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Freenet: Gericht stoppt unzulässige Vertragsbestätigungen

Vertrag ohne Zustimmung? Nicht mit uns! Das Landgericht Kiel hat Freenet verboten, Verträge für das Zusatzprodukt „24symbols Flat“ zu bestätigen, wenn kein Einverständnis vorliegt. Betroffene sollten sich wehren und Geld zurückfordern – der Anbieter muss den Vertragsschluss beweisen. Mit kostenlosem Musterbrief.

Mann mit Rechnungen vor Laptop

Das Wichtigste in Kürze

  1. Das Landgericht Kiel hat Freenet verboten, Verträge über das Zusatzprodukt „24symbols Flat“ zu bestätigen, wenn keine Zustimmung der Verbraucherinnen und Verbraucher vorliegt. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte gegen das Unternehmen geklagt.
  2. Trotz deutlicher Ablehnung erhielt ein Verbraucher eine Vertragsbestätigung für das Zusatzprodukt zum Lesen digitaler Bücher und musste aktiv widersprechen. Das Gericht wertete dies als unzumutbare Belästigung.
  3. Fälle untergeschobener Verträge treten in der Telekommunikationsbranche immer wieder auf. Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, sich zu wehren und stellt für vermeintlich abgeschlossene Zusatzprodukte einen kostenlosen Musterbrief zur Verfügung.
Stand: 13.11.2025

Das Landgericht Kiel hat der Freenet DLS GmbH untersagt, Vertragsbestätigungen über das Produkt „24symbols Flat“ an Verbraucherinnen und Verbraucher zu übersenden, wenn keine entsprechende Zustimmung der Betroffenen vorliegt. Damit gab das Gericht unserer Klage statt (Urteil vom 11. September 2025, Az. 6 O 103/25).

Vertrag ohne Zustimmung

Ein Verbraucher war im Frühjahr 2025 von einem Callcenter im Auftrag des beklagten Telekommunikationsdienstleisters telefonisch kontaktiert worden. Obwohl er das Angebot für den kostenpflichtigen Zusatzdienst „24symbols Flat“ – einen Service zum Lesen digitaler Bücher – abgelehnt hatte, erhielt er kurz darauf eine Vertragsbestätigung per E-Mail.

Der Verbraucher legte umgehend Widerspruch gegen die Bestätigung ein und wandte sich an unsere Juristinnen und Juristen. Da sich die Freenet DLS GmbH weigerte, eine Unterlassungserklärung abzugeben, haben wir das Unternehmen verklagt.

Klares Signal des Gerichts

Das Landgericht Kiel sah unsere Klage als zulässig und begründet an. Das Vorgehen von Freenet stelle eine unzumutbare Belästigung im Sinne von § 7 Abs. 1 UWG dar. Der Verbraucher werde in seiner privaten Lebensführung beeinträchtigt und zu unnötigen Reaktionen gezwungen, um sich gegen einen vermeintlichen Vertrag zu wehren.

Wir begrüßen, dass das Gericht in diesem Fall ein klares Signal gesetzt hat. Verträge kommen nur durch eine eindeutige Zustimmung zustande, nicht durch Schweigen oder Missverständnisse in Telefonaten. Freenet muss derartige Vertragsbestätigungen künftig unterlassen.

Geld für untergeschobene Verträge zurückfordern

Telekommunikationsunternehmen müssen endlich fair mit ihren Kundinnen und Kunden umgehen und sie nicht systematisch über den Tisch ziehen, finden wir. Bis es soweit ist, sollten Sie sich zur Wehr setzen und abgebuchte Beträge für ungewollte Zusatzprodukte zurückzufordern! Anbieter wie Freenet müssen den Vertragsschluss dann nachweisen. Für Ihr Anschreiben an die Freenet DLS GmbH können Sie unseren kostenlosen Musterbrief nutzen

Musterbrief

Unsere Musterbrief-Vorlage hilft Ihnen, ein passendes Schreiben aufzusetzen, dass Sie an den Anbieter schicken können.

Aggressive Vertriebsmethoden in der Telekommunikationsbranche

Der 24symbols Flat-Fall von Freenet steht exemplarisch für die aggressiven Vertriebsmethoden in der Telekommunikationsbranche. Regelmäßig beschweren sich Verbraucherinnen und Verbraucher bei uns und anderen Verbraucherzentralen über ungewollte Vertragsabschlüsse, untergeschobene Zusatzleistungen oder aufdringliche Werbeanrufe. Sie sind auch betroffen? Dann informieren Sie uns über unser Missstand-melden-Formular.

Unser Angebot

Wenn Sie sich auch mit untergeschobenen Verträgen von Telekommunikationsdienstleistern auseinandersetzen müssen und nicht weiterkommen, können Sie unsere Rechtsberatung in Anspruch nehmen. ⇒ Jetzt Beratungstermin vereinbaren

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