Freenet: Gericht stoppt unzulässige Vertragsbestätigungen
Vertrag ohne Zustimmung? Nicht mit uns! Das Landgericht Kiel hat Freenet in zwei Verfahren verboten, Verträge für die Zusatzprodukte „24symbols Flat“ und „Readly“ zu bestätigen, wenn kein Einverständnis vorliegt. Betroffene sollten sich wehren und Geld zurückfordern – der Anbieter muss den Vertragsschluss beweisen. Mit kostenlosem Musterbrief.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Freenet DLS GmbH bestätigte Verträge über Zusatzleistungen, obwohl Verbraucherinnen und Verbraucher diese nach eigener Aussage nicht abgeschlossen hatten.
- Das Landgericht Kiel hat dem Telekommunikationsanbieter untersagt, Verträge über die Zusatzprodukte „24symbols Flat“ und „Readly“ zu bestätigen, wenn keine Zustimmung der Verbraucherinnen und Verbraucher vorliegt. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat bereits zweimal gegen das Unternehmen geklagt.
- Trotz deutlicher Ablehnung erhielten Betroffene Vertragsbestätigungen für die Zusatzprodukte zum Lesen digitaler Publikationen und mussten aktiv widersprechen.
- Fälle untergeschobener Verträge treten in der Telekommunikationsbranche immer wieder auf. Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, sich zu wehren und stellt für vermeintlich abgeschlossene Zusatzprodukte einen kostenlosen Musterbrief zur Verfügung.
Das Landgericht Kiel hat der Freenet DLS GmbH untersagt, Vertragsbestätigungen über das Produkt „24symbols Flat“ an Verbraucherinnen und Verbraucher zu übersenden, wenn keine entsprechende Zustimmung der Betroffenen vorliegt. Damit gab das Gericht unserer Klage statt (Urteil vom 11. September 2025, Az. 6 O 103/25). In einem weiteren Verfahren wurde ein Anerkenntnisurteil gegen Freenet erlassen (Anerkenntnisurteil vom 13. Februar 2026, Az. 3 O 1/26). Damit hat das Unternehmen unsere Unterlassungsansprüche bezüglich des Zusatzprodukts „Readly“ anerkannt und sich erneut verpflichtet, entsprechende Praktiken zu unterlassen.
Verträge ohne Zustimmung
Ein Verbraucher war im Frühjahr 2025 von einem Callcenter im Auftrag des beklagten Telekommunikationsdienstleisters telefonisch kontaktiert worden. Obwohl er das Angebot für den kostenpflichtigen Zusatzdienst „24symbols Flat“ – einen Service zum Lesen digitaler Bücher – abgelehnt hatte, erhielt er kurz darauf eine Vertragsbestätigung per E-Mail. Der Verbraucher legte umgehend Widerspruch gegen die Bestätigung ein und wandte sich an unsere Juristinnen und Juristen.
Ebenso erging es einem anderen Verbraucher im Herbst 2025, dem trotz einer ausdrücklichen Ablehnung am Telefon der erfolgreiche Abschluss eines Abonnements über das Produkt „Readly“, mit dem sich zahlreiche Printmagazine digital lesen lassen, bestätigt wurde.
Klares Signal des Gerichts
Das Landgericht Kiel sah unsere Klage bezüglich des Produkts „24symbols Flat“ als zulässig und begründet an. Das Vorgehen von Freenet stelle eine unzumutbare Belästigung im Sinne von § 7 Abs. 1 UWG dar. Der Verbraucher werde in seiner privaten Lebensführung beeinträchtigt und zu unnötigen Reaktionen gezwungen, um sich gegen einen vermeintlichen Vertrag zu wehren. Das Anerkenntnisurteil im zweiten Verfahren bedeutet, dass Freenet unseren Anspruch auf Unterlassung anerkennt; das Gericht hat den Telekommunikationsanbieter entsprechend verurteilt. Durch das Anerkenntnis ist Freenet erneut verpflichtet, Vertragsbestätigungen ohne Zustimmung zu unterlassen.
Wir begrüßen den Ausgang der beiden Prozesse. Denn: Verträge kommen nur durch eine eindeutige Zustimmung zustande, nicht durch Schweigen oder Missverständnisse in Telefonaten. Freenet muss derartige Vertragsbestätigungen künftig unterlassen!
Geld für untergeschobene Verträge zurückfordern
Telekommunikationsunternehmen müssen endlich fair mit ihren Kundinnen und Kunden umgehen und sie nicht systematisch über den Tisch ziehen, finden wir. Bis es soweit ist, sollten Sie sich zur Wehr setzen und abgebuchte Beträge für ungewollte Zusatzprodukte zurückzufordern! Anbieter wie Freenet müssen den Vertragsschluss dann nachweisen. Für Ihr Anschreiben an die Freenet DLS GmbH können Sie unseren kostenlosen Musterbrief nutzen
Musterbrief
Unser Musterbrief hilft Ihnen, ein passendes Schreiben aufzusetzen, dass Sie an den Anbieter schicken können.
Aggressive Vertriebsmethoden in der Telekommunikationsbranche
Die beiden Fälle von Freenet stehen exemplarisch für die aggressiven Vertriebsmethoden in der Telekommunikationsbranche. Regelmäßig beschweren sich Verbraucherinnen und Verbraucher bei uns und anderen Verbraucherzentralen über ungewollte Vertragsabschlüsse, untergeschobene Zusatzleistungen oder aufdringliche Werbeanrufe. Sie sind auch betroffen? Dann informieren Sie uns über unser Missstand-melden-Formular.
Unser Angebot
Wenn Sie sich auch mit untergeschobenen Verträgen von Telekommunikationsdienstleistern auseinandersetzen müssen und nicht weiterkommen, können Sie unsere Rechtsberatung in Anspruch nehmen. ⇒ Jetzt Beratungstermin vereinbaren