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Mehr Geld vom Staat für neue Heizungen und Dämmmaßnahmen

Sie besitzen eine Immobilie und nutzen diese selbst? Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um energetische Sanierungsmaßnahmen wie den Austausch Ihrer alten Heizungsanlage anzugehen – der Staat greift Ihnen dabei finanziell ordentlich unter die Arme.

Beine mit Füßen an einem Heizkörper

Das Wichtigste in Kürze

  1. Modernisierungen können seit dem 1. Januar 2020 beim Finanzamt geltend gemacht werden.
  2. Anfallende Nebenkosten werden beim Heizungstausch mitgefördert.
  3. Ölheizungen werden nicht mehr bezuschusst.
  4. Es gibt mehr Fördergelder für eine Energieberatung.
Stand: 16.09.2020

Seit Jahresanfang dürfen Hausbesitzer Aufwendungen für die energetische Sanierung Ihres Eigenheimes von der Steuer absetzen, wenn das Gebäude mindestens zehn Jahre alt ist. Als förderfähig eingestuft sind zum Beispiel Maßnahmen zur Wärmedämmung, die Erneuerung von Fenstern und Außentüren oder eine Optimierung bzw. Erneuerung der Heizungsanlage.

Auch bei den Förderprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gibt es deutliche Verbesserungen. Die Neuerungen im Überblick:

Heizen mit erneuerbaren Energien

  • Die Errichtung und Erweiterung von Solarthermieanlagen wird mit 30 Prozent gefördert.
  • Für Biomasseheizungen, Wärmepumpen und erneuerbare Hybridheizungen bekommt man einen anteiligen Investitionszuschuss von 35 Prozent.
  • Für die Umstellung alter Ölheizungen auf rein regenerative Energien (Biomasseheizung, Wärmepumpe oder erneuerbare Hybridheizung) zahlt das BAFA eine Austauschprämie von bis zu 45 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.
  • ⇒ Zum Förderprogramm „Heizen mit Erneuerbaren Energien“ des BAFA

Heizen mit Gas

  • Reine Gas-Brennwertheizungen werden nur noch gefördert, wenn sie eine Mindestenergieeffizienz erreichen und mit erneuerbaren Energien kombiniert werden.
  • Bei sogenannten Gas-Hybridsystemen werden über das BAFA bis zu 40 Prozent der Investitionskosten erstattet, wenn der Anteil erneuerbarer Energien mindestens 25 Prozent beträgt. Die Einbindung der regenativen Energien ist auch schrittweise möglich. Die Anlagen müssen dann als „Renewable Ready“ ausgewiesen sein und der Einbau eines regenerativen Wärmeerzeugers muss innerhalb von zwei Jahren nachgewiesen werden. Hierfür gibt es 20 Prozent Zuschuss, die Austauschprämie bei bestehenden Ölheizungen wird hier nicht gewährt.

Ölheizungen

  • Der Einbau neuer Ölheizungen wird ab diesem Jahr nicht mehr gefördert. 
  • Bei KfW-Programmen dürfen bei der Sanierung von Bestandsgebäuden Ölheizungen noch in der energetischen Berechnung bzw. Bilanzierung berücksichtigt werden; eine Förderung gibt es für die Sanierung jedoch nicht mehr.

Achtung! Wenn Ihre Heizung bereits älter als 30 Jahre ist und nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basiert, besteht in der Regel eine Austauschpflicht gemäß Energieeinsparverordnung (§10) – für die Umsetzung dieser Verpflichtung erhalten Sie keine Fördermittel.

Gebäudesanierung

  • Seit 24. Januar 2020 gelten höhere Fördersätze für die energetische Gebäudesanierung. Zudem wurde die Höhe der förderfähigen Kosten sowie der maximale Kreditbetrag zum Teil deutlich angehoben.
  • Im Rahmen der Kreditförderung für die Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus sowie energetische Einzelmaßnahmen erhöht sich der Tilgungszuschuss der KfW um 12,5 Prozentpunkte und der Investitionszuschuss um jeweils 10 Prozentpunkte.
  • Beim Bau oder Kauf eines neu gebauten KfW-Effizienzhauses erhöht sich der Tilgungszuschuss um 10 Prozentpunkte.
  • ⇒ Informationen zu den Zuschüssen der KfW

Förderung von Umfeldmaßnahmen

  • Auch sogenannte Umfeldmaßnahmen werden nun gefördert. Umfeldmaßnahmen sind alle Arbeiten, die unmittelbar für die Vorbereitung und die Umsetzung einer Maßnahme notwendig sind und/oder dazu dienen, die Energieeffizienz der Gebäudeanlagentechnik zu erhöhen. Dies kann zum Beispiel die Sanierung eines Heizungsraumes oder die Anschaffung eines Flüssiggastanks sein. Auch die Kosten für Beratung, Planung und Baubegleitung können berücksichtigt werden, wenn sie im direkten Zusammenhang mit der förderfähigen Anlage stehen.
  • ⇒ Zum Förderprogramm „Heizen mit Erneuerbaren Energien“ des BAFA

Zuschuss für Energieberatung

  • Die Fördersumme für eine Energieberatung ist gestiegen: von 50 auf 80 Prozent des Beratungshonorars für die planerischen Begleitung oder Beaufsichtigung von energetischen Maßnahmen. Voraussetzung: Die Berater sind in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes eingetragen.
  • Nicht für alle Fördermaßnahmen ist die Einbindung eines Energieberaters vorgesehen, für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung müssen die Maßnahmen durch ein Fachunternehmen durchgeführt werden.

Tipp: Um tatsächlich den gewünschten Erfolg bei den Energieeffizienz-Maßnahmen zu erzielen, sollten Sie eine unabhängige und qualifizierte Energieberatung in Anspruch nehmen. Im Rahmen dieser Beratung erhalten Sie auch Empfehlungen, welches Förderprogramm für Sie das passende ist oder ob sich alternativ die Absetzung von der Steuer lohnt. Für letzteres sollten Sie aber auch Ihren Steuerberater einbeziehen.

Durchblick im Fördermitteldschungel

Nicht nur vom Bund gibt es finanzielle Anreize für energieeffiziente Teil- und Vollsanierungen: Das Land Hamburg fördert ebenfalls zahlreiche Vorhaben – zum Teil sogar zusätzlich zur Bundesförderung.

Bei der Vielzahl von Förderlichtlinien und Verordnungen ist es nicht leicht, den Überblick zu behalten. Lassen Sie sich von unseren Energieberatern individuell und unabhängig zu Ihrem Vorhaben beraten. Dieses – zu 100 Prozent geförderte – Erstgespräch gibt Ihnen Orientierung im Fördermitteldschungel und hilft, weitergehende Angebote zu finden.

Unser Rat

Unsere Energieberatung hilft Ihnen dabei, die energetische Sanierung in Ihrer Immobilie anzugehen: am Telefon, per Videochat oder in einem persönlichen Gespräch – falls sinnvoll auch bei Ihnen zu Hause. Unsere Fachleute beraten Sie anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen erhalten Sie an der Telefon-Hotline der Hamburger Energielotsen unter (040) 24832-250.

Alternativ empfehlen wir Ihnen unsere kostenlosen Online-Vorträge. Hier finden Sie zu vielen Themen den passenden Vortrag.

Über die Energieberatung

Die Beratungen der Verbraucherzentrale Hamburg werden überwiegend vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert. Im Rahmen des Kooperationsangebotes „Hamburger Energielotsen“ sind die Zuhause-Beratungen für Hamburger Haushalte kostenfrei.

Die Telefonberatung der Hamburger Energielotsen wird von der Verbraucherzentrale Hamburg durchgeführt. Die Hamburger Energielotsen sind eine Kooperation von Zebau gGmbH, Verbraucherzentrale Hamburg, der Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale und der Handwerkskammer Hamburg und arbeiten im Auftrag der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft der Freien und Hansestadt Hamburg.

Bücher und Broschüren