Sie die Vertragsunterlagen erhalten überprüfen Sie, ob die Kondititionen mit dem Angebot im Internet übereinstimmen!

Unsere Energieberatung beantwortet Ihre Fragen zum Anbieterwechsel. Mehr Informationen erhalten Sie an der Telefon-Hotline der Hamburger Energielotsen unter (040) 24832-250.

Bücher und Broschüren