Vorfälligkeitsentschädigung, Immobilienfinanzierung, Hypothekenzinsvergleich, Bau- und Kaufverträge

Bauverträge - oft mit knebelnden Klauseln

Wir prüfen und beraten

Wer ein Eigenheim baut, muss sich neben der Finanzierung, Architektur, Technik und Ökologie auch noch mit komplizierten Vertragsklauseln befassen. Überdies enthalten immer noch viele Verträge rechtswidrige Klauseln.

Bauen geht fast nie reibungslos vonstatten. Gibt es Pfusch, Verzögerungen oder Streit über den vereinbarten Leistungsumfang, kommt es auf das Kleingedruckte an. Die Verträge, die den Bauwilligen von Bauunternehmen vorgelegt werden, sind nach den Ergebnissen unserer Untersuchung oft intransparent, mehrdeutig, einseitig belastend und rechtswidrig. In den Verträgen fanden sich durchschnittlich zehn Klauseln, die rechtswidrig und knebelnd und nicht mit dem Gesetz zur Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbar sind. Dabei handelt es sich vor allem um Klauseln,

  • mit denen die Gewährleistungsrechte der Kunden eingeschränkt werden,

  • mit denen höhere Ratenzahlungen verlangt werden als dies dem Baufortschritt entspricht und

  • um solche, die das Recht der Bauherren ausschließen, bei Mängeln Geld zurückzuhalten.

Wer einen Bauvertrag unterzeichnen möchte, sollte uns den Vertrag einsenden, bevor er ihn unterschreibt. Wir prüfen ihn Klausel für Klausel. Fast immer können in Verhandlungen Verbesserungen durchgesetzt werden.

Diese Prüfung kostet 150 Euro (per formloser Einzugsermächtigung). Interessenten können die Verträge in Kopie per Post oder per Fax (040) 248 32-290 senden (bitte Telefonnummer angeben).

Stand vom Donnerstag, 14. Oktober 2010

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