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Einwegpfand: Antworten auf Ihre Fragen

Einwegflaschen und Aludosen für Getränke sind ein Problem. Sollten Sie doch einen solchen „Umweltschreck“ Ihr Eigen nennen, können Sie ihn (fast) überall zurückgeben – ganz gleich, ob Sie ihn am Automaten oder anderswo gekauft haben. Doch manchmal hapert es an der Umsetzung. Das sollten Sie übers Einwegpfand wissen.

Frau am Getränkeautomaten
Stand: 10.01.2024

Dosen und Flaschen mit Einwegpfand können Sie überall dort abgeben, wo solche Getränke auch verkauft werden. Ob das Leergut angenommen werden muss, hängt nur vom Material ab, nicht aber von Form, Marke oder Inhalt. Um der Flut an Einwegbehältnissen Herr zu werden, sind Rücknahmeautomaten im Einsatz. Und hier beginnen oft die Probleme ... Die Automaten ziehen Dosen oder Flaschen ein, ohne dafür Pfandgeld auszuweisen. Deformierte Verpackungen können die Automaten teilweise nicht erkennen und nehmen sie dann nicht an. Das Verkaufspersonal lenkt nur widerwillig ein. Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund ums Einwegpfand.

Auf welche Getränke wird Einwegpfand erhoben, auf welche nicht?

Viele Getränke in Einwegverpackungen sind mit einem Pfand belegt, so zum Beispiel Getränke in Dosen, PET- und Glasflaschen. Unter die Pfandpflicht fallen Bier, Biermischgetränke, Cider und Apfelwein sowie andere alkoholische Mischgetränke, Mineralwasser, Erfrischungsgetränke mit und ohne Kohlensäure, Nektare und Säfte sowie Smoothies, Energydrinks, Alkopops und seit 1. Januar 2024 auch Milch und Milchgetränke in Kunststoffflaschen. 

Von der Pfandpflicht ausgenommen sind Weine, Sekte und Spirituosen in Flaschen, Säfte und andere Getränke in Tetrapaks, Schlauchbeuteln oder Folienstandbodenbeuteln („Capri-Sun”). Größere Verpackungen wie Partyfässchen dürfen ebenfalls ohne Pfand verkauft werden.

Unser Rat

Zählen Sie Ihr Leergut stets gut nach und melden Sie Ungereimtheiten umgehend. Auch für verschmutzte, beschädigte oder zerdrückte Dosen und Flaschen muss man Ihnen den Pfandbetrag erstatten, solange das Pfandsiegel erkennbar ist. Will man Sie abwimmeln, können Sie ein von uns herausgegebenes Kärtchen im Visitenkartenformat (passt gut ins Portemonnaie) vorzeigen, das die Rechtslage zusammenfasst. Weist man Sie in Hamburg trotzdem ab, informieren Sie uns. Wir geben Ihre Beschwerde an die zuständige Behörde weiter.

Telefon: (040) 24 832-260 (Di bis Do, 10 - 13 Uhr)
E-Mail: umwelt@vzhh.de

Und zu guter Letzt: Überlegen Sie genau, ob Sie tatsächlich Dosen und Flaschen mit Einwegpfand kaufen müssen. Das Mehrwegsystem (Flaschen werden zurückgebracht, gereinigt, erneut befüllt und wiederverwendet) ist grundsätzlich besser, denn es spart Ressourcen. Greifen Sie daher, wann immer Sie können, zu Mehrwegflaschen – am besten aus Glas!

Woran erkennt man eine Einwegverpackung?

Alle pfandpflichtigen Einwegverpackungen tragen ein Logo der Deutschen Pfandsystem GmbH (DPG). Das Kennzeichen (Flasche und Dose mit Pfeil nach links) wird mit einer speziellen Farbe auf die Verpackungen aufgetragen. Zusammen mit einem Barcode ist so eine Rückgabe an Rücknahmeautomaten und die Auszahlung des Pfandes möglich.

Obwohl die grafische Gestaltung des Logos vermuten lässt, dass die Verpackung mehrfach verwendet wird, ist dies nicht der Fall. Alle Einwegverpackungen werden – anders als Mehrwegverpackungen – genau einmal befüllt und nur eine einziges Mal verwendet.

Wie hoch ist das Einwegpfand?

Die Getränke in Einwegflaschen und -dosen werden einheitlich – bis zu einer Packungsgröße von drei Litern – mit einem Pfand von 25 Cent belegt.

Wer nimmt Einwegdosen und -flaschen an?

Verbraucherinnen und Verbraucher können Einwegdosen und -flaschen in jedem größeren Supermarkt, Discounter oder Getränkefachmarkt mit einer Verkaufsfläche von mehr als 200 Quadratmetern wieder abgeben – egal, wo sie die Getränke ursprünglich gekauft haben. Allerdings müssen die Läden nur die Verpackungsarten (z.B. Plastik, Alu, Glas) annehmen, die sie auch selbst im Sortiment führen. 

Das bedeutet: Wenn ein Händler PET-Flaschen und -Dosen verkauft, muss er diese auch wieder zurücknehmen und das Pfand auszahlen – selbst dann, wenn diese bei der Konkurrenz oder am Automaten gekauft wurden.

Für Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von weniger als 200 Quadratmetern, wie Kioske oder Tankstellenshops, besteht kein Rücknahmepflicht. Sie müssen nur leere Gebinde von solchen Marken zurücknehmen, die sie auch selbst im Angebot haben.

Was sollte man tun, wenn es Probleme bei der Rückgabe gibt?

Wir raten allen, vor der Nutzung eines Automaten das Leergut zu zählen. Werden Flaschen und Dosen nicht richtig registriert, sollte dies beim Verkaufspersonal reklamiert und das fehlende Pfand eingefordert werden. Streikt der Automat bei zerdrückten Flaschen und Dosen oder aus anderen Gründen und weist man Sie in Hamburg ab, informieren Sie uns. Wir geben Ihre Beschwerde an die zuständige Behörde in Hamburg weiter.

Gerne können Sie diesen Musterbrief nutzen, wenn Sie eine Rücknahmeverweigerung selbst bei Ämtern und Behörden melden möchten.

Dürfen PET-Flaschen und Dosen gepresst werden?

Der Handel will das Leergut vor allem über Automaten zurücknehmen. Dafür ist es nötig, dass die Verpackungen weitgehend unbeschädigt und mit intaktem Etikett abgegeben werden, heißt es bei der DPG Deutsche Pfandsystem GmbH. So dürften Dosen und PET-Flaschen nicht mehr gepresst und die Etiketten mit den Pfandzeichen nicht entfernt werden. Sonst bestehe die Gefahr, dass der Automat die Einwegverpackung nicht erkenne.

Das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigte die Rücknahmepflicht der Händler. Es wies die Berufung der Discounter-Kette Lidl gegen eine vorherige Entscheidung zurück. In erster Instanz hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geklagt, weil eine Filiale des Discounters eine eingedrückte Dose eines Kunden nicht hatte zurücknehmen wollen. Das Gericht gab der Verbraucherzentrale recht.

Nun ist ein Präzedenzfall geschaffen: Supermärkte und Discounter müssen Dosen oder Flaschen auch dann zurücknehmen, wenn sie stark eingedrückt oder beschädigt sind. Die Verpackungsverordnung schreibt nur vor, dass die Gebinde leer abgegeben werden müssen und dass das Pfandlogo sichtbar und lesbar sein muss.

Gut zu wissen

Die Deutsche Pfandsystem GmbH (DPG) wurde vom Handel und der Ernährungsindustrie gegründet. Die DPG soll die bundesweite Organisation für bepfandete Verpackungen und deren Verrechnung – die für 2006 auf bis zu 2,5 Milliarden Euro geschätzt werden – regeln. Nach Schätzung der Verbraucherzentralen haben die Bürgerinnen und Bürger seit Einführung des Einwegpfands weit mehr als eine Milliarde Euro an Pfand nicht eingelöst und das Geld damit dem Handel und den Erzeugern geschenkt.

Mit dem Verpackungsgesetz wurde 2019 zudem die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister geschaffen. Sie ist vor allem für Händler und Erzeuger wichtig, um die Transparenz in der Lizenzierung von Verpackungen zu stärken. Ziel ist eigenen Angaben zufolge eine Verpackungsentsorgung auf einer nachhaltigen und wettbewerbsneutralen Grundlage. Auch die weiteren ökologischen Ziele, wie unter anderen die Erfüllung der Recyclingquoten und die finanzielle Förderung von nachhaltigeren Verpackungen, werden von dort aus überwacht. Leider ist auch diese Stiftung eher intransparent, und Verbraucherinnen und Verbraucher haben kaum Möglichkeiten, sich zu beteiligen.

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