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Nord Lease bleibt Fass ohne Boden

Den Anlegern der NL NordLease AG flattern wieder einmal Drohschreiben der Kanzlei Dr. May, Hofmann + Kollegen ins Haus. Lassen Sie sich davon nicht beeindrucken, wenn Sie betroffen sind, und zahlen Sie nicht – auch wenn Ihnen eine Frist bis zum 5. Oktober gesetzt wurde.

Stand: 29.09.2015

Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel den Stand der Dinge zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wiedergibt.

Verbraucher, die ihr Geld in die NL Nord Lease AG investiert haben, erhalten zurzeit erneut Post von den Rechtsanwälten Dr. May, Hofmann + Kollegen. Per Gerichtsvollzieher flattern ihnen Kündigungen für ihre Beteiligungen „Classic“ oder „Classic Plus“ ins Haus. Zum 31. Dezember 2016 sollen die Verträge auslaufen. Bis zum 5. Oktober 2015 hätten Anleger noch Zeit, das Minus auf ihrem Kapitalkonto auszugleichen. Meist handelt es sich dabei um nicht unerhebliche Beträge.

Anleger sollen Millionenverluste ausgleichen

Außerdem hätten die Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft für das Wirtschaftsjahr 2014, nach den bereits 2013 eingetretenen Verlusten, weitere Verluste in Millionenhöhe festgestellt, die die Anlegerkonten massiv belasteten. Nun gebe man den Angeschriebenen letztmalig die Gelegenheit, schon jetzt gegen Zahlung der angegebenen Summe aus der Gesellschaft auszuscheiden. Nach Ablauf der Frist fühle sich die NL Nord Lease AG an das Angebot nicht mehr gebunden und man wäre bereit zu klagen.

Betroffene werden eingeschüchtert

Die Rechtsanwälte Dr. May, Hofmann + Kollegen vermitteln in ihrem Schreiben den Eindruck, dass sich die Kapitalkonten der Nord Lease-Gesellschafter in Zukunft voraussichtlich weiter massiv verschlechtern werden, so dass auf die Anleger sogar noch höhere Zahlungspflichten zukommen könnten. Die Kanzlei will die betroffenen Anleger damit wohl einschüchtern. Dafür spricht auch die Zustellung der Kündigung per Gerichtsvollzieher, die vollkommen unnötig ist, aber einer Zahlungsaufforderung mehr Nachdruck verleiht.

Was Anleger tun können

Die hohe Summe, die man von Ihnen fordert, müssen Sie keinesfalls sofort begleichen. Zwar kann Nord Lease laut Gesellschaftsvertrag einen Betrag zurückfordern, der den empfangenen und wiederangelegten Ausschüttungen entspricht, allerdings ist dies erst möglich, wenn die Kündigung wirksam wird und eine ordentliche und aussagekräftige „Auseinandersetzungsbilanz“ vorliegt. Die Bilanz muss von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer erstellt werden, was frühestens 2017 passieren wird. Die ordnungsgemäß festgestellte Rückzahlungsforderung wird erst „ein Jahr nach dem Wirkungszeitpunkt der jeweiligen Kündigung“ zur Zahlung fällig. Das bedeutet konkret: Bei einer Kündigung zum 31. Dezember 2016 müssen Sie erst nach dem 31. Dezember 2017 zahlen.

Unser Rat

Wenn Sie Ihr Geld in die NL Nord Lease AG gesteckt haben, sollten Sie zunächst einmal Ruhe bewahren. Zahlen Sie das von Ihnen geforderte Geld nicht sofort!

Außerdem sind die kalkulierten Summen vermutlich viel zu hoch. Es häufen sich die Hinweise, dass die geforderten Zahlungen, die von den Anwälten Dr. May, Hofmann + Kollegen wie ein Entgegenkommen dargestellt werden, tatsächlich über den im schlimmsten Fall von den Anlegern zu leistenden Beträgen liegen. Die Höhe der etwaigen Forderung ist nämlich auf die Höhe der erhaltenen oder verbuchten Ausschüttungen begrenzt. In dem Anwaltsschreiben werden aber Zahlungen verlangt, die über die maximal berechtigten Forderungen hinausgehen.