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Pfändung: Wie vom Weihnachtsgeld was übrig bleibt

Manche Gläubiger pfänden nicht nur beim Arbeitgeber, sondern auch gleich noch bei der kontoführenden Bank. Wenn es im November Weihnachtsgeld gibt, muss dieses für Menschen mit Schulden aber nicht automatisch gleich wieder weg sein. Das müssen Sie tun.

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  • Frau liest Brief am Fenster

    Vorsicht vor Lohnabtretungsklausel bei Ratenzahlung

    Wer seine Schulden nicht auf einen Schlag bezahlen kann, schließt manchmal mit dem Gläubiger – häufiger mit dessen Inkassobüro – eine Ratenzahlungsvereinbarung ab. In dieser ist allerdings oft eine Lohnabtretung vereinbart. Vorsicht, das sollten Sie nicht unterschreiben!

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    Das sind die aktuellen Pfändungsfreigrenzen

    Seit dem 1. Juli 2024 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen fürs Nettoeinkommen. Wer Schulden, aber ein regelmäßiges Einkommen hat, hat dann mehr finanziellen Spielraum. Wir empfehlen Verbraucherinnen und Verbrauchern zu prüfen, ob Banken, Arbeitgeber und Sozialleistungsträger die aktuelle Tabelle verwenden.

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    Basiskonto – ganz schön teuer!

    Jeder Mensch hat das Recht auf ein Girokonto. Doch die sogenannten Basiskonten sind ziemlich teuer. Die Banken langen kräftig zu – gerade bei denen, die nur wenig Geld haben. Ein Unding!

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    P wie Pfändungsschutz

    Im Falle einer Kontopfändung ist Ihr Kontoguthaben nur auf einem Pfändungsschutzkonto ausreichend geschützt. Es bietet Ihren Einkünften unbürokratischen Schutz. Wir haben zusammengestellt, was Sie darüber wissen müssen.

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    Plünderei beim P-Konto

    Haben Sie Ihr Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen und mussten anschließend höhere Kontoführungsentgelte zahlen, wurden Leistungen eingeschränkt oder die Kreditlinie gelöscht? Das darf nicht sein! Unrechtmäßig gezahlte Entgelte können Sie zurückfordern.

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    Karte gestohlen oder verloren – das ist zu tun

    Wird Ihnen Ihre Karte gestohlen, kommt es auf jede Minute an. Sie sollten Ihre Karte umgehend beim Kreditinstitut sperren lassen und anschließend den Verlust zügig der Polizei melden. So gehen Sie am besten vor.

  • Frau liest Inkassoschreiben

    Kein Geld für Gas und Strom. Was dann?

    Was passiert, wenn ich meine Rechnung für Strom oder Gas nicht mehr bezahlen kann? Wir erklären, wie es nach der ersten nicht gezahlten Rechnung weitergeht. Wenn Ihnen eine Energiesperre angekündigt sein sollte, hilft Ihnen auch unsere Schuldnerberatung weiter.

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    Schulden durch Selbstständigkeit? Wir helfen beim Insolvenzverfahren.

    Ob Handwerker, Fahrradkurierin oder Grafiker – unabhängig vom Gewerk oder der Branche können Selbstständige und Einzelunternehmer in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Wenn eine Insolvenz dann der einzige Ausweg ist, bekommen Sie bei uns professionelle Unterstützung – meistens sogar kostenlos.

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    Dispozinsen weiter gestiegen

    Immer mehr Menschen geraten angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten in finanzielle Bedrängnis. Viele Betroffene nutzen dann einen Dispokredit. Doch die Dispozinsen sind bei den meisten Banken viel zu hoch und zuletzt noch weiter gestiegen.

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    Teure Kreditkarte statt schufafreier Kredit

    Im Umgang mit Finanzdienstleistungen ist Vorsicht geboten. Dies gilt umso mehr, da dubiose Anbieter mit betrügerischen Geschäftsmodellen immer wieder versuchen, Geschäfte mit Krediten und Kreditkarten zu machen. Vor diesen Maschen sollten Sie sich in Acht nehmen:

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    Finger weg von schufafreien Krediten!

    Kein Geld auf dem Konto, kein Kredit von der Bank – was tun? Wer in Finanznot ist, greift nach jedem Strohhalm. Doch Achtung, „schufafreie“ Kredite sind keine Hilfe, sondern der Einstieg in die Überschuldung. Lassen Sie besser die Finger davon!

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    Keine Angst vor Inkassobriefen!

    Haben Sie keine Angst vor Inkassobriefen. Die Drohungen in den Schreiben sollen Sie bloß einschüchtern. Im Zweifel zahlen Sie vorerst nicht und machen den Inkasso-Check! Mit unserem Online-Service können Sie die Forderung überprüfen, die man Ihnen zugeschickt hat.

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    Mahnbescheid - was tun?

    Sie schulden jemandem Geld und haben einen Mahnbescheid vom Gericht erhalten? Darauf sollten Sie zügig reagieren. Wir erklären, was genau Sie tun müssen.

  • Schild an Pfandleihhaus

    Pfandkredite: Schnelles Geld mit Vorsicht genießen!

    Pfandhäuser versprechen schnell und unbürokratisch ausgezahltes Geld für persönliche Wertgegenstände – keine Einkommensnachweise oder unangenehme Fragen nach den finanziellen Verhältnissen. Vorsicht jedoch vor hohen Gebühren und Aufschlägen. Wir erklären, worauf beim Gang zum Pfandhaus zu achten ist.

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    Wenn der Inkassodienst droht

    Schufa, Gerichtsvollzieher, Haftbefehl – Inkassodienste treiben Schulden gerne mit beängstigenden Drohungen ein. Doch vieles hat weder Hand noch Fuß. Lassen Sie sich nicht einschüchtern und bewahren Sie Ruhe – auch wenn es schwerfällt!

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    P-Konto: Banken müssen über beabsichtigtes Ablaufen der Bescheinigung informieren

    Viele Kreditinstitute „befristen“ die Bescheinigungen über höhere Freibetragsgrenzen für Pfändungsschutzkonten. Seit Dezember 2021 ist laut Gesetz eine Bescheinigung für mindestens zwei Jahre zu beachten. Banken und Sparkassen müssen Betroffene mindestens zwei Monate vorher darauf hinweisen, dass sie eine neue Bescheinigung verlangen werden.

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    Urteil: EOS treibt Inkassokosten in die Höhe

    Inkassounternehmen genießen gemeinhin nicht den besten Ruf. Das liegt auch an Geschäftsgebaren wie dem der EOS Investment GmbH, die offene Forderungen von einer Schwesterfirma eintreiben lässt. Das bläht die Inkassokosten künstlich auf. Das Oberlandesgericht Hamburg hat jetzt entschieden, dass Kosten für diese Art der Beauftragung nicht an Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben werden dürfen.

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    So können Sie Geld sparen und Ihr Budget entlasten

    Gas, Lebensmittel, Kleidung oder Benzin an der Tankstelle … Die Verbraucherpreise in Deutschland steigen. Doch auch in der aktuellen Situation können Sie Geld sparen. Wie das geht? Im ersten Schritt hilft ein ehrlicher Kassensturz. Wir sagen Ihnen, was Sie darüber hinaus noch tun können.

Beratungsangebot Schulden

Unsere Beratungsangebote

Telefonische Auskunft und Termin­vereinbarung Schulden + Insolvenz

(040) 24832-209
für Fragen nach dem Sachstand und Terminabsprachen 

Kosten
unentgeltlich

Zeiten
Mo bis Fr
9 - 16 Uhr

Telefonische Kurz- und Notfallsprechstunde Schulden
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(040) 24832-109
für kurze Fragen zu Schuldenregulierung- und Insolvenzverfahren sowie bei akuten Schuldenproblemen (z.B. bei Konto- oder Lohnpfändung, Energiesperre oder Termin des Gerichtsvollziehers)

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unentgeltlich*

Zeiten
Mo bis Fr
9 - 16 Uhr

Ausführliche Schuldnerberatung
Info

Sie können sich bei uns für eine Beratung zu Schuldenregulierungs- oder Insolvenzverfahren anmelden und auf die Warteliste setzen lassen. Die ausführliche Besprechung von Schuldenregulierungs- und Insolvenzverfahren im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung findet persönlich oder telefonisch nach Terminabsprache statt. 
Details des Beratungsangebotes

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Kontakt
nach Terminvereinbarung
(040) 24832-209
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Persönliche Kurzberatung Schulden
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Auskünfte zu allen Fragen rund um Themen wie zum Beispiel:

  • Lohn- oder Kontopfändung
  • Gerichtsvollzieher
  • Energiesperre
  • Basiskonto und P-Konto

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(bis 20 Minuten)

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Schriftliche Beratung Schulden

Kurze Auskünfte zu einzelnen Fragen zu Schuldenregulierung- und Insolvenzverfahren sowie bei akuten Schuldenproblemen. 
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