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Ratenkredite: Mit Widerruf tausende Euro sparen

Sie haben einen teuren Kredit abgeschlossen? Vielleicht können Sie den Vertrag ja widerrufen und so viel Geld sparen oder für bereits abgezahlte Darlehen Geld zurückverlangen. Nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs stehen Ihre Chancen gut. Wir prüfen, ob Sie Ansprüche haben.

Mann mit Geldscheinen in der Hand

Das Wichtigste in Kürze

  1. Ratenkredite bzw. Konsumentenkredite werden Verbraucherinnen und Verbrauchern häufig zu schlechten Konditionen angeboten.
  2. Viele Kreditverträge (nicht nur für Autokredite) können laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshof wegen ungenauer Angaben widerrufen und rückabgewickelt werden.
  3. Die Verbraucherzentrale Hamburg prüft für Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer das Kleingedruckte der Verträge und gibt eine unabhängige Einschätzung.
Stand: 19.08.2022

Ratenkredite sind oft viel zu teuer, unter anderem weil sie zusammen mit Restschuldversicherungen verkauft werden, die die Rückzahlung des Kredits absichern sollen. Wer solch einen miesen Kredit abgeschlossen hat, freut sich, wenn er ihn wieder loswerden kann, zu viel gezahltes Geld zurückbekommt und vielleicht sogar einen Kaufvertrag rückgängig machen kann. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist das derzeit in vielen Fällen auch Jahre nach dem Abschluss eines Vertrags noch möglich (Urteil vom 9. September 2021, Az. C-33/20, C-155/20 und C-187/20).

Kleingedrucktes in Kreditverträgen oft ungenau

Der Europäische Gerichtshof kritisierte am Beispiel mehrerer Autokredite, dass Banken ihre Kundinnen und Kunden oft nur unzureichend über die Rechtslage informieren und lediglich ungenaue Angaben machen würden, beispielsweise zu den Verzugszinsen oder zur Anpassung von Zinssätzen. Diese zwingend in Kreditverträgen vorgeschriebenen Angaben dürften nicht fehlen. Fehlen sie doch, hat das nach derzeitiger Rechtslage zur Folge, dass ein Darlehensvertrag auch noch Jahre nach Unterzeichnung und selbst nach Vertragsende widerrufen und rückabgewickelt werden kann (normalerweise gilt hierfür eine Frist von 14 Tagen).

Genauso verhält es sich mit falschen oder fehlerhaften Widerrufsbelehrungen, die wir immer wieder in den Verträgen von Ratenkrediten bzw. Konsumentenkrediten finden. Auch hier raten wie Betroffenen unter bestimmten Voraussetzungen zum Widerruf.

Geld sparen durch Widerruf

Nach einem Widerruf Ihres Kreditvertrags muss man Ihnen die Prämien für Ihren möglicherweise abgeschlossenen Versicherungsschutz (Restschuld) zum großen Teil erstatten. Außerdem darf man von Ihnen für das Darlehen nur die marktüblichen Zinsen verlangen. Beides zusammen kann eine ganze Menge Geld sein. Das zeigen auch unsere Beispiele der letzten Jahre:

  • Herr B. aus H. machte 6.465 Euro gegenüber der Teambank geltend.
  • Herr D. aus H. konnte 7.679 Euro und Herr G. aus M. sogar 19.878 Euro von der Targobank fordern.
  • Gegen Herrn K. aus B. wurde der Teambank mit rechtskräftigem Urteil des Landgerichts Berlin vom 23. September 2014 nach seinem Widerruf statt der geforderten etwa 14.400,00 Euro nur 3.900,34 Euro zugesprochen.
  • die Targobank hat im April 2022 eine Rückforderung eines Verbrauchers in Höhe von 5.503,83 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz anerkannt, da der bei Kreditaufnahme im März 2019 vertraglich vereinbarte Zinssatz von 13,04 Prozent im Vergleich zum damals üblichen effektiven Marktzins von 6,52 Prozent sittenwidrig war.

Gerade die Kosten für Restschuldversicherungen stehen in keinem Verhältnis zu deren Leistungen. Der Versicherungsschutz verteuert unnötig den Kredit, denn Versicherungsprämie und Vermittlungsprovision werden zur Kreditsumme addiert und auch für die Versicherung müssen Zinsen gezahlt werden. Zudem kassiert die Bank eine hohe Provision für die Vermittlung der Versicherung.

Wichtig: Sollten Sie nun die Gunst der Stunde nutzen wollen, raten wir Ihnen trotzdem zur Besonnenheit. Voreilig und ohne Beratung sollten Sie Ihren Widerruf nicht erklären. Denn bei laufenden Verträgen beispielsweise müssen Sie unter Umständen Ihre Restschuld innerhalb von 30 Tagen zurückzahlen.

Unser Angebot

Bei uns können Sie Ihren Kreditvertrag gegen ein Entgelt von 100 Euro prüfen lassen. Wir checken die Widerrufsbelehrungen und auch die übrigen Vertragsinformationen, gleichen die vereinbarten Zinssätze mit der Zinsempfehlung der Deutschen Bundesbank ab und berechnen überschlägig mögliche Rückforderungen. Sie erhalten von uns eine schriftlich zusammengefasste Einschätzung und weitere Handlungsempfehlungen.

Sie haben Interesse an einer Prüfung Ihres Vertrags? Dann laden Sie unseren Auftrag zur Vertragsprüfung eines Ratenkredits bzw. Auftrag zur Vertragsprüfung eines Autokredits herunter und schicken Sie ihn ausgefüllt zusammen mit Kopien Ihrer Vertrags­unter­lagen und vom „Kleingedruckten“ an uns.

  • Per Post: Verbraucher­zentrale Hamburg, Kirchenallee 22 in 20099 Hamburg

  • Per E-Mail: ratenkredit@vzhh.de

Die Prüfung Ihres Vertrags wird voraussichtlich vier Wochen dauern. Bitte haben Sie ein wenig Geduld.

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