Hausbesuch: Inkassounternehmen müssen Sie nicht in Ihre Wohnung lassen
Hausbesuche bei säumigen Kundinnen und Kunden gehören zum Geschäft von Inkassounternehmen. Zutritt in Ihr Haus oder Ihre Wohnung müssen Sie deren Mitarbeitenden allerdings nicht gewähren. Dieses Recht haben allein amtliche Gerichtsvollzieher.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Recht, die Wohnung eines Schuldners oder einer Schuldnerin ohne deren Einverständnis zu betreten, haben grundsätzlich nur Gerichtsvollzieher aufgrund eines Gerichtsbeschlusses.
- Mitarbeitende von Inkassounternehmen müssen nicht ins Haus oder die Wohnung gelassen werden. Schuldnerinnen und Schuldner sollten sich von der Ankündigung eines Hausbesuches nicht verunsichern lassen.
- Die Kosten für einen Hausbesuch trägt grundsätzlich nicht die verschuldete Person, sondern das Inkassounternehmen selbst.
Das Eintreiben von Schulden ist ein gängiges Geschäft für Inkassounternehmen, aber wissen Sie, dass Sie den Mitarbeitenden dieser Unternehmen nicht automatisch Zugang zu Ihrem Zuhause gewähren müssen? Tatsächlich ist es allein einem Gerichtsvollzieher oder einer Gerichtsvollzieherin gestattet, Ihre Wohnung zu betreten.
Exemplarisch ist der Fall eines Verbrauchers aus Hamburg, der ein Schreiben des Deutschen Inkasso Dienstes DID erhielt. Darin kündigte das Unternehmen den Hausbesuch eines Außendienstmitarbeiters an. Dieser wolle mit dem Verbraucher über die Begleichung einer offenen Forderung von rund 900 Euro sprechen. Sollte der Verbraucher den Betrag jedoch in den nächsten Tagen leisten, würde das Unternehmen auf einen Hausbesuch verzichten.
Extra Gebühren für Hausbesuch verlangt
Andere Unternehmen stellen Schuldnerinnen und Schuldnern diese Hausbesuche sogar zusätzlich in Rechnung. Die offene Forderung wird dadurch weiter in die Höhe getrieben.
Dabei hat das Inkassounternehmen die Kosten für einen Hausbesuch grundsätzlich selbst zu tragen. Diese sind keine notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung und müssen damit auch nicht von Schuldnern ersetzt werden.
Unser Rat
Lassen Sie sich von Schreiben, in denen Inkassounternehmen einen Besuch androhen, nicht erschrecken. Diese entbehren jeglicher gesetzlichen Grundlage. Schuldner und Schuldnerinnen sind nicht verpflichtet, Mitarbeitende von Inkassounternehmen in ihre Wohnung zu lassen. Das Recht, Ihre Wohnung oder Ihr Haus zu betreten, haben grundsätzlich nur Gerichtsvollzieher aufgrund eines Gerichtsbeschlusses.
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