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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Weniger Papier fürs Krankschreiben

Der gelbe Ausdruck hat ausgedient. Arztpraxen übermitteln Krankschreibungen auf digitalem Wege direkt an die Krankenkassen. Dort können Arbeitgeber sie abrufen. Kranke Menschen werden so und durch die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung entlastet. Doch nicht alle profitieren.

Ärztin schreibt Rezept

Das Wichtigste in Kürze

  1. Für gesetzlich Versicherte übermitteln Arztpraxen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen direkt auf digitalem Wege an die Krankenkasse. Einen Papierausdruck müssen Mitglieder bei ihrer Kasse nicht einreichen.
  2. Arbeitgeber rufen die digitale Krankschreibung ihrer Beschäftigten bei den gesetzlichen Krankenkassen ab. Wer krank ist, muss sich bei seinem Arbeitgeber nur noch krank melden und keinen „gelben Schein“ mehr vorlegen.
  3. Übermitteln Arztpraxen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zu spät an die Krankenkasse, müssen Versicherte trotzdem Krankengeld erhalten.
  4. Privatversicherte, Minijobber in Privathaushalten und Eltern mit kranken Kindern erhalten Krankschreibungen weiterhin nur in Papierform.
Stand: 16.01.2024

Vor der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) erhielten Verbraucherinnen und Verbraucher im Falle einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit drei ausgedruckte Krankschreibungen (den „gelben Schein“): eine für die Krankenkasse, eine für den Arbeitgeber und eine für sich selbst. Diese wurden seit Herbst 2021 schrittweise abgeschafft und auf ein digitales System umgestellt.

Arztpraxis übermittelt Krankschreibung an Krankenkasse

Ihre Krankschreibung wird seit 2022 auf digitalem Wege direkt von der Arztpraxis an Ihre Krankenkasse übermittelt. Für die eAU sendet die Arztpraxis Ihren Namen, den Beginn und das Ende Ihrer Arbeitsunfähigkeit sowie eine Kennzeichnung als Erst- oder Folgemeldung und die AU-begründenden Diagnosen an Ihre Kasse.

Arbeitgeber ruft Krankschreibung ab

Melden Sie sich krank und liegt eine ärztliche Krankschreibung vor, ruft Ihr Arbeitgeber diese bei Ihrer Krankenkasse elektronisch ab. Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre Krankschreibung informiert haben. Seit 1. Januar 2023 erfolgt die Übermittlung der Krankschreibung an Ihre Arbeitsstätte auf digitalem Weg. Dabei wird unter anderem Ihr Name, der Beginn und das Ende Ihrer Arbeitsunfähigkeit sowie die Kennzeichnung als Erst- oder Folgemeldung weitergegeben – Diagnosen und ärztliche Daten nicht.

Seit 1. Januar 2024 sind auch die Agenturen für Arbeit gesetzlich berechtigt, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei den Krankenkassen abzurufen.

Lückenlose Dokumentation durch Digitalisierung

Die eAU erspart Ihnen, wenn Sie gesetzlich versichert sind, Papierkram und den lästigen Versand an die Krankenkasse und Ihren Arbeitgeber. Durch die Umstellung auf das digitales System wird Ihre Arbeitsunfähigkeit lückenlos dokumentiert.

Gut zu wissen

Werden Sie krankgeschrieben, müssen Sie nicht mehr  befürchten, dass die Krankenkasse behauptet, Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sei nicht angekommen. Das hat in der Vergangenheit bei der Zahlung von Krankengeld durchaus zu erheblichen Problemen geführt

Das Bundessozialgericht hat für einen Fall aus dem Jahr 2021 bestätigt, dass Versicherte auch dann einen Anspruch auf Krankengeld haben, wenn die Krankschreibung erst verspätet bei der Krankenkasse eingeht. Denn grundsätzlich sind Ärztinnen und Ärzte, die im Besitz einer Zulassung zur Teilnahme an der ambulanten ärztlichen Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten sind, verpflichtet, die von ihnen festgestellten Arbeitsunfähigkeitsdaten aufzeichnen und an die Krankenkasse zu übermitteln. Erfolgt dies nicht, trifft die Versicherten keine Schuld.

Sie selbst können sich den „gelben Schein“ als Papierausdruck weiterhin von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ausstellen lassen und auf Wunsch erhalten Sie auch einen Krankenschein für Ihren Arbeitgeber.

Privatversicherte, Minijobber und Eltern ausgenommen

Von der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung profitieren derzeit alle gesetzlich Krankenversicherten. Wer privat versichert ist, muss sich weiterhin mit Papier herumschlagen und die Krankschreibung an seinen Arbeitgeber und die private Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle verschicken. Auch Minijobber in Privathaushalten und Eltern, die wegen eines kranken Kindes eine AU-Bescheinigung brauchen, sind weiter auf die Papierform angewiesen. Für alle gilt: Der Ausdruck der Bescheinigung ist kostenlos.

Übrigens

Um lange Wartezeiten in Arztpraxen zu vermeiden, können Sie sich seit Dezember 2023 telefonisch krankschreiben lassen. Die telefonische Krankschreibung gilt normalerweise für höchstens fünf Tage. Sie darf dann ausgestellt werden, wenn Sie in der Praxis als Patient oder Patientin bekannt sind und eine Videobehandlung nicht möglich ist.

 

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