Ob Fältchen, Pigment- oder Altersflecken, Besenreiser oder ungeliebte Tattoos – wenn Sie Ihre Haut mit Laserstrahlen behandeln lassen möchten, gehen Sie lieber zum Arzt und nicht ins Kosmetik- oder Tattoostudio. Bei letzteren sind Sie weniger gut vor Behandlungsfehlern geschützt als bei den Medizinern.
Mit Kontrastmitteln können Radiologen viel Geld verdienen. Einige Mediziner sollen ihren Patienten die Mittel, die gefährliche Nebenwirkungen haben können, sogar ohne Not verabreicht haben. Es müssen endlich spürbare Strafen und Maßnahmen folgen, um die Gesundheit der Patienten zu schützen.
Für teure Zusatzleistungen müssen Zahnärzte ihren Patienten eigentlich vorab einen Kostenvoranschlag aushändigen. Die Realität sieht leider anders aus. Zwei Betroffene haben uns ihre Geschichten erzählt. Sie könnten die Zahlung der geforderten Beträge verweigern.
Herr F. sollte bei seinem Arzt eine Einverständniserklärung unterzeichnen, die dem Mediziner erlaubt hätte, Gesundheitsdaten an andere Arztpraxen und sogar Inkassobüros weiterzugeben. Als Herr F. nicht einwilligte, wurde ihm die Behandlung verweigert. So geht's nicht.
Eine Patientin, die unter anhaltender Müdigkeit litt, besuchte 28 zufällig ausgewählte Hausärzte und bewertete deren Arbeit mit Schulnoten. Knapp 15 Prozent der Hausärzte überzeugten bei der Erstberatung voll und erhielten die Schulnote 1, aber ebenso viele fielen mit der Note 5 durch.
Das gesamte Hamburger Gesundheitswesen macht sich auf den Weg, den Missbrauch von Antibiotika zu bekämpfen – von der Ärzteschaft über die Krankenkassen bis zur Gesundheitsbehörde. Auch Patientinnen und Patienten sollten ihren Teil dazu beitragen. Das können Sie als ganz normaler Verbraucher, kranker Mensch oder Patient tun.
Was kostet ein Arztbesuch? Die meisten Patienten bekommen die Abrechnung ihres Arztes nie zu Gesicht und können daher nicht kontrollieren, ob sie mit der Leistung übereinstimmt. In unserem Fall hat eine Patientin die Rechnung überprüft. Sie war fast dreimal so hoch, wie sie hätte sein dürfen.
Antibiotika werden viel zu häufig, ungezielt und oft auch unnötig eingesetzt. Auch Medikamente, die eigentlich nur zum Zuge kommen sollen, wenn alle anderen nicht mehr helfen. Dadurch entstehen schwere Schäden.
Eine Ärztin hat gegen das Bewertungsportal Jameda geklagt und vor dem Bundesgerichtshof Recht bekommen. Der Grund: Das Geschäftsmodell von Jameda begünstigt Ärzte, die für einen Eintrag bezahlen. Wir empfehlen für die Arztsuche die „Weisse Liste“.
Versicherte im Basistarif einer privaten Krankenversicherung, die keinen Zahnarzt finden, der sie zu den Bedingungen dieses Tarifs behandeln will, können sich an die Kassenzahnärztliche Vereinigung wenden. Dort erhalten sie eine Liste entsprechender Zahnärzte, die weiterhelfen.
Wer zum Augenarzt geht, bekommt regelmäßig eine Glaukom-Vorsorge angeboten, die er selbst zahlen soll. Ist das sinnvoll? Und: Darf der Arzt dem Patienten Selbstzahlerleistungen aufdrängen?
Jeder Arzt sollte haftpflichtversichert sein. Aber wenn's einer doch nicht ist, gibt es keine Sanktionen. Geschädigte Patienten haben das Nachsehen. Wir berichten von zwei Fällen.
Ärztefunktionäre erwecken gern den Eindruck, Falschbehandlungen gebe es kaum. Die veröffentlichten Zahlen sind oftmals bescheiden. Doch die Dunkelziffer liegt weitaus höher – das lässt beispielsweise das Ergebnis des Hamburger Verbraucherschutz-Pegels vermuten.
Das „Hamburger Bündnis für mehr Personal im Krankenhaus” kämpft dafür, dass schnellstens Mindestzahlen für Pflegepersonal in Krankenhäusern vorgeschrieben werden. Denn: Patienten und Pflegende leiden gleichermaßen unter der desolaten Personalsituation. Was haben Sie erlebt? Erzählen Sie uns Ihre „Krankenhausgeschichte”.
Im besten Fall begleitet Sie Ihr Arzt über Jahre hinweg – er kennt Ihre Krankengeschichte und kann Beschwerden gut einordnen. Doch manchmal lässt sich der Wechsel in eine andere Praxis nicht vermeiden.
Ein Patient lässt sich beim Hautarzt zu einer Selbstzahler-Leistung überreden, aber am nächsten Tag möchte er die bereits erbrachte Leistung widerrufen und das Geld nicht bezahlen. Schließlich lebt er am Existenzminimum und konnte sich das Angebot eigentlich gar nicht leisten.
IGeL sind „Individuelle Gesundheitsleistungen“, die Sie selbst bezahlen müssen. Der Toxoplasmose-Test beim Frauenarzt gehört auch dazu. Eine Betroffene berichtet, was ihr widerfahren ist.
Krankenkassen müssen ihren Versicherten den Wechsel des Zahnarztes bewilligen, wenn der Zahnersatz unbrauchbar oder der Versicherten die Nachbesserung nicht zumutbar ist. Das sagen die Gerichte.
Fast jede zweite Krankenhausrechnung hat sich bei Kontrollen der Krankenkassen als falsch erwiesen. Warum das bisher keine Konsequenzen hat und was Sie als Patient tun können.
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