Sie interessieren sich für eine Behandlung mit durchsichtigen Zahnschienen, sogenannten Alignern, und fragen sich, ob die gewerblichen Angebote aus dem Netz eine gute Alternative sind? Unser Rat: Informieren Sie sich sich vor Behandlungsbeginn sehr genau.
Krankenkassen müssen ihren Versicherten den Wechsel des Zahnarztes oder der Zahnärztin bewilligen, wenn ein Zahnersatz unbrauchbar oder eine Nachbesserung für die Betroffenen nicht zumutbar ist. Das sagen die Gerichte.
Ob Fältchen, Pigment- und Altersflecken oder Besenreiser – wenn Sie Ihre Haut mit Laserstrahlen behandeln lassen möchten, gehen Sie lieber zu einer Ärztin bzw. zum Arzt und nicht ins Kosmetikstudio. Denn dort sind Sie weniger gut vor Behandlungsfehlern geschützt.
Bereiten Brustimplantate Probleme und Schmerzen, müssen sie oft wieder raus. Doch wer kommt für die kostspieligen Operationen auf? Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen sieht auch die Patientinnen in der Pflicht. Sie müssen einen Teil der Kosten übernehmen.
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Persönliche Kurzberatung Zahnarzt, Arzt und Krankenhaus
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