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Postbank: Böses Erwachen an Geldautomaten von Cardpoint

Geldautomaten des Betreibers Cardpoint sorgen für teure Überraschungen. An den Automaten müssen anscheinend auch Kundinnen und Kunden der Postbank Gebühren fürs Geldabheben zahlen, obwohl sie den Service eigentlich kostenlos erhalten sollen.

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    Postbank: Kontogebühr – was tun?

    Mit Aktionsangeboten warb die Postbank um neue Kunden. „Kein Entgelt – dauerhaft und bedingungslos“, versprach die Bank. Dennoch sollen Kunden nun zahlen. Das können Sie tun, wenn Sie betroffen sind.

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    Muss ich den Bedingungen und Preisen meiner Bank zustimmen?

    Früher musste man aktiv widersprechen, wenn Banken ihre Entgelte für Leistungen erhöhten. Schweigen galt als Zustimmung. Der Bundesgerichtshof hat entsprechende Klauseln für ungültig erklärt. Immer mehr Banken fordern nun Zustimmungen ein, drohen mit Kündigungen oder versuchen, Kundinnen und Kunden mit fadenscheinigen Begründungen abzuwimmeln. Andere Unternehmen haben tatsächlich schon massenhaft Kündigungen verschickt.

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    Mit Handy oder Smartwatch zahlen – das sollten Sie wissen

    Kein Suchen nach Bargeld oder Karte, kein Nachzählen von Wechselgeld – einfach Handy oder Smartwatch an einen Sensor halten und mit dem Einkauf nach Hause gehen. Das „Mobile Payment“ oder auch „Mobiles Bezahlen“ ist bequemer als jede andere Bezahlmethode. Doch es gibt auch Nachteile. Das sollten Sie darüber wissen.

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    Hohe Kosten für kontaktloses Bezahlen

    Immer mehr Menschen in Deutschland zahlen ihre Einkäufe kontaktlos durch das Auflegen der Giro- oder Kreditkarte. Für einige Banken und Sparkassen ist dieser Trend ein lohnendes Geschäft: Sie verlangen von ihren Kundinnen und Kunden Entgelte für kontaktloses Bezahlen – bis zu 80 Cent pro Zahlvorgang.

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    Höhere Kontoführungsgebühren bei Arbeitslosen- und Bürgergeld?

    Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld und Bürgergeld müssen bei vielen Banken Kontoführungsgebühren zahlen. Für Kundinnen und Kunden mit Lohn, Gehalt oder Rente ist dieser Service kostenlos. Doch Banken wie beispielsweise ING und Sparda-Bank sind kein Einzelfall. Die Diskriminierung von Menschen mit geringem Einkommen hat Methode.

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    Dispozinsen weiter gestiegen

    Immer mehr Menschen geraten angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten in finanzielle Bedrängnis. Viele Betroffene nutzen dann einen Dispokredit. Doch die Dispozinsen sind bei den meisten Banken viel zu hoch und zuletzt noch weiter gestiegen.

  • Frau bezahlt mit Karte

    Welche Unterschiede gibt es zwischen Girokarte, Debitkarte und Kreditkarte?

    Die kostenlose Girokarte (oft auch als EC-Karte bezeichnet) wird zum Auslaufmodell. Immer mehr Banken und Sparkassen erheben dafür Gebühren und bieten als Ersatz Debitkarten an. Doch worin unterscheiden sich eigentlich Giro-, EC-, Debit- und Kreditkarte und welche Probleme gibt es? Eine Übersicht.

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    Girokonto: Die Bank wechseln mit dem Kontowechselservice

    Was tun, fragen sich viele, wenn die Bank schon wieder die Kontogebühren anhebt. Einfach wechseln, sagen wir. Das Wechseln des Bankkontos ist viel einfacher als noch vor ein paar Jahren. Wir erklären Ihnen, wie der Kontowechsel funktioniert und warum er sich lohnt.

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    Kreditkarten: Vorsicht vor teuren Extras

    Kreditkarten sind oft nicht nur Zahlungsmittel. Vielfach beinhalten sie auch kostspielige Extras wie Versicherungen oder Einkaufsvorteile. Wer beim Vertragsabschluss nicht aufpasst, kann viel Geld verlieren.

  • Frau liest Inkassoschreiben

    Hamburger Volksbank: Ist das „die große Freiheit“?

    Sie haben ein Girokonto bei der Hamburger Volksbank und kürzlich Post bekommen, weil ein neues Kontomodell eingeführt wird? Bei uns haben sich zuletzt vermehrt Verbraucherinnen und Verbraucher deswegen beschwert. Wir erklären, was es damit auf sich hat.

  • EC-Karten, Girokarten auf einem Bild

    Girokarte: Was kommt nach Maestro?

    Die Maestro-Funktion wird zum Auslaufmodell. Ab dem 1. Juli 2023 werden keine Girokarten mit diesem Bezahlsystem mehr ausgegeben. Karten mit noch gültiger Laufzeit behalten jedoch bis zum angegebenen Datum ihre Gültigkeit und Funktionsweise. Das sollten Sie wissen.

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    P wie Pfändungsschutz

    Im Falle einer Kontopfändung ist Ihr Kontoguthaben nur auf einem Pfändungsschutzkonto ausreichend geschützt. Es bietet Ihren Einkünften unbürokratischen Schutz. Wir haben zusammengestellt, was Sie darüber wissen müssen.

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    Plünderei beim P-Konto

    Haben Sie Ihr Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen und mussten anschließend höhere Kontoführungsentgelte zahlen, wurden Leistungen eingeschränkt oder die Kreditlinie gelöscht? Das darf nicht sein! Unrechtmäßig gezahlte Entgelte können Sie zurückfordern.

  • Mann zahlt online per Kreditkarte

    Schuldenfalle Revolving-Kreditkarten

    Kreditkarte ist nicht gleich Kreditkarte. Neben einigen Gemeinsamkeiten unterscheiden sich die verschiedenen Modelle in ihren Konditionen sowie der Art der Abrechnung. Bei einer Karte sollten Sie ganz besonders vorsichtig sein: der sogenannten Revolving-Kreditkarte. Mit ihr landen Sie schnell in der Überschuldungsspirale.

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    Fidor Bank stellt Geschäftsbetrieb ein

    Die französische Großbank BPCE hat überraschend angekündigt, die Geschäfte ihrer deutschen Internet-Tochter Fidor bis Ende des Jahres einzustellen und die Konten der rund 160.000 Kundinnen und Kunden zu kündigen. Das sollten Betroffene jetzt wissen.

  • Ältere Frau am Telefon

    Warnung vor falschen Haspa-Anrufen

    Seien Sie auf der Hut bei Telefonanrufen von angeblichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Hamburger Sparkasse. Ziel der Betrüger ist es, Ihre Push-TAN zu erschleichen, um damit Überweisungen von Ihrem Konto zu tätigen. Geben Sie am Telefon grundsätzlich keine sensiblen Daten preis und melden Sie solche Anrufe der Polizei.

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    P-Konto: Banken müssen über beabsichtigtes Ablaufen der Bescheinigung informieren

    Viele Kreditinstitute „befristen“ die Bescheinigungen über höhere Freibetragsgrenzen für Pfändungsschutzkonten. Seit Dezember 2021 ist laut Gesetz eine Bescheinigung für mindestens zwei Jahre zu beachten. Banken und Sparkassen müssen Betroffene mindestens zwei Monate vorher darauf hinweisen, dass sie eine neue Bescheinigung verlangen werden.

  • Gebäude mit Schild der Commerzbank

    Urteil: Negativzinsen der Commerzbank zulässig

    Von Verwahrentgelten auf Tagesgeld- und Girokonten waren viele Verbraucherinnen und Verbraucher betroffen. Doch selbst für Sparkonten wurden Negativzinsen fällig. Die Commerzbank haben wir deswegen verklagt. Das Oberlandesgericht Frankfurt teilt unsere Auffassung jedoch nicht. Doch das Verfahren ist für uns noch nicht abgeschlossen. Wir werden in Revision gehen.

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