Höhere Kontoführungsgebühren bei Arbeitslosen- und Bürgergeld?
Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld und Bürgergeld müssen bei vielen Banken Kontoführungsgebühren zahlen. Für Kundinnen und Kunden mit Lohn, Gehalt oder Rente ist dieser Service kostenlos. Doch Banken wie beispielsweise ING und Sparda-Bank sind kein Einzelfall. Die Diskriminierung von Menschen mit geringem Einkommen hat Methode.
Das Wichtigste in Kürze
- Nur Girokonten, auf denen Lohn, Gehalt oder Rentenzahlungen eingehen, sind bei der Sparda-Bank Hamburg kostenlos.
- Verbraucherinnen und Verbraucher, die Arbeitslosengeld oder Bürgergeld erhalten, müssen als Sparda-Kunde oder -Kundin hingegen Kontoführungsgebühren bezahlen.
- Solche diskriminierenden Entgelte sind nicht unüblich bei Finanzdienstleistungen. Lediglich einige Online-Banken knüpfen noch keine Bedingungen an ihre kostenlosen Girokonten.
Für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld und Bürgergeld fallen bei der Sparda-Bank Hamburg Kontoführungsgebühren an. Wer Lohn, Gehalt oder Rente bekommt, muss nichts fürs Konto bezahlen. Die Sparda-Bank Hamburg ist leider kein Einzelfall.
Vor dem Hintergrund der allgemeinen Vertragsfreiheit dürfen Banken ihre Bedingungen für verschiedene Einkommensgruppen innerhalb ihres Kundenstamms unterschiedlich gestalten. Sie sind nicht an ein allgemeingültiges Angebot gebunden. Darum ist die Praxis der Kontoführungsgebühr ausschließlich für Geringverdiener mittlerweile üblich in der Branche. Aus unserer Sicht eine offene Diskriminierung von Menschen mit geringem Einkommen. Hier ist der Gesetzgeber gefragt, für eine Gleichstellung und Gerechtigkeit zu sorgen. Lediglich einige Online-Banken knüpfen noch keine Bedingungen an ihre kostenlosen Girokonten.
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Kunden sollen für Arbeitgeber haften
Doch selbst Verbraucherinnen und Verbrauchern, die ein regelmäßiges Gehalt bekommen, berechnet die Sparda-Bank mitunter Kontoführungsgebühren. Ist der Arbeitgeber einer Kundin oder eines Kunden nicht bereit beziehungsweise aus technischen Gründen nicht in der Lage, das Gehalt mit einem bestimmten Überweisungsschlüssel zu überweisen, verlangt die Sparda-Bank von den Betroffenen auch hier Kontoführungsgebühren.
In den Vertragsbedingungen der Bank findet sich zu diesem Vorgehen jedoch kein Hinweis. Dabei haben Arbeitnehmer auf die technischen Abläufe einer Überweisung zwischen Bank und Arbeitgeber keinerlei Einfluss. Entsprechend sollte sie auch nicht in Form von Kontoführungsgebühren dafür in die Verantwortung genommen werden.
Die Sparda hat uns nunmehr mitgeteilt, dass, wenn der Überweisungsschlüssel vom Arbeitgeber nicht entsprechend eingegeben werden kann, sie die Girokonten nach Hinweis durch die Kundinnen und Kunden manuell kostenfrei stellen wird.
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