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Nahrungsergänzungsmittel vom Arzt?

Jeder dritte Teilnehmende einer Umfrage der Verbraucherzentralen hat von einem Arzt oder einer Ärztin in der Sprechstunde schon einmal Gratisproben von Nahrungsergänzungsmitteln erhalten. Doch das darf eigentlich nicht sein?

Ärztin schreibt Rezept

Das Wichtigste in Kürze

  1. Bei einer Umfrage der Verbraucherzentralen gaben viele Patienten und Patientinnen an, dass ihre Arztpraxen Gratisproben für Nahrungsergänzungsmittel verteilen.
  2. Nahrungsergänzungsmittel gelten als Lebensmittel, werden jedoch leicht mit Medikamenten verwechselt. 
  3. Ärzte und Ärztinnen dürfen im Rahmen ihrer ärztlichen Tätigkeit Nahrungsergänzungsmittel weder empfehlen noch verkaufen.
Stand: 18.07.2017

Jeder dritte Teilnehmende einer Umfrage der Verbraucherzentralen hat von einem Arzt oder einer Ärztin in der Sprechstunde schon einmal Gratisproben von Nahrungsergänzungsmitteln erhalten. Dieses Vorgehen der Ärzteschaft kann nach unserer Auffassung als Verstoß gegen ihr Berufsrecht gewertet werden. Denn nicht nur der Verkauf, sondern auch die bloße Werbung für Nahrungsergänzungsmittel – wie die kostenlose Abgabe – sind grundsätzlich untersagt. Wir meinen: Eine Arztpraxis darf kein Krämerladen für Gesundheitsprodukte sein!

Erst geschenkt und dann gekauft

25 Prozent der Umfrageteilnehmer und -teilnehmerinnen erhielten eine Gratisprobe, weiteren 10 Prozent wurde sogar mehrmals eine kostenlose Probepackung in der Sprechstunde angeboten. Rund die Hälfte dieser Patientinnen und Patienten (17 Prozent) hat das angebotene Nahrungsergänzungsmittel anschließend auch gekauft. Offensichtlich wird Gratisprobe häufig als ärztliche Empfehlung für den Kauf genau dieses Nahrungsergänzungsmittels verstanden.

Eine solche Kaufempfehlung kann allerdings zur Verwechslung von Nahrungsergänzungsmitteln mit Arzneimitteln führen. Anders als Arzneimittel sollen Nahrungsergänzungsmittel jedoch lediglich die allgemeine Ernährung ergänzen; sie sind nicht dazu bestimmt, Krankheiten zu heilen, zu lindern oder ihnen vorzubeugen. Sie werden auch nicht behördlich auf Sicherheit und Wirksamkeit geprüft und zugelassen. Bei Nahrungsergänzungsmitteln handelt es sich um Lebensmittel und nicht um Medikamente.

Verkauf und Werbung im Sprechzimmer sind untersagt

Vorsicht ist geboten, wenn ein Arzt oder eine Ärztin auf ein ganz bestimmtes Mittel drängt und nur dieses angeblich in Frage kommt. Dann liegt ein gewerbliches Interesse nahe. In solchen Fällen können Sie sich bei der Verbraucherzentrale beschweren oder sich direkt an die Ärztekammer Ihres Bundeslandes wenden.

Entsprechend ihrer Berufsordnung ist es Ärzten und Ärztinnen untersagt, im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer ärztlichen Tätigkeit Waren abzugeben oder gewerbliche Dienstleistungen anzubieten. Diese Vorschrift soll verhindern, dass das Vertrauen des Patienten und Patientinnen in den Arztberuf zum Verkauf von Produkten missbraucht wird. Auch der Verweis an bestimmte Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln, beispielsweise die mündliche Empfehlung oder das Auslegen von Flyern von bestimmten Anbietern oder die Abgabe von kostenlosen Probepackungen, ist nicht erlaubt. Auskünfte zu Produkten sind Medizinerinnen und Medizinern nur gestattet, wenn sie gezielt darum gebeten werden. 

An der nicht repräsentativen Umfrage der Verbraucherzentralen beteiligten sich vom 10. März bis 19. April 2017 insgesamt 435 Verbraucherinnen und Verbraucher.