Hochrisikogebiet Dänemark: Was ist mit meinem Ferienhaus?
Seit dem 19. Dezember 2021 gilt Dänemark als Hochrisikogebiet. Diese Einstufung verunsichert viele Deutsche, die sich auf ihren Aufenthalt in dem skandinavischen Land gefreut haben. Kann ich die Reise absagen? Werden die Kosten für das Ferienhaus oder ein anderes Mietobjekt jetzt zurückerstattet oder bekomme ich einen Gutschein?

Das Wichtigste in Kürze
- Bei der Anmietung eines Ferienhauses ist das Recht des Landes ausschlaggebend, in dem sich das Mietobjekt befindet. Unter Umständen können auch die bei Vertragsschluss akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine Rolle spielen.
- Die Anbieter von Ferienobjekten gehen unterschiedlich mit der Lage während der Corona-Pandemie um. Einige bieten aus Kulanz eine Umbuchung oder einen Gutschein an, andere nicht.
- Im Zweifel können sich Verbraucherinnen und Verbraucher an das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz (EVZ) wenden.
Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel den Stand der Dinge zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wiedergibt.
Dänemark gehört zu den beliebtesten Reiseländern der Deutschen. Das Meer, die Ruhe, der weite Strand – und in den zurückliegenden Sommermonaten fast schon so etwas wie Normalität im Corona-Alltag – ließ viele dorthin reisen. Die Einschränkungen durch die Corona-Pandemie waren in dem skandinavischen Land wegen der geringen Infektionszahlen zuletzt sehr überschaubar. Nun sieht die Lage wieder anders aus. Dänemark wurde aufgrund der sich ausbreitenden Virusvariante Omikron zum Hochrisikogebiet erklärt. Viele Urlauberinnen und Urlauber, die ein Haus über Silvester gebucht haben, fragen sich nun, was diese Einstufung für sie bedeutet.
Dänemark als Hochrisikogebiet eingestuft
Seit 19. Dezember 2021 warnt das Auswärtige Amt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Dänemark; auch die Einreisebedingungen von dänischer Seite wurden angepasst. Das ist die aktuelle Situation:
Nach Dänemark: Vollständig Geimpfte und Genese können ohne weiteren Testnachweis nach Dänemark einreisen. Wer weder geimpft noch genesen ist, muss entweder ein negatives Testergebnis bei der Einreise mit sich führen oder sich binnen 24 Stunden vor Ort testen lassen. Kinder bis zum 17. Lebensjahr, die mit einem geimpften, genesenen oder negativ getesteten Elternteil einreisen, sind von der Testpflicht ausgenommen.
Nach Deutschland: Bei der Rückkehr nach Deutschland müssen diejenigen, die kein Impfzertifikat und keinen Genesenennachweis vorlegen können, sich in eine 10-tägige Quarantäne begeben. Nach fünf Tagen besteht die Möglichkeit, sich freitesten zu lassen. Für Kinder unter 12 Jahren endet die Quarantäne nach fünf Tagen automatisch.
Oft erhebliche Kosten durch abgesagten Urlaub
Was ist nun mit meinem Ferienhaus? Bekomme ich mein Geld zurück, weil vor Reisen nach Dänemark gewarnt wird oder ich und meine Kinder sich nach Rückkehr in Quarantäne begeben müssen?
Bei Mietobjekten gilt das Recht des Landes, in dem sich das Objekt befindet. Auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die bei Vertragsabschluss akzeptiert wurden, können unter Umständen zum Tragen kommen. Diese sehen in der Regel – gerade bei Absagen nur einige Wochen oder Tage vor Reisebeginn – erhebliche Stornokosten vor.
Urlauberinnen oder Urlauber, die aufgrund der derzeitigen Lage oder der bevorstehenden Quarantäne die Ferien nicht antreten möchten, sollten Kontakt zu dem Anbieter des Ferienhauses aufnehmen und versuchen, eine Lösung zu finden. Allerdings wird man hier wohl auf die Kulanz des Vermieters angewiesen sein. Alternativ besteht in der Regel – gegen Zahlung einer überschaubaren Gebühr – die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu benennen, die den Vertrag für das Ferienhaus übernimmt.
Unser Tipp
Prüfen Sie, ob „Ihr“ Ferienhaus nach der Stornierung erneut vermietet wurde. Stellen Sie fest, dass das Haus wieder belegt ist, machen Sie Screenshots vom Belegungskalender. Nach deutschem Recht muss der Mietpreis, der durch die Wiedervermietung erzielt wird, angerechnet werden. Konfrontieren Sie die Agentur bzw. Ihren Ferienhausvermittler mit der Neuvermietung und fordern Sie die Erstattung Ihrer Zahlung.
Bei Problemen mit Ferienhausanmietungen im europäischen Ausland hilft Ihnen das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz weiter. Dort kann man Ihnen Auskunft geben oder Sie an eine Schlichtungsstelle vermitteln.